Zum Inhalt springen
Kostenlose Weiterbildung über das Arbeitsamt

SGB III erklärt: was das Sozialgesetzbuch III regelt

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Aufgeschlagenes Buch mit Gesetzestext auf einem Holztisch, Lesebrille daneben

Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) ist das zentrale Gesetz der Arbeitsförderung in Deutschland. Es regelt Arbeitslosengeld I, Vermittlungsleistungen, den Bildungsgutschein, berufliche Rehabilitation und viele weitere Leistungen der Agentur für Arbeit. Wer arbeitssuchend ist und Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung hat, bewegt sich im SGB III.

Das klingt trocken, wird aber schnell relevant, sobald du mit der AfA zu tun hast. Fast jede Entscheidung deines Vermittlers hat einen Paragrafen als Grundlage. Wer die Logik dahinter versteht, kann Gespräche anders führen.

Worum geht es im SGB III?

Das Gesetz steht im Volltext bei gesetze-im-internet.de{target=“_blank” rel=“noopener”}. Der Aufbau folgt einer klaren Struktur:

  • Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften, Grundsätze
  • Zweites Buch: Versicherungspflicht und Beiträge
  • Drittes Buch: Aktive Arbeitsförderung (Vermittlung, Weiterbildung, Integration)
  • Viertes Buch: Entgeltersatzleistungen (vor allem ALG I)
  • Fünftes Buch: Verfahren, Datenschutz, Organisation

Für Arbeitssuchende sind vor allem das dritte und vierte Buch wichtig. Dort stehen Bildungsgutschein, Mobilitätshilfe, Eingliederungszuschuss und die Berechnung des Arbeitslosengeldes.

Wer fällt unter das SGB III?

Grundsätzlich alle Personen, die:

  • versicherungspflichtig beschäftigt sind oder waren,
  • arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind,
  • Leistungen der Arbeitsförderung in Anspruch nehmen wollen,
  • beruflich rehabilitiert werden müssen.

Damit unterscheidet sich das SGB III vom SGB II, das Bürgergeld-Empfänger und deren Haushalte betrifft. SGB III fokussiert auf Arbeitslosenversicherung, SGB II auf Grundsicherung.

Die wichtigsten Paragrafen für Weiterbildung

Du musst nicht das ganze Gesetz kennen. Aber sechs Paragrafen tauchen immer wieder auf, wenn du mit deinem Vermittler über Weiterbildung sprichst:

§37 SGB III: Eingliederungsvereinbarung. Das Dokument, das du zu Beginn der Arbeitslosigkeit unterschreibst. Es regelt deine Bewerbungspflichten und die Leistungen der AfA. Mehr dazu im Artikel Eingliederungsvereinbarung AfA.

§45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Grundlage für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Coaching, Bewerbungstraining oder Profiling.

§81 SGB III: Förderung beruflicher Weiterbildung. Der Paragraf, auf dem der Bildungsgutschein beruht. Er nennt die Voraussetzungen: Notwendigkeit, geeigneter Teilnehmer, AZAV-zertifizierte Maßnahme.

§82 SGB III: Qualifizierungschancengesetz (QCG). Für Beschäftigte, nicht für Arbeitslose. Erlaubt gefördert Weiterbildung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses mit Kostenbeteiligung des Arbeitgebers.

§87 SGB III: Kinderbetreuungskosten. 160 Euro pro Kind und Monat für Betreuung während einer geförderten Weiterbildung. Seit dem 01.08.2022 in dieser Höhe.

§87a SGB III: Weiterbildungsgeld. 150 Euro monatlich plus 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung plus 1.500 Euro bei Abschluss. Nur für Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger in abschlussorientierten Weiterbildungen. Mehr dazu im Artikel Weiterbildungsgeld §87a.

Der Bildungsgutschein: das Herzstück für Weiterbildung

§81 SGB III ist der Paragraf, den du beim Weiterbildungswunsch am häufigsten zitieren wirst. Er beschreibt den Bildungsgutschein als Ermessensleistung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch, aber klare Kriterien.

Die drei Voraussetzungen:

  1. Die Weiterbildung ist notwendig, um dich beruflich einzugliedern, einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen oder einen fehlenden Abschluss zu erlangen.
  2. Du bist für die Weiterbildung geeignet, also gesundheitlich und fachlich in der Lage.
  3. Der Träger hat eine AZAV-Zertifizierung.

Wer diese drei Kriterien erfüllt, hat hohe Chancen. Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} lehnt Anträge aber auch ab, wenn sie die Notwendigkeit nicht erkennt oder wenn Alternativen (Vermittlung, Praktikum) aus ihrer Sicht naheliegender sind.

Das Arbeitslosengeld I (ALG I)

ALG I wird in den §§136 bis 164 SGB III geregelt. Die Grundformel ist einfach: 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, 67 Prozent mit Kind. Die Dauer hängt von deiner Beschäftigungszeit und deinem Alter ab und variiert zwischen sechs und 24 Monaten.

