Integrationskurse für Zugewanderte: Ablauf und Finanzierung
Der Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 Stunden Sprachkurs bis Niveau B1 plus 100 Stunden Orientierungskurs zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Die Gebühr beträgt 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit, Bezieher von ALG I, ALG II, Bürgergeld oder Sozialhilfe sind von der Gebühr befreit.
Integrationskurse sind ein zentrales Werkzeug der deutschen Integrationspolitik. Für viele Zugewanderte sind sie der erste strukturierte Kontakt mit dem deutschen Bildungs- und Beratungssystem, oft auch der Einstieg in eine spätere berufliche Qualifizierung.
Wer muss, wer darf am Integrationskurs teilnehmen?
Das BAMF unterscheidet zwischen verpflichtender und freiwilliger Teilnahme.
Verpflichtet sind Zugewanderte, die nach dem Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme aufgefordert werden. Das betrifft insbesondere:
- Neuzugewanderte mit befristetem Aufenthaltstitel ohne ausreichende Sprachkenntnisse
- Bürgergeld-Empfänger mit Sprachdefiziten, wenn das Jobcenter dazu verpflichtet
- EU-Bürger und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Sonderfällen
Berechtigt (freiwillig) sind darüber hinaus Spätaussiedler, Deutsche mit Migrationshintergrund ohne ausreichende Sprachkenntnisse, Ausländer mit Daueraufenthaltserlaubnis.
Wer muss, bekommt vom BAMF oder der Ausländerbehörde eine schriftliche Aufforderung. Wer darf, stellt einen Antrag selbst.
Welche Kurstypen gibt es?
Der allgemeine Integrationskurs ist der Standardfall. Daneben gibt es spezialisierte Kurse für besondere Zielgruppen.
| Kurstyp | Zielgruppe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Allgemeiner Integrationskurs | die meisten Teilnehmer | 600 + 100 UE, B1-Ziel |
| Alphabetisierungskurs | Teilnehmer ohne lateinisches Alphabet | bis zu 900 UE |
| Zweitschriftlernerkurs | Teilnehmer mit anderer Schrift | bis zu 900 UE |
| Intensivkurs | schnelle Lerner | 430 UE |
| Eltern- und Frauenkurs | spezielle Lebenssituation | mit Kinderbetreuung |
| Jugendintegrationskurs | 16 bis 26 Jahre | angepasste Inhalte |
| Berufsbezogener Deutschkurs | nach B1, DeuFöV | weiterführend |
Die Auswahl des passenden Kurstyps erfolgt oft nach einem Einstufungstest beim Kursträger. Die Bundesamt für Migration und Flüchtlinge{target=“_blank” rel=“noopener”} führt eine Liste anerkannter Kursträger.
Wie läuft die Finanzierung?
Die reguläre Kursgebühr liegt bei 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Bei 700 UE ergibt das 1.603 Euro Gesamtkosten. Für viele Teilnehmer übernimmt das Amt die Kosten.
Kostenbefreit sind:
- Bezieher von ALG I
- Bezieher von Bürgergeld (ALG II)
- Bezieher von Sozialhilfe
- Kontingentflüchtlinge nach § 22 AufenthG
- Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (Einzelfall)
Selbstzahler, die mit Erfolg den B1-Abschluss schaffen, bekommen die Hälfte der Kursgebühr zurückerstattet. Das ist ein Anreiz zum Durchhalten.
Wann zahlt die AfA zusätzlich?
Die AfA selbst führt keine Integrationskurse durch. Aber sie kann begleitende Leistungen übernehmen:
- Fahrtkosten zum Kursort (über Vermittlungsbudget)
- Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III (160 Euro pro Kind und Monat)
- Unterhaltsgeld bzw. ALG-I-Fortzahlung während des Kurses
- In Ausnahmefällen Kostenübernahme für zusätzliche Lehrmittel
Wer Bürgergeld bezieht und verpflichtet ist am Integrationskurs teilzunehmen, bekommt die Kinderbetreuungskosten über das Jobcenter nach SGB II. Die Regeln sind ähnlich.
Wie findest du den richtigen Kurs?
Das BAMF unterhält eine Datenbank mit allen zugelassenen Kursträgern. Suchmöglichkeit nach Postleitzahl und Kurstyp. Lokale Trägerlandschaft: Volkshochschulen, private Sprachschulen, Bildungsträger der Wohlfahrtsverbände.
Die Qualität variiert. In der Beratungspraxis höre ich oft, dass der erste Kursträger nicht der beste war. Gruppengröße, Dozentenqualität, Unterrichtszeiten und Kinderbetreuung sind Unterschiede, die massiv auf den Lernerfolg einwirken. Wer wechseln will, kann das meistens ohne großen Aufwand.
Ein zentraler Punkt: Kurszeiten müssen zu deinem Leben passen. Frühkurse (8 bis 12 Uhr), Nachmittagskurse und Abendkurse haben unterschiedliche Teilnehmerprofile. Alleinerziehende mit Kindern finden oft in Vormittagskursen mit Kinderbetreuung bessere Bedingungen als in Abendkursen.
Was kommt nach dem Integrationskurs?
Der B1-Abschluss ist die Basis, aber selten das Endziel. Für berufliche Qualifizierung reicht B1 oft nicht aus. Viele Branchen verlangen B2 oder C1.
Das BAMF bietet berufsbezogene Deutschkurse nach § 45a AufenthG (DeuFöV) an. Diese Kurse setzen meistens auf B1 auf und zielen auf B2 oder höher. Die Kurse sind für die meisten Teilnehmer kostenlos.
Parallel kann eine berufliche Qualifizierung starten. Bildungsgutschein, berufliche Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Umschulung. Der Weg in Arbeit läuft oft über eine Kombination mehrerer Förderinstrumente. Mehr dazu im Artikel über Sprachkurse über die AfA, die aufbauend nach dem Integrationskurs beantragt werden können.
Typische Hürden
Drei Herausforderungen tauchen regelmäßig auf. Erstens: Wartezeiten. Je nach Region warten Teilnehmer bis zu sechs Monate auf einen Kursplatz. Das liegt am Mangel an Dozenten und an hoher Nachfrage. Wer früh sich informiert, findet schneller.
Zweitens: Abbruchquoten. Das BAMF dokumentiert, dass rund 30 Prozent der Teilnehmer den Kurs nicht regulär beenden. Gründe sind meistens private (Umzug, familiäre Belastung), selten inhaltliche.
Drittens: Die B1-Prüfung. Wer durchfällt, kann wiederholen. Beim zweiten Versuch sind die Kosten nicht mehr kostenfrei. Der Lernerfolg hängt stark von Eigeninitiative ab. Wer nur die 600 Stunden absitzt, schafft den Abschluss oft nicht.
FAQ
Muss ich den Integrationskurs zwingend machen, wenn ich verpflichtet werde?
Ja. Bei unentschuldigtem Fernbleiben können Sanktionen folgen: Kürzung des Bürgergeldes, Nachteile bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels, Gebühren für den Kurs müssen selbst getragen werden. Wer einen guten Grund hat (Krankheit, Schwangerschaft, Betreuungsengpass), kann einen Aufschub beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Integrationskurs und DeuFöV-Kurs?
Der Integrationskurs führt zu Niveau B1 und vermittelt Alltagsdeutsch plus Orientierungswissen. Der DeuFöV-Kurs (Berufsbezogener Deutschkurs nach § 45a AufenthG) baut darauf auf und zielt auf berufsspezifisches Deutsch in höheren Niveaus. Beide werden vom BAMF organisiert. Mehr dazu in § 43 ff AufenthG{target=“_blank” rel=“noopener”}.
Kann ich den Integrationskurs auch ohne Verpflichtung freiwillig machen?
Ja. Ausländer mit Daueraufenthaltserlaubnis, EU-Bürger oder eingebürgerte Deutsche mit Migrationshintergrund können einen Antrag auf freiwillige Teilnahme stellen. Die Kostenregel ist gleich wie bei Verpflichteten.
Bekommt meine Kinderbetreuung während des Kurses einen Zuschuss?
Ja, innerhalb bestimmter Grenzen. Für Bürgergeld-Empfänger übernimmt das Jobcenter Kinderbetreuungskosten, wenn die Teilnahme sonst nicht möglich wäre. ALG-I-Empfänger beantragen das bei der AfA. Pauschalen sind regional unterschiedlich.
Was passiert, wenn ich B1 nicht schaffe?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) und einem mündlichen Teil. Wer in einem Teil durchfällt, kann ihn einmal kostenlos wiederholen. Bei erneutem Scheitern muss die Gebühr selbst getragen werden. Das Zertifikat B1 ist für Einbürgerungsanträge wichtig.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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