Bewerbungscoaching über die AfA: so läuft es ab
Bewerbungscoaching über die Agentur für Arbeit läuft in den allermeisten Fällen über einen AVGS-Gutschein nach § 45 SGB III. Der Gutschein ist Ermessensleistung und wird vom Vermittler ausgestellt, wenn er ein Coaching für sinnvoll hält. Das Coaching selbst findet bei einem zertifizierten Träger deiner Wahl statt, zwischen vier und acht Wochen lang.
Die Hürde liegt nicht im Angebot, sondern im Gespräch. Wer den Vermittler nicht überzeugt, bekommt den Gutschein nicht.
Was ist ein Bewerbungscoaching?
Ein Bewerbungscoaching ist eine strukturierte Unterstützung durch einen Profi, die dir hilft, wirkungsvoller zu bewerben. Das umfasst typischerweise Lebenslauf und Anschreiben, die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, den Umgang mit Absagen und das strategische Aufstellen deiner Suche.
Coaches sind meist selbstständige Bewerbungsberater, Psychologen oder Personaldienstleister. Sie arbeiten einzeln mit dir, manchmal in kleinen Gruppen.
Das Coaching ist nicht dasselbe wie eine Bewerbungsschulung. Eine Schulung ist didaktisch, mit Teilnehmergruppen und Lehrplan. Ein Coaching ist individuell, am Einzelfall ausgerichtet, und verändert sich je nach deinem Fortschritt.
Wie bekommst du einen AVGS-Gutschein?
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) wird von deinem Vermittler ausgestellt. Kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung. Der Vermittler entscheidet anhand deiner Situation, ob ein Coaching wahrscheinlich hilft.
Es gibt zwei Wege, auf einen AVGS zu kommen.
Aktiv fragen. In einem Vermittler-Termin sagst du: “Ich glaube, ein Bewerbungscoaching würde mir helfen. Wäre ein AVGS möglich?” Je nach Situation und Anliegen reagiert der Vermittler positiv oder negativ. Wer zu früh im Prozess fragt, bekommt oft zu hören “versuchen Sie erstmal selbst zu bewerben”.
Aus der Vermittler-Perspektive angeboten bekommen. Manchmal schlägt der Vermittler das Coaching selbst vor. Das ist der unkompliziertere Weg, setzt aber voraus, dass er einen Bedarf erkennt. Häufig passiert das nach ein paar Monaten Bewerbungsphase ohne Erfolg, oder bei Wiedereinsteigern nach langer Pause.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich: Vermittler geben AVGS seltener aus, als viele Arbeitssuchende denken. Die Quote liegt in den meisten Regionen unter 20 Prozent der Anfragen. Wer einen bekommt, sollte ihn nutzen.
Wie läuft das Coaching ab?
Nach Erhalt des Gutscheins wählst du einen Träger aus. Es gibt regionale Verzeichnisse auf der Kursnet-Seite der Agentur{target=“_blank” rel=“noopener”} und auch Empfehlungen des Vermittlers.
Der erste Termin ist in der Regel ein Kennenlernen. Der Coach fragt nach deiner Situation, deinen Zielen, deinen bisherigen Bewerbungsversuchen. Du bringst deine Unterlagen mit, der Coach schaut sie durch. Dauert meistens 60 bis 90 Minuten.
Danach folgt ein festgelegter Rhythmus. Oft ein Termin pro Woche, manchmal zweimal. Die Dauer des gesamten Coachings variiert zwischen vier und acht Wochen, gelegentlich länger. Auf dem AVGS steht, wie viele Stunden bewilligt sind.
Typische Inhalte: Lebenslauf neu strukturieren, Anschreiben gemeinsam schreiben, Vorstellungsgespräche im Rollenspiel üben, Bewerbungsstrategie festlegen. Manche Coaches begleiten dich durch konkrete laufende Bewerbungsverfahren und besprechen Feedback.
Was bringt das Coaching wirklich?
Ehrlich gesagt: es hängt enorm vom Coach und von deiner Mitarbeit ab. Ein gutes Coaching kann den Unterschied machen zwischen zehn Absagen und einer Einladung. Ein schlechtes Coaching ist verschenkte Zeit.
Typische Effekte bei passendem Coach und aktiver Teilnahme: bessere Bewerbungsunterlagen, selbstbewussterer Auftritt im Gespräch, klarere Zielberufswahl, strukturiertere Suchstrategie.
Typische Enttäuschungen: ein Coach, der nur Standardvorlagen gibt. Ein Coaching, das in der Theorie bleibt, ohne konkrete Bewerbung zu begleiten. Eine Gruppenkonstellation, in der du als Einzelperson untergehst.
Deshalb das erste Gespräch nicht als Formalität behandeln. Frag den Coach nach seinem Ansatz, seiner Erfahrung mit deinem Berufsfeld, seinem Arbeitsweise. Wenn es nicht passt, kannst du vor dem endgültigen Start noch wechseln.
