Einstiegsgeld bei Selbstständigkeit aus Bürgergeld
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die eine Selbstständigkeit aufnehmen. Der Zuschuss läuft bis zu 24 Monate und ergänzt das normale Bürgergeld, wird also zusätzlich gezahlt. Wichtig: Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters, es gibt keinen Rechtsanspruch.
Die Idee hinter der Leistung ist, den Übergang aus der Grundsicherung in eine tragfähige Selbstständigkeit abzusichern. Die ersten Monate einer Gründung sind oft finanziell eng. Das Einstiegsgeld schafft Luft zum Aufbauen.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Die Höhe ist gestaffelt und hängt von mehreren Faktoren ab. Der Regelsatz orientiert sich am Grundbetrag, der nach Ermessen um Zuschläge für Kinder und Dauer der Arbeitslosigkeit erhöht wird.
| Baustein | Typische Höhe |
|---|---|
| Grundbetrag | ca. 50 % des Regelsatzes (2026: rund 282 Euro) |
| Zuschlag pro Kind im Haushalt | 10 % des Regelsatzes |
| Zuschlag bei langer Arbeitslosigkeit | bis zu 20 % des Regelsatzes |
| Maximaldauer | 24 Monate |
Ein Beispiel. Alleinerziehende Bürgergeld-Empfängerin mit einem Kind, zwei Jahre arbeitslos, startet Selbstständigkeit. Grundbetrag rund 282 Euro, plus 56 Euro Kinderzuschlag, plus 113 Euro Langzeitarbeitslosigkeits-Zuschlag. Ergibt etwa 450 Euro monatlich zusätzlich zum Bürgergeld. 24 Monate lang.
Wer bekommt Einstiegsgeld?
Voraussetzung ist der Bezug von Bürgergeld nach SGB II. ALG-I-Empfänger bekommen kein Einstiegsgeld, für sie gibt es den separaten Gründungszuschuss nach § 93 SGB III.
Das Jobcenter prüft:
- Ist die Selbstständigkeit tragfähig geplant?
- Liegt ein Businessplan vor?
- Gibt es eine fachkundige Stellungnahme (IHK, Steuerberater, Gründungsberatung)?
- Wird durch die Selbstständigkeit Hilfebedürftigkeit reduziert oder beendet?
- Ist die Gründung zeitlich begrenzt anlaufend, nicht Dauersubvention?
Ablehnungsgründe sind in der Praxis oft: fehlender Businessplan, unrealistische Umsatzprognose, keine tragfähige Vollerwerbsselbstständigkeit.
Was muss im Businessplan stehen?
Kein akademisches Dokument