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Kostenlose Weiterbildung über das Arbeitsamt

ALG I läuft aus: Übergang zu Bürgergeld planen

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Kalender mit markierten Terminen und ein Notizbuch mit Fragen

Wenn dein Arbeitslosengeld I ausläuft und du noch keine neue Stelle hast, wechselst du in der Regel ins Bürgergeld. Dieser Übergang ist nicht automatisch. Du musst einen Antrag beim Jobcenter stellen, idealerweise zwei bis drei Monate vor dem letzten ALG-I-Monat. Wer das versäumt, hat Lücken in der Finanzierung und oft zusätzlichen Stress.

Die Umstellung ist für viele ein emotionaler Moment. ALG I fühlt sich wie eine verdiente Leistung an, weil du jahrelang eingezahlt hast. Bürgergeld hat im Kopf vieler Menschen einen anderen Klang. Das sind Wahrnehmungen, keine juristischen Kategorien. Praktisch geht es um einen Wechsel der Behörde und der Berechnungslogik.

Wann genau endet ALG I?

Die Dauer deines ALG-I-Anspruchs steht im Bewilligungsbescheid, den du zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit bekommst. Je nach Alter und Beschäftigungszeit sind es sechs bis 24 Monate. Der Bescheid nennt das exakte Enddatum. Merke es dir, setze dir eine Erinnerung drei Monate vorher.

Ein paar Beispiele für typische Endszenarien:

  • Ab 50 Jahren mit 30 Monaten Beschäftigung: 15 Monate ALG I
  • Ab 55 Jahren mit 36 Monaten Beschäftigung: 18 Monate ALG I
  • Ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beschäftigung: 24 Monate ALG I
  • Unter 50 mit 24 Monaten Beschäftigung: 12 Monate ALG I

Falls du während ALG I krank wirst oder eine Sperrzeit verhängt wurde, verschiebt oder verlängert sich das Ende. Dann lohnt sich eine Nachfrage bei deinem Vermittler.

Was tun im dritten Monat vor Ende?

Der frühe Moment, um zu handeln. Drei Monate vor Ablauf deines ALG-I-Anspruchs solltest du folgendes tun:

  1. Bilanz ziehen. Habe ich realistische Chancen, in den verbleibenden Wochen eine Stelle zu finden? Wie weit bin ich mit Bewerbungen? Habe ich überhaupt Aussicht auf einen Job im bisherigen Feld?
  2. Finanzen prüfen. Wie hoch ist mein aktuelles ALG I? Wie hoch wäre das Bürgergeld voraussichtlich? Die Differenz kann spürbar sein.
  3. Vermögen klären. Hast du Schonvermögen-Grenzen im Blick? Was wird beim Bürgergeld geprüft?
  4. Weiterbildung erwägen. Wenn keine Stelle absehbar ist, ist jetzt der Moment, über eine Weiterbildung mit Bürgergeld nachzudenken.
  5. Beratung einholen. Ein Termin beim VdK, SoVD oder einer unabhängigen Arbeitslosenberatungsstelle hilft, die Lage objektiv einzuschätzen.

Was tun im zweiten Monat vor Ende?

Jetzt wird es konkret. Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} schreibt dich oft proaktiv an mit dem Hinweis, dass dein Anspruch demnächst endet. Darauf wartest du besser nicht.

  • Antrag auf Bürgergeld beim örtlichen Jobcenter stellen. Online über jobcenter.digital oder in Papierform.
  • Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, Sozialversicherungsnachweise, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kranken­versicherungsbescheinigung, letzte ALG-I-Bescheinigung.
  • Bei Partner oder Familienmitgliedern im Haushalt: deren Unterlagen auch (Bedarfsgemeinschaft).
  • Wenn du Miete zahlst: Die Kostenübersicht liegt oft beim Vermieter, frag dort nach.

Der Antrag auf Bürgergeld ist umfangreicher als der ALG-I-Antrag. Rechne mit zwei bis drei Stunden Arbeit beim Ausfüllen.

Was tun im letzten Monat?

Wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde, prüft das Jobcenter. Die Bearbeitungszeit liegt meistens bei zwei bis vier Wochen. Nachfragen sind normal.

Falls dein Bürgergeld-Antrag bis zum Monatswechsel noch nicht bewilligt ist: Keine Panik. Die Zahlungen werden rückwirkend zum Antragsdatum bewilligt. Wenn Zahlungen sich verzögern, kannst du einen Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I stellen. Der wird meistens schnell bewilligt, wenn die Bedürftigkeit plausibel ist.

Was ändert sich organisatorisch?

Die praktische Umstellung betrifft mehrere Ebenen:

ThemaUnter ALG IUnter Bürgergeld
AnsprechpartnerVermittler bei der AfAFallmanager/Coach im Jobcenter
GrundlageEingliederungsvereinbarung §37 SGB IIIKooperationsplan §15 SGB II
LeistungALG I (60% Nettoentgelt)Regelbedarf + Miete + Mehrbedarfe
VermögenNicht relevantPrüfung, Karenzzeit 12 Monate
Nebenverdienst165 EUR FreibetragGestaffelt, ab 100 EUR frei, Freibetrag bis 30%
SanktionenSperrzeiten bis 12 WochenGestaffelte Minderungen 10-30%, max 3 Monate

Die Unterschiede sind real. Wer von 2.100 Euro ALG I auf 563 Euro Regelbedarf plus 750 Euro Miete umsteigt, spürt das. Wer vorher Wohngeld bezog, verliert diesen Anspruch, weil Bürgergeld und Wohngeld sich ausschließen.

