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Praktikum über die AfA: wie das funktioniert

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Offene Werkstatthalle mit Werktisch, Werkzeugen und Sicherheitshelmen an einer Wand

Ein Praktikum über die Agentur für Arbeit läuft rechtlich als “betriebliche Erprobung” oder “Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung” (MAT) nach § 45 SGB III. Die Dauer liegt zwischen 2 und 12 Wochen, dein ALG I läuft weiter, das Unternehmen zahlt kein Gehalt. Gedacht ist das Praktikum als praxisnahe Orientierung, Qualifizierungsbaustein oder Vorstufe zur Einstellung.

Der Begriff “Praktikum” ist umgangssprachlich. In den Dokumenten der AfA heißt es meistens “betriebliche Erprobung” oder “betriebliche Trainingsmaßnahme”. Alle drei meinen in der Regel dasselbe: du arbeitest probehalber in einem Betrieb, ohne dass ein Arbeitsvertrag zustandekommt.

Warum ein Praktikum über die AfA sinnvoll sein kann

Drei Konstellationen sind typisch. Erstens, du willst einen Beruf wechseln und möchtest erst testen, ob das passt. Zweitens, ein Arbeitgeber ist interessiert, aber unsicher, ob du der richtige bist. Ein Praktikum schafft Klarheit auf beiden Seiten. Drittens, nach langer Arbeitslosigkeit fehlt die aktuelle Praxiserfahrung. Ein Praktikum frischt das Profil auf.

Für den Betrieb ist das Praktikum ebenfalls attraktiv. Er bekommt eine Kraft, ohne Lohn zahlen zu müssen, kann sie einarbeiten und dann entscheiden, ob er einstellt. Das ist ein Test auf beiden Seiten, bei dem das Risiko finanziell von der AfA getragen wird.

Wie läuft der formelle Weg?

Das Praktikum kann auf zwei Wegen zustande kommen. Erster Weg: Der Vermittler schlägt es vor, sucht einen passenden Betrieb und bringt dich in Kontakt. Zweiter Weg: Du findest selbst einen Arbeitgeber, der bereit ist ein AfA-Praktikum anzubieten, und beantragst das über einen AVGS.

Der dritte (inoffizielle) Weg: Du fragst den Arbeitgeber deiner Wahl direkt, ob er das Modell kennt und mitmacht. Dann kümmert ihr euch gemeinsam um die formale Seite mit dem Vermittler. Dieser Weg ist für motivierte Arbeitssuchende oft der schnellste.

Der Antrag läuft über die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”}. Inhaltlich gebraucht werden: der Arbeitgeber, der konkrete Betriebsablauf während des Praktikums, Ziele und Dauer, AZAV-Rahmen über einen Träger (in der Regel).

Die Rolle des zugelassenen Trägers

Formal läuft das Praktikum oft über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger, der die Maßnahme organisatorisch trägt. Der Träger übernimmt:

  • Versicherungsschutz während des Praktikums
  • Vertrag mit der AfA
  • Organisatorische Betreuung
  • Abschlussbericht und Teilnahmebescheinigung

Der Betrieb selbst muss nicht AZAV-zertifiziert sein. Er stellt nur den Praktikumsplatz und die fachliche Anleitung. Das macht das Modell flexibel einsetzbar in fast jeder Branche.

Wie lange dauert ein AfA-Praktikum?

Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 12 Wochen. Typische Längen:

ZweckTypische Dauer
Orientierung2-4 Wochen
Berufliche Erprobung4-8 Wochen
Qualifizierung für konkreten Arbeitgeber6-12 Wochen
Reintegration nach langer Pause8-12 Wochen

Die AfA bewilligt meistens die Dauer, die im Konzept begründet ist. Zu kurze Praktika (unter 2 Wochen) werden selten bewilligt, weil der Lerneffekt zu gering ist. Zu lange Praktika (über 12 Wochen) sind rechtlich nicht möglich, weil dann Umgehung eines regulären Arbeitsverhältnisses droht.

Finanzielle Seite: was bekommst du, was nicht?

Dein ALG I läuft während des Praktikums weiter. Das Unternehmen zahlt nichts. Die AfA zahlt zusätzlich:

  • Fahrtkosten zum Praktikumsbetrieb
  • Kinderbetreuungskosten, wenn nötig
  • Arbeitsschutzkleidung in Ausnahmefällen

Kein Trinkgeld, kein Bonus, keine Erfolgsprämie während des Praktikums. Wenn der Betrieb dich einstellen will, geschieht das mit regulärem Arbeitsvertrag nach Ende des Praktikums. Manche Arbeitgeber gewähren zusätzlich einen Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III, der dann dem Arbeitgeber gezahlt wird, nicht dir.