Wichtig zu wissen:

  • Die Berechnung bezieht sich auf die letzten zwölf Monate vor Arbeitslosigkeit.
  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden anteilig einbezogen.
  • Sperrzeiten (§159 SGB III) können den Anspruch um mehrere Wochen reduzieren, etwa bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder verspäteter Meldung.

Details zur Abgrenzung findest du im Artikel zum Unterschied ALG I und Bürgergeld.

Pflichten und Rechte unter dem SGB III

Das Gesetz verlangt von dir Mitwirkung. Konkret:

  • Arbeitssuchend-Meldung mindestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsvertrags.
  • Teilnahme an Terminen der AfA.
  • Ernsthafte Bewerbungsbemühungen, meist in Zahl und Art vereinbart.
  • Annahme zumutbarer Beschäftigung.
  • Mitteilung von Änderungen (Umzug, Krankheit, Nebentätigkeit).

Im Gegenzug bekommst du:

  • Finanzielle Leistungen (ALG I).
  • Beratung und Vermittlung.
  • Übernahme von Weiterbildungskosten bei Bewilligung.
  • Mobilitätshilfe, Bewerbungskosten, Reisekosten.
  • Schutz bei beruflicher Rehabilitation.

In meinen Kursen erlebe ich immer wieder Teilnehmer, die ihre Rechte unter dem SGB III unterschätzen und ihre Pflichten überschätzen. Das führt zu übertriebener Vorsicht und verpassten Chancen, etwa beim Bildungsgutschein.

Was ist keine SGB-III-Leistung?

Einige Leistungen, die viele Arbeitssuchende erwarten, stehen nicht im SGB III:

  • Wohngeld: eigenes Wohngeldgesetz
  • Krankengeld: SGB V (Krankenversicherung)
  • Elterngeld: BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
  • Bürgergeld: SGB II
  • Rente: SGB VI

Wer diese Leistungen beansprucht, muss sich an die jeweils zuständige Stelle wenden. Die AfA kann höchstens weiterverweisen.

Wie sich das SGB III ändert

Das Gesetz wird regelmäßig angepasst. Beispiele aus den letzten Jahren:

  • §87a Weiterbildungsgeld eingeführt im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes 2023.
  • §82 Qualifizierungschancengesetz 2019 deutlich erweitert, 2023 verlängert bis 2030.
  • §106a (Kurzarbeit plus Weiterbildung) eingeführt in der Pandemie, ausgelaufen am 31.07.2024.

Für Arbeitssuchende heißt das: Nicht jeder Paragraf, der online auftaucht, gilt noch. Vor jedem Beratungstermin lohnt sich ein kurzer Blick auf das aktuelle Datum der gesetzlichen Regelung. Auf gesetze-im-internet.de steht immer oben die aktuellste Fassung.

FAQ

Muss ich alle Paragrafen auswendig kennen?

Nein. Die Kenntnis der sechs oben genannten Paragrafen reicht für fast alle Weiterbildungsgespräche aus. Wichtig ist, dass du sie nennen kannst, wenn der Vermittler etwas anderes behauptet.

Was passiert, wenn sich die Rechtslage ändert, während ich im Prozess bin?

Bestandschutz gilt grundsätzlich. Wenn deine Weiterbildung unter altem Recht bewilligt wurde, bleibt die Bewilligung bestehen, auch wenn sich das Gesetz ändert. Neue Anträge fallen unter das neue Recht.

Kann ich selbst auf Paragrafen verweisen im Gespräch?

Ja, aber dosiert. Ein ruhiger Hinweis wie “Nach §81 SGB III kommt der Bildungsgutschein dafür doch in Betracht” wirkt kompetent. Paragrafenschlachten nerven Vermittler und bringen selten weiter.

Gibt es einen Unterschied zwischen SGB III und der Bundesagentur für Arbeit?

Ja. Die Bundesagentur für Arbeit ist die Behörde. Das SGB III ist ihr Gesetz. Die AfA setzt das SGB III um, aber viele operative Entscheidungen regelt sie in internen Weisungen, die nicht im Gesetz stehen.

Wo finde ich eine Kurzfassung des SGB III?

Die AfA gibt Merkblätter heraus, etwa “Arbeitslosengeld” und “Weiterbildung”. Sie fassen die wichtigsten Leistungen verständlich zusammen. Du bekommst sie in jeder Geschäftsstelle oder als PDF auf arbeitsagentur.de.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Der AfA-Gesprächsleitfaden als PDF Eine 2-seitige Checkliste für dein Vermittler-Gespräch: was du sagst, was du mitbringst, was du vermeidest. Kostenlos herunterladen

Wenn du lieber direkt sprechen willst: 10 Minuten mit Jens

Weiterlesen