Zusatzleistungen AfA: Mobilitätshilfe, Reha, Einstiegsgeld
Neben dem Arbeitslosengeld I zahlt die Agentur für Arbeit eine ganze Reihe an Zusatzleistungen. Dazu gehören Bewerbungskostenerstattung, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Mobilitätshilfe für den Umzug zur neuen Stelle, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Einstiegsgeld für Gründung, Kinderbetreuung während Weiterbildung und die berufliche Rehabilitation. Viele Leistungen müssen einzeln beantragt werden.
Die AfA-Zusatzleistungen sind ähnlich umfangreich wie beim Jobcenter, haben aber einen anderen Fokus. Sie zielen stärker auf die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ab und weniger auf soziale Stabilisierung.
Bewerbungskosten
Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Kosten, die dir durch Bewerbungen entstehen. Grundlage ist §44 SGB III (Vermittlungsbudget).
Typische erstattungsfähige Kosten:
- Porto und Material (Bewerbungsmappe, Fotos)
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Übernachtungskosten bei entfernten Gesprächen
- Arbeitskleidung für neue Stelle (in begründeten Fällen)
Die Beträge sind gedeckelt. Üblich sind:
- 5 Euro pro Bewerbung (für Portokosten)
- Kilometerpauschale 0,20 EUR pro Entfernungskilometer einfach
- ÖPNV-Kosten gegen Nachweis
- Maximal 260 Euro pro Jahr Bewerbungskostenpauschale
Der Antrag läuft meistens über das Kundenportal der Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} oder per Formular beim Vermittler.
Mobilitätshilfe
Wenn du für einen neuen Job weiter weg ziehst, beteiligt sich die AfA an den Umzugskosten. §59 SGB III regelt das.
Voraussetzungen:
- Die neue Stelle ist sozialversicherungspflichtig
- Der Arbeitsplatz ist mehr als 150 km vom bisherigen Wohnort entfernt
- Ohne Umzug wäre die Arbeitsaufnahme nicht möglich oder zumutbar
Übernommen werden:
- Transportkosten (Mietwagen oder Speditionskosten)
- Trennungsgeld in der Anfangsphase (doppelte Haushaltsführung)
- Reisekosten zu Familienheimfahrten
- Ggf. Einrichtungsgeld
Die Mobilitätshilfe ist ein Zuschuss, keine Darlehen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag sollte vor dem Umzug gestellt werden, nachträgliche Anträge werden selten positiv beschieden.
Einstiegsgeld bei Selbstständigkeit
Früher hieß es Gründungszuschuss. Seit der Reform heißt es Einstiegsgeld nach §93 SGB III. Die Grundidee ist gleich: Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht, bekommt einen Zuschuss.
Voraussetzungen:
- Mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch
- Tragfähiges Geschäftskonzept (meistens mit Businessplan)
- Vollerwerb mit mindestens 15 Wochenstunden
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer, Gründungsberatung)
Höhe und Dauer:
- Phase 1 (6 Monate): ALG I weiter plus 300 Euro monatlich Pauschale
- Phase 2 (9 Monate, optional): 300 Euro monatlich Pauschale (ohne ALG I)
Die Gesamtsumme kann bis zu 15 Monate × 300 Euro = 4.500 Euro zusätzlich betragen. Plus das laufende ALG I in den ersten 6 Monaten.
Der Antrag ist aufwendig. Viele Existenzgründer holen sich Beratung bei IHK-Startercentern, bei Gründungsberatungen oder bei Kreditinstituten mit Gründerangeboten.
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber
Eine Leistung, die nicht direkt an dich, sondern an deinen neuen Arbeitgeber fließt. §88 SGB III regelt den Eingliederungszuschuss (EGZ).
Wenn du als “schwer vermittelbar” eingestuft wirst (langer Leerlauf, gesundheitliche Einschränkungen, Alter, fehlende Qualifikation), kann dein Arbeitgeber einen Lohnzuschuss bekommen:
- Bis zu 50 Prozent der Lohnkosten
- Bis zu 12 Monaten, bei besonderen Umständen länger
Für dich heißt das: Du bist für Arbeitgeber attraktiver, weil dein Einstieg günstiger wird. Der Vermittler kann den EGZ als Argument in die Vermittlung einbringen.
In meiner Beratungspraxis zeigen Arbeitssuchende oft eine Hemmschwelle, diese Leistung aktiv anzusprechen. Das muss man aber tun. Arbeitgeber wissen selten von Anfang an, dass sie einen EGZ bekommen können. Wer das proaktiv im Bewerbungsgespräch nennt, hebt sich positiv ab.
Berufliche Rehabilitation
Eine eigene Welt innerhalb des SGB III: die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach §49 SGB IX in Verbindung mit §112 SGB III. Diese Rehabilitation greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen bisherigen Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kannst.
Was dann kommt:
- Medizinisch-berufliche Rehabilitation: Stufenweise Wiedereingliederung oder Umschulung
- Umschulung in einen anderen Beruf: Komplett finanziert, inklusive Lebensunterhalt
- Technische Arbeitshilfen: Bei körperlicher Behinderung
- Arbeitsassistenz: Bei schwerer Behinderung
- Gründungszuschuss für Selbstständigkeit: Bei Rehabilitationsbedarf
Der Antrag läuft über einen Reha-Berater bei der AfA, nicht über den normalen Vermittler. Der Übergang vom normalen Vermittlungsprozess zur Reha-Beratung ist oft ein Meilenstein, der Wochen dauert.
Bei rentenversicherungspflichtigen Personen ist oft primär die Deutsche Rentenversicherung{target=“_blank” rel=“noopener”} zuständig. Bei fehlendem DRV-Anspruch springt die AfA ein.
Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen
Wer wegen Sprachbarrieren Unterstützung braucht, kann Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen. Die AfA bietet:
- Dolmetscher für Gebärdensprache bei Gehörlosen
- Sprachdolmetscher für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen
- Ggf. Übersetzung von Dokumenten
Die Leistung wird entweder direkt durch die AfA organisiert (bei Terminen) oder als Kostenerstattung bei externen Dolmetschern. Vorherige Abstimmung mit dem Vermittler ist notwendig.
Förderung von Integrationskursen
Migranten mit Deutsch-Bedarf können über die AfA an Integrationskursen teilnehmen. Die Kurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt, aber die AfA bezuschusst die Teilnahme und kann ALG I während der Kurszeit weiterzahlen.
Voraussetzung: Der Integrationskurs ist Teil der Eingliederungsstrategie, die in der Eingliederungsvereinbarung verankert ist.
Was ist mit dem Krankengeld?
Wenn du krank wirst, gilt Folgendes:
- Bis zu 6 Wochen Krankheit: ALG I wird weitergezahlt.
- Nach 6 Wochen: Krankengeld der Krankenkasse, AfA pausiert ALG-I-Zahlung.
- Nach Krankheit: Rückkehr zum ALG I möglich, bis zum ursprünglichen Anspruchsende.
Krankengeld ist keine AfA-Leistung, sondern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V. Die AfA koordiniert aber den Übergang und prüft bei Langzeiterkrankung auf Reha-Bedarf.
Wohngeld und ALG I
Wohngeld ist keine AfA-Leistung, aber für ALG-I-Bezieher oft wichtig. Wer niedriges ALG I bekommt und eine teure Wohnung hat, kann Wohngeld bei der Gemeinde beantragen.
- Wohngeld und ALG I schließen sich nicht aus
- Wohngeld wird beim Wohngeldstelle der Gemeinde beantragt
- Berechnung nach Einkommen, Haushaltsgröße, Miete
Wichtig: Wer in das Bürgergeld wechselt, verliert den Wohngeldanspruch. Bürgergeld beinhaltet die Kosten der Unterkunft direkt.
AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§45 SGB III) erlaubt dir, externe Coaching- oder Trainingsdienstleister zu nutzen. Mehr dazu im Artikel AVGS Coaching-Gutscheine.
Was zahlt die AfA nicht?
Wichtige Abgrenzungen:
- Kein Regelbedarf wie beim Bürgergeld (ALG I ist eine Versicherungsleistung, nicht Existenzsicherung)
- Keine KdU-Übernahme (Miete zahlst du selbst aus dem ALG I)
- Keine Mehrbedarfe (die gibt es nur im SGB II)
- Keine Erstausstattung bei Wohnungswechsel (Ausnahme: Mobilitätshilfe bei Jobbezogenem Umzug)
- Keine Schuldenberatung
Wer als ALG-I-Bezieher in akute Not gerät, weil die Leistung nicht reicht, sollte ergänzendes Bürgergeld prüfen. Mehr dazu im Artikel Übergang ALG I zu Bürgergeld.
Wie beantrage ich Zusatzleistungen?
Die meisten Leistungen laufen über:
- Gespräch mit dem Vermittler
- Formalantrag (online oder Papier)
- Nachweise (Rechnungen, Bestätigungen)
- Bewilligungsbescheid
- Auszahlung
Die Bearbeitungszeiten liegen meistens bei zwei bis sechs Wochen. Bei dringenden Fällen (Fahrtkosten für baldigen Termin, Einrichtung bei neuer Stelle) hilft ein kurzer Anruf beim Vermittler.
In meinen Kursen fragen Teilnehmer oft, warum sie Zusatzleistungen nie bekommen haben. Fast immer ist die Antwort: Sie wurden nicht beantragt. Die AfA zahlt nicht proaktiv, sondern auf Antrag.
FAQ
Wie viele Bewerbungen pro Monat kann ich erstatten lassen?
Bis zu 260 Euro pro Kalenderjahr pauschal, mit detaillierter Nachweispflicht. Bei Nachweis einzelner Bewerbungen sind es meist 5 Euro pro Bewerbung. Über den Jahresbetrag hinaus erstattet die AfA in der Regel nicht.
Muss ich vor dem Kauf einer Bewerbungsmappe Antrag stellen?
Für Kleinbeträge innerhalb der Pauschale nicht. Bei größeren Kosten (professionelles Foto-Shooting, Umzugskosten) immer vorher mit dem Vermittler klären, sonst gibt es keine Erstattung.
Kann ich Einstiegsgeld für einen Mini-Job bekommen?
Nein. Einstiegsgeld ist für selbstständige Vollerwerbstätigkeiten gedacht (mindestens 15 Wochenstunden). Bei Mini-Jobs (bis 520 Euro) greift Einstiegsgeld nicht.
Wie lange muss ich auf Mobilitätshilfe warten?
Die Bewilligung dauert typischerweise drei bis sechs Wochen. Wer kurzfristig umzieht, sollte mindestens vier Wochen vor Umzugstermin den Antrag stellen.
Gibt es AfA-Leistungen, die nicht im Gesetz stehen?
Die AfA hat interne Weisungen und Ermessensspielräume, die nicht immer im SGB III stehen. Viele kleinere Leistungen (Fahrtkosten zu Praxisphasen, Hilfsmittel bei Weiterbildung) werden über das Vermittlungsbudget nach §44 SGB III finanziert. Nachfragen lohnt sich.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
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