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Coaching-Gutscheine: wie du sie beantragst

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Stapel Unterlagen mit einem markierten Formular, Stift liegt quer darauf

Die Agentur für Arbeit nutzt den AVGS nach § 45 SGB III als Hauptinstrument für Coaching. Es gibt weitere Gutscheine für spezifische Zwecke: Bewerbungscoaching, Existenzgründungscoaching, Orientierungsberatung, Kompetenzfeststellung. Alle laufen über denselben Antragsweg, aber mit unterschiedlichen Zielrichtungen.

Wer ein Coaching will, muss den Bedarf sauber begründen. Ohne klare Begründung gibt es keinen Gutschein, egal wie freundlich der Vermittler ist.

Welche Gutschein-Varianten gibt es?

Das AVGS-Instrument ist breit aufgestellt. Der Name ändert sich mit dem Zweck.

AVGS-MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber). Ein Praktikum oder eine Probebeschäftigung wird finanziell unterstützt. Meist vier bis sechs Wochen.

AVGS-MPAV (Maßnahmen bei einem privaten Arbeitsvermittler). Du nutzt einen privaten Vermittler, der für deine erfolgreiche Vermittlung vom Staat vergütet wird.

AVGS-MAT (Trainingsmaßnahmen bei einem Träger). Hier liegt das klassische Bewerbungscoaching, aber auch Kompetenzfeststellung, Existenzgründungsberatung, Bewerbungstraining für spezifische Zielgruppen.

Daneben gibt es den Bildungsgutschein (BG) für längere Weiterbildungen nach § 81 SGB III. Das ist ein anderes Instrument und nicht mit Coaching-Gutscheinen zu verwechseln.

Wann welcher Gutschein?

Die Unterscheidung ist wichtig, weil Vermittler auf Basis des erkannten Bedarfs entscheiden.

Wenn du unklar über deine Berufsrichtung bist und erstmal eine Standortbestimmung brauchst, passt ein AVGS-MAT für Orientierungsberatung. Wenn du dich schon positioniert hast und gezielt besser bewerben willst, passt ein AVGS-MAT für Bewerbungscoaching. Wenn du einen Schritt in die Selbstständigkeit planst, gibt es spezielle Existenzgründungs-Coachings.

Der Vermittler ordnet das in der Regel richtig zu, wenn du dein Anliegen konkret benennst. “Ich möchte ein Coaching” ist zu vage. “Ich möchte gezielt an meiner Präsentation im Bewerbungsgespräch arbeiten, weil ich schon fünf zweite Runden hatte und keine Zusage bekam” ist eine Basis für eine Entscheidung.

Wie bereitest du den Antrag vor?

Der Antrag selbst ist kein Formular, das du ausfüllst. Er ist ein Gespräch. Der Vermittler entscheidet mündlich oder schriftlich, ob er einen Gutschein ausstellt.

Vier Bausteine solltest du mitbringen.

Konkrete Ausgangslage. Wie viele Bewerbungen hast du verschickt? Welche Rückmeldungen hast du bekommen? Was hat nicht funktioniert? Zahlen und Erfahrungen, nicht Gefühle.

Klares Ziel. Was willst du am Ende des Coachings können, was du jetzt nicht kannst? Strukturierte Vorstellungsgespräche führen, bessere Lebensläufe schreiben, einen neuen Berufsweg einschlagen.

Begründung des spezifischen Bedarfs. Warum du und warum jetzt? Dein Vermittler hat ein Budget und muss Prioritäten setzen. Wer schlüssig begründet, warum das Coaching bei ihm mehr bringt als bei anderen, bekommt bessere Chancen.

Keine unrealistischen Versprechen. Wer sagt “mit dem Coaching habe ich bis zum Monatsende einen Job”, schließt sich selbst in eine Schublade. Vermittler glauben solche Aussagen nicht und werten sie negativ.

Welche Argumente ziehen beim Vermittler?

Aus der Praxis funktionieren drei Linien am besten.

Objektive Bewerbungsdaten. “Ich habe in den letzten zwei Monaten 25 Bewerbungen geschrieben. Davon habe ich drei Einladungen bekommen, aber keine Zusage. Das deutet darauf hin, dass etwas in der Gesprächsphase nicht klappt.” Der Vermittler hat einen konkreten Bezugspunkt.

Berufswechsel-Situation. “Ich wechsle aus dem Einzelhandel in die Buchhaltung. Dafür brauche ich andere Bewerbungsstrategien als früher, und ein Coaching würde helfen, die richtigen Argumente für die neue Zielgruppe zu finden.” Das deckt einen typischen Fall ab.

Spezifische Zielgruppen-Herausforderung. Wer als 55-Jähriger schlechte Chancen auf eine Neuanstellung erlebt, als Alleinerziehende mit Zeitpuzzle kämpft, nach langer Krankheitspause zurückkommt, hat einen erkennbaren Unterstützungsbedarf. Je nach Zielgruppe unterscheiden sich die Argumente.