In der Beratungspraxis sehe ich immer wieder Verwirrung über diesen Punkt. Wer fürchtet, für Lau zu arbeiten, sollte die Rechnung klar machen: du bekommst ALG I, zusätzlich Fahrtkosten, und sammelst eine Berufserfahrung, die sonst in der Bewerbung fehlen würde. Die Alternative wäre oft: stempeln gehen ohne Praxis.

Unterschied zum klassischen Praktikum

Ein normales Praktikum ohne AfA läuft über einen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb. Seit dem Mindestlohngesetz 2015 muss ein Praktikum über 3 Monate mit Mindestlohn bezahlt werden, außer es ist Pflichtpraktikum einer Ausbildung oder freiwilliges Orientierungspraktikum unter 3 Monaten vor Ausbildung oder Studium.

Das AfA-Praktikum unterliegt diesen Regeln nicht, weil es kein Praktikumsverhältnis im engeren Sinne ist. Rechtlich ist es eine Trainingsmaßnahme, bei der du dein ALG I weiterbekommst. Dadurch umgeht es das MiLoG-Prinzip legal.

Aber: Das gilt nur bis zu 12 Wochen. Danach muss entweder ein regulärer Arbeitsvertrag zustandekommen oder das Praktikum enden. Eine schleichende Verlängerung über Monate ist rechtswidrig.

Mehr zum Thema Eingliederung findest du im Artikel über die Trainingsmaßnahme MAT, die der übergeordnete Rahmen fürs Praktikum ist.

Worauf solltest du achten?

Drei Punkte lohnen die Aufmerksamkeit. Erster Punkt: klare Lernziele schriftlich festhalten. Was genau sollst du lernen, welche Aufgaben sollst du übernehmen, in welchem Zeitplan? Ein gutes Konzept schützt vor Missbrauch als billige Arbeitskraft.

Zweiter Punkt: realistische Jobaussicht prüfen. Wenn der Betrieb strukturell keine Einstellungen plant, ist das Praktikum zwar als Orientierung sinnvoll, bringt aber nicht automatisch einen Job. Das ist okay, solange du das weißt.

Dritter Punkt: Bedingungen beobachten. Wenn das Praktikum sich als reguläre Arbeit entpuppt (Vollzeiteinsatz, eigenständige Kundenprojekte, Vertretungsdienste), sprich es an. Im Zweifel beim Vermittler oder bei der Arbeitslosenberatung melden.

Was passiert am Ende?

Drei Ausgänge sind möglich. Erstens: Der Arbeitgeber stellt dich ein. Das ist der Idealfall. Der Übergang in einen regulären Arbeitsvertrag kann direkt anschließen. Zweitens: Der Arbeitgeber ist nicht interessiert, aber du hast wertvolle Praxis gesammelt. Du bekommst eine Teilnahmebescheinigung für die Bewerbung. Drittens: Der Betrieb passt nicht, du passt nicht zum Betrieb, ihr trennt euch einvernehmlich. Auch das ist ein Ergebnis.

In jedem Fall bekommst du eine schriftliche Teilnahmebescheinigung, in der Regel mit Beurteilung. Die ist für spätere Bewerbungen wertvoll.

FAQ

Muss ich das Praktikum annehmen, wenn der Vermittler es vorschlägt?

Wenn es Teil der Eingliederungsvereinbarung wird, ja. Begründeter Widerspruch ist möglich, aber bei unbegründetem Ablehnen können Sanktionen folgen. Plane lieber gemeinsam als gegen den Vermittler. Die Rechtsgrundlage findest du in § 45 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”}.

Bin ich während des Praktikums versichert?

Ja. Der Träger sorgt für Unfallversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung laufen über dein ALG I weiter. Haftpflicht regelt der Träger oder der Arbeitgeber über Betriebshaftpflicht.

Kann der Arbeitgeber mich während des Praktikums rausschmeißen?

Rechtlich ist das Praktikum jederzeit kündbar. Praktisch kündigt der Träger mit dem Arbeitgeber zusammen das Maßnahmenverhältnis. Du fällst dann zurück in den regulären ALG-I-Bezug. Sanktionen gibt es nur, wenn der Abbruch klar dir zuzurechnen ist.

Wie viele Praktika kann ich hintereinander machen?

Theoretisch mehrere, aber jede MAT braucht einzeln Bewilligung. Drei Praktika zu 8 Wochen hintereinander in verschiedenen Betrieben ist selten genehmigungsfähig. Die AfA will Fortschritt sehen, nicht Dauerorientierung.

Kann ich das Praktikum auch aus dem Bürgergeld heraus machen?

Ja, über das Jobcenter und § 16 SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Regeln sind analog. Bürgergeld läuft weiter, zusätzlich Fahrtkosten und Kinderbetreuung.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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