Mehr zu den Unterschieden steht im Artikel zu ALG I vs. Bürgergeld.

Weiterbildung während des Übergangs

Wenn du unter ALG I eine Weiterbildung begonnen hast, läuft sie unter Bürgergeld meistens nahtlos weiter. Der Bildungsgutschein ist ausgestellt, der Kurs läuft, die Kostenübernahme ändert sich nicht.

Was sich ändert:

  • Zahlendes Amt wechselt von AfA zum Jobcenter.
  • Eventuell laufende Weiterbildungsboni (z.B. 1.000 Euro Zwischenprüfung aus §87a SGB III) werden vom Jobcenter abgewickelt, gelten aber weiter.
  • Kinderbetreuungspauschale (160 EUR pro Kind nach §87 SGB III) läuft in vergleichbarer Höhe weiter über das SGB II.

Wenn du kurz vor dem Übergang stehst und noch keine Weiterbildung begonnen hast: Sprich proaktiv mit deinem Vermittler darüber. Manchmal lohnt es sich, den Bildungsgutschein noch unter ALG I zu bekommen, weil die Bearbeitung dort oft schneller geht. Manchmal ist der Start nach dem Wechsel besser, weil das Jobcenter mit der Weiterbildung in seine Integrationsplanung aufnimmt.

In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass genau dieser Übergangszeitpunkt eine Chance ist. Wer die verbleibenden ALG-I-Monate plus die Bürgergeld-Zeit kombiniert, kann sich eine vier- bis sechsmonatige Weiterbildung ohne finanziellen Stress leisten. Das ist bei einem späteren Einstieg oft nicht mehr so möglich.

Was passiert bei einem neuen Job während des Übergangs?

Wenn du zwischen zwei und null Monaten vor Ende einen Job findest: Gratulation. Melde den Beginn deiner Beschäftigung sofort der AfA. Dein ALG I endet. Den Bürgergeld-Antrag musst du nicht stellen oder kannst ihn zurückziehen.

Falls der neue Job schlecht bezahlt ist und die Kosten nicht deckt, kommt ergänzendes Bürgergeld (Aufstocker) in Frage. Dann bist du parallel bei AfA (für den Job) und Jobcenter (für den Aufstockungsbetrag) gemeldet.

Was, wenn der Übergang emotional schwerfällt?

Für viele ist der Wechsel zu Bürgergeld mit Selbstzweifeln verbunden. Das ist normal. Gleichzeitig ist Bürgergeld keine Almosen-Leistung, sondern eine verfassungsrechtlich garantierte Existenzsicherung.

Wer in der Phase Unterstützung braucht, findet sie bei:

  • Sozialverbänden (VdK, SoVD, AWO)
  • Arbeitslosenberatungsstellen der Kirchen
  • Psychosozialen Beratungsstellen
  • Hausarzt, wenn die Situation stark belastet

In meinen Kursen erzählen Teilnehmer immer wieder, dass der Übergang schwerer war als gedacht. Und dass er sich mit Weiterbildung besser anfühlte, weil sie das Gefühl hatten, die Zeit aktiv zu nutzen.

FAQ

Muss ich Bürgergeld sofort beantragen, wenn mein ALG I endet?

Du solltest zwei bis drei Monate vorher beantragen, damit die Zahlung lückenlos läuft. Wenn du verspätet beantragst, wird Bürgergeld meistens ab Antragsdatum, nicht rückwirkend zum ALG-I-Ende gezahlt.

Verliere ich meinen Bildungsgutschein, wenn ich zu Bürgergeld wechsle?

Nein. Ein bewilligter Bildungsgutschein behält seine Gültigkeit. Der neue zuständige Träger (Jobcenter) übernimmt die Kostenabwicklung. Die Maßnahme läuft unverändert weiter.

Wird mein Vermögen rückwirkend geprüft?

Die Prüfung erfolgt zum Zeitpunkt der Antragstellung und laufend danach. In der Karenzzeit gelten die höheren Schonvermögen-Grenzen (40.000 EUR Antragsteller plus 15.000 EUR pro weitere Person). Nach zwölf Monaten Bürgergeld sinkt die Grenze auf 15.000 EUR pro Person.

Bekomme ich weniger Geld?

In den meisten Fällen ja. ALG I bemisst sich am letzten Nettoentgelt und liegt oft zwischen 900 und 2.500 Euro. Bürgergeld deckt das Existenzminimum und Miete. Die Differenz kann je nach vorheriger Situation erheblich sein. Genaue Beträge helfen die Beratungsstellen zu berechnen.

Kann ich in der Zeit studieren oder eine Ausbildung machen?

Ausbildungsträger und Studium sind meistens eigene Sozialleistungssysteme (BAföG, Ausbildungsgeld). Während einer geförderten Aufstiegs-Weiterbildung kann Bürgergeld aber parallel laufen. Für DigiMan und ähnliche AZAV-zertifizierte Weiterbildungen ist das Standard.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

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