Wie findest du den richtigen Träger?
Drei Kriterien machen den Unterschied.
Spezialisierung. Ein Coach, der täglich mit IT-Spezialisten arbeitet, hilft dir bei IT-Bewerbungen besser als ein Generalist. Ein Coach, der Ältere über 50 begleitet, versteht deine spezifischen Herausforderungen besser. Frag explizit nach der Zielgruppe des Coaches.
Format. Einzelcoaching oder Gruppe? Präsenz oder online? Jede Variante hat Vor- und Nachteile. Einzelcoaching ist intensiver, Gruppe bietet Austausch. Online ist flexibler, Präsenz direkter. Deine Bedürfnisse bestimmen die richtige Wahl.
Bewertungen und Empfehlungen. Wer Freunde oder Bekannte hat, die schon ein Coaching über die AfA gemacht haben, fragt nach. Online-Bewertungen sind mit Vorsicht zu lesen, weil viele Träger nur positive sammeln. Sozialverbände wie VdK oder SoVD können unabhängige Einschätzungen geben.
Der Vermittler darf dir keinen bestimmten Träger vorschreiben. Er kann empfehlen, aber du wählst. Das ist im Gesetz so vorgesehen, damit kein Interessenkonflikt entsteht.
Was kostet dich das Coaching?
Nichts. Der AVGS deckt die Kosten vollständig, wenn du ihn bei einem zertifizierten Träger einlöst. Es gibt keine Zuzahlung, keine versteckten Kosten.
Achtung: Wenn du ein Coaching bei einem nicht-zertifizierten Anbieter buchst und erwartest, dass der AVGS nachträglich anerkannt wird, geht das nicht. Der Gutschein muss vor Beginn beim gewählten Träger eingereicht werden.
Nebenkosten wie Fahrtkosten zu den Terminen kannst du in manchen Fällen über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) zusätzlich beantragen, wenn weite Wege anfallen.
Was, wenn der Vermittler den AVGS ablehnt?
Das kommt oft vor. Häufige Begründungen sind “kein erkennbarer Bedarf”, “zu frühe Phase der Arbeitslosigkeit”, “andere Maßnahme geeigneter”.
Wenn du denkst, der AVGS wäre für dich richtig, kannst du begründet widersprechen. Am besten bei einem Folgetermin mit konkreten Argumenten: Wie viele Bewerbungen hast du schon verschickt? Welche Rückläufer hast du? Wo siehst du den spezifischen Bedarf?
Wenn die Ablehnung schriftlich kommt, ist auch Widerspruch möglich. Einfacher ist oft der erneute Versuch nach ein paar Wochen mit besserer Argumentation und konkretem Erfolgsdatenstand. Manchmal hilft auch eine Zweitmeinung bei einem anderen Vermittler im selben Haus.
Eine Alternative: Wenn ein Bewerbungscoaching nicht klappt, gibt es andere AfA-Leistungen. Eine Eignungsfeststellung mit Profiling, ein AVGS für Bewerbungskostenerstattung, oder ein breiteres Coaching-Gutschein-Verfahren mit anderen Schwerpunkten.
FAQ
Kann ich mehrere AVGS nacheinander bekommen?
Ja, wenn sich die Situation ändert und der Vermittler einen neuen Bedarf erkennt. In der Praxis ist das selten. Wer einmal ein Coaching hatte und erneut ein AVGS beantragt, muss gut begründen warum der erste nicht ausreichte.
Was passiert, wenn ich während des Coachings einen Job bekomme?
Das ist der Idealfall. Das Coaching wird in der Regel beendet oder in reduziertem Umfang zum Abschluss geführt (manchmal als Übergangsberatung). Die Agentur feiert das, nicht bestraft.
Muss ich dem Coach offenlegen, welche Bewerbungen ich laufen habe?
In der Regel ja, wenn du willst dass er konkret hilft. Das Coach-Klient-Verhältnis ist vertraulich, der Coach gibt keine Details an die Agentur weiter. Er dokumentiert nur den Teilnahmeverlauf.
Was, wenn ich mit dem Coach nicht klarkomme?
Innerhalb der ersten zwei Termine kannst du in der Regel noch den Träger wechseln, ohne dass der AVGS verloren geht. Danach wird es schwieriger. Sprich es frühzeitig an, lieber mit dem Coach, bevor es mit dem Vermittler eskaliert.
Wird das Coaching auf meine Bewerbungspflicht angerechnet?
Die Teilnahme erfüllt deine Mitwirkungspflicht zum Zeitpunkt des Coachings. Bewerbungsnachweise müssen in der Regel trotzdem erbracht werden, allerdings berücksichtigt der Vermittler die laufende Maßnahme bei der Quotenerwartung.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem nach AZAV durch DEKRA zertifizierten Bildungsträger mit Sitz in Bayreuth. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung unterwegs. Mehr über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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