Was nicht zieht: Forderungen mit Rechtsanspruchs-Charakter (“Ich habe ein Recht auf Coaching”) oder Unmutsäußerungen (“Die Bewerbungen bringen ja eh nichts”). Beides schwächt deine Position.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Der Vermittler entscheidet meistens im Termin selbst. Wenn er zustimmt, bekommst du den Gutschein entweder direkt ausgedruckt oder per Post innerhalb weniger Tage.

Wenn er ablehnt, wird die Ablehnung dir mitgeteilt, meist mündlich. Ein formaler Bescheid folgt nicht automatisch. Wenn du einen formalen Ablehnungsbescheid brauchst, um Widerspruch einzulegen, kannst du ihn schriftlich beantragen.

Bei komplexeren Fällen (zum Beispiel ein AVGS-MPAV für einen privaten Vermittler) kann die Entscheidung auch später kommen, nachdem der Vermittler Rücksprache mit der Teamleitung gehalten hat.

Was machst du mit dem Gutschein?

Der Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer. Meist drei bis sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit musst du einen zertifizierten Träger auswählen und das Coaching beginnen.

Bei der Trägerauswahl hast du freie Wahl. Der Vermittler darf dir keinen bestimmten Anbieter aufdrängen. Er darf aber Empfehlungen geben, besonders wenn er mit einzelnen Trägern gute Erfahrungen gemacht hat.

Frag den Coach bei der Terminvereinbarung, welche Zertifizierung er hat, welche Inhalte im Coaching stecken, wie viele Stunden dein Gutschein abdeckt. Alles sollte schriftlich festgehalten werden, bevor du startest.

In meiner Beratungspraxis begegnet mir immer wieder, dass Teilnehmer den Gutschein bekommen haben, dann aber aus Unsicherheit oder Aufschieben drei Monate nicht handeln und den Anspruch verfallen lassen. Schade. Wer einen Gutschein hat, sollte innerhalb von zwei Wochen einen Träger kontaktieren.

Unterschied zum Bildungsgutschein

Viele verwechseln Coaching-Gutschein und Bildungsgutschein. Der Unterschied ist wichtig.

Ein AVGS/Coaching-Gutschein ist kurz und prozessorientiert. Vier bis acht Wochen, Fokus auf Bewerbungsfähigkeit oder Orientierung. Rechtsgrundlage § 45 SGB III.

Ein Bildungsgutschein ist länger und qualifikationsorientiert. Drei Monate bis zwei Jahre, Fokus auf einen konkreten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Zusatzqualifikation. Rechtsgrundlage § 81 SGB III.

Wer eine Weiterbildung will, braucht einen Bildungsgutschein, keinen AVGS. Wer an Bewerbungsstrategie arbeiten will, braucht einen AVGS, keinen Bildungsgutschein.

Im Vermittler-Gespräch beide klar auseinanderhalten. Wer um “einen Gutschein” bittet, ohne zu spezifizieren, bekommt im Zweifel gar keinen.

FAQ

Kann ich gleichzeitig einen AVGS und einen Bildungsgutschein haben?

In der Regel nicht parallel. Eine Maßnahme muss zuerst abgeschlossen sein, bevor die nächste beginnt. In Ausnahmefällen (AVGS-Bewerbungscoaching nach Abschluss einer Weiterbildung) ist Parallelität denkbar.

Was, wenn mein Gutschein abläuft, bevor ich einen Coach finde?

Wenn du begründen kannst, dass die Trägersuche länger gedauert hat oder der Wunschcoach erst später Kapazität hatte, kannst du eine Verlängerung beantragen. Nicht selbstverständlich, aber möglich.

Kann ich den Gutschein für ein Online-Coaching nutzen?

Ja. Der Gutschein ist formatneutral. Entscheidend ist, dass der Träger AZAV-zertifiziert ist und das Coaching den Bedingungen des Gutscheins entspricht.

Was ist, wenn ich einen privaten Arbeitsvermittler nutzen will?

Dafür gibt es den speziellen AVGS-MPAV. Der Vermittler stellt ihn aus, der private Vermittler bekommt bei erfolgreicher Vermittlung die Vergütung direkt von der Agentur. Du zahlst nichts.

Muss ich Erfolge dokumentieren nach dem Coaching?

Der Träger erstellt nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung, die an die Agentur geht. Du selbst musst keine weiteren Nachweise erbringen. Die Erwartung ist, dass sich der Effekt in deinen nächsten Bewerbungen zeigt.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem nach AZAV durch DEKRA zertifizierten Bildungsträger mit Sitz in Bayreuth. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung unterwegs. Mehr über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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