Gründungszuschuss AfA: die alte Variante erklärt
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III richtet sich an ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Die erste Phase: sechs Monate dein bisheriges Arbeitslosengeld plus pauschal 300 Euro für Sozialversicherung. Danach optional weitere neun Monate nur die 300 Euro. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, es gibt keinen Rechtsanspruch.
Viele Gründer sind überrascht, wie eng die Voraussetzungen inzwischen gefasst sind. Seit der Reform 2011 wurde der Zuschuss von einem Rechtsanspruch zu einer Ermessensleistung, und die Bewilligungsquote ist seitdem deutlich gesunken.
Wer bekommt Gründungszuschuss?
Anspruchsberechtigt sind nur ALG-I-Empfänger. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt nicht den Gründungszuschuss, sondern das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Das sind zwei unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Regeln.
Die Grundvoraussetzungen nach § 93 SGB III:
- Bezug von Arbeitslosengeld I bei Gründung
- Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
- Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche)
- Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Gründung
- Persönliche Eignung für die Selbstständigkeit
Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Wer schon selbstständig ist und nachträglich arbeitslos wird, bekommt ihn nicht. Umgekehrt: Wer die Selbstständigkeit aus einer Anstellung heraus plant, muss zuerst arbeitslos gemeldet werden.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Leistung ist zweistufig aufgebaut. Die erste Phase ist großzügiger, die zweite deutlich kleiner.
| Phase | Dauer | Betrag |
|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | bisheriges ALG I + 300 Euro pauschal |
| Phase 2 (optional) | 9 Monate | nur 300 Euro pauschal |
| Maximal | 15 Monate | gesamt |
Beispielrechnung. Vor der Arbeitslosigkeit 3.500 Euro Brutto, ALG I-Satz rund 1.890 Euro netto monatlich. In Phase 1 erhält der Gründer also 1.890 plus 300 Euro, also 2.190 Euro monatlich. Sechs Monate lang. Danach entscheidet die AfA, ob Phase 2 bewilligt wird: dann 300 Euro pro Monat für maximal neun weitere Monate.
Die 300 Euro sind für die soziale Sicherung gedacht. Krankenversicherung, Rente, Pflege müssen als Selbstständiger privat getragen werden. 300 Euro reichen dafür in der Regel nicht aus, aber sie federn den Start ab.
Die fachkundige Stellungnahme
Die AfA verlangt eine unabhängige Beurteilung deines Gründungsvorhabens. Zugelassen sind typischerweise:
- IHK und Handwerkskammer
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Banken oder Sparkassen
- Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Wirtschaft
- Gründungszentren und Beratungsstellen mit Zertifikat
Die Stellungnahme bewertet: Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts, Markt- und Wettbewerbsanalyse, finanzielle Planung, persönliche Qualifikation des Gründers. Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 100 und 500 Euro. Bei manchen Kammern ist die Beratung für Arbeitslose kostenlos.
In der Beratungspraxis lehne ich oft den Reflex ab, die billigste Stellungnahme zu wählen. Eine ernsthafte Bewertung deckt Lücken im Plan auf, die sonst erst im Geschäftsbetrieb schmerzhaft werden. Wer nur einen Stempel braucht, kann später teuer bezahlen.
Wie läuft der Antrag ab?
Der Ablauf hat feste Schritte, die in der Reihenfolge wichtig sind.
- Arbeitslos melden und ALG I beantragen (falls noch nicht geschehen)
- Businessplan erstellen und mit IHK oder Beratern abstimmen
- Fachkundige Stellungnahme einholen
- Antrag auf Gründungszuschuss bei der AfA einreichen
- Gespräch mit dem Vermittler führen
- Entscheidung abwarten (2 bis 6 Wochen)
- Erst nach Bewilligung: Gewerbe anmelden
Der häufigste Fehler: das Gewerbe vor der Bewilligung anmelden. Dann entfällt in der Regel der Anspruch auf die erste Phase, weil du rechtlich bereits selbstständig bist und nicht mehr “aus Arbeitslosigkeit” gründest.
Die Ermessensentscheidung
Seit 2011 ist der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr. Das heißt: Der Sachbearbeiter kann bewilligen oder ablehnen. Die Ablehnungsquote liegt in manchen Regionen bei über 50 Prozent.
Was dich argumentativ stark macht:
- Realistische Umsatzplanung mit belastbaren Annahmen
- Branchenerfahrung oder relevante Qualifikation
- Erste Kunden oder Referenzen bereits vorhanden
- Klar kalkulierte Startphase mit Reserven
- Nachweise für Nachfrage (Vorverträge, Letter of Intent)
Schwach wirkt, was vage bleibt. “Ich will mich als Berater selbstständig machen” ohne konkrete Zielgruppe, Preise oder Vertriebsweg sieht im Antrag unausgereift aus.
Was gilt nach der ersten Phase?
Die zweite Phase muss separat beantragt werden. Rund einen Monat vor Ende der ersten Phase reichst du einen Antrag ein, der zeigt: Die Selbstständigkeit läuft, aber sie trägt sich noch nicht selbst. Du brauchst die 300 Euro weiter zur Sozialabsicherung.
Belege sind Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Kontoauszüge, Steuerunterlagen. Wer in der ersten Phase gute Umsätze macht, bekommt die zweite Phase meistens nicht. Das ist systemisch so gewollt.
Typische Ablehnungsgründe
Die AfA prüft streng. Häufige Ablehnungsgründe in der Praxis:
- Unrealistische Gehaltserwartung (3.000 Euro netto in Monat zwei)
- Keine belastbare Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Fehlender oder zu oberflächlicher Businessplan
- Gründung in einem übersättigten Marktsegment ohne klare Differenzierung
- Branchenwechsel ohne erkennbare Qualifikation
Wenn du abgelehnt wirst, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung. Im Widerspruch kannst du neue Unterlagen und eine überarbeitete Stellungnahme nachreichen. Weitere Hinweise im Artikel über Bildungsgutschein abgelehnt: die ersten Schritte, die Widerspruchslogik ist ähnlich.
FAQ
Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja, nach § 3 Nr. 2 EStG. Aber unter Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Zuschuss erhöht rechnerisch deinen Steuersatz auf andere Einkünfte wie Gewinne aus der Selbstständigkeit.
Kann ich zusätzlich Bildungsgutschein für Qualifizierung bekommen?
Ja, in vielen Fällen. Wer sich selbstständig macht, braucht oft Zusatzqualifikationen (Buchführung, Marketing, branchenspezifische Fortbildung). Der Bildungsgutschein kann parallel oder vor der Gründung beantragt werden.
Was, wenn meine Gründung scheitert?
Wenn du die Selbstständigkeit aufgibst, fällst du in der Regel wieder in den ALG-I-Bezug, sofern deine Rahmenfrist noch läuft. Der bereits gezahlte Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, solange du die Selbstständigkeit tatsächlich aufgenommen und versucht hast. Die gesetzliche Grundlage{target=“_blank” rel=“noopener”} findest du in § 93 SGB III.
Brauche ich einen Kleinunternehmerstatus?
Das hängt vom erwarteten Umsatz ab. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt bis 25.000 Euro Jahresumsatz im Gründungsjahr. Ob sie vorteilhaft ist, hängt von deinem Geschäftsmodell ab. Steuerliche Beratung ist hier sinnvoll.
Wie unterscheidet sich das vom Einstiegsgeld im Bürgergeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss zum Bürgergeld, also eine Zusatzleistung. Der Gründungszuschuss ersetzt das ALG I für sechs Monate und kommt zusätzlich, geht aber an ALG-I-Empfänger. Grundlegend unterschiedliche Zielgruppen und Rechtsgrundlagen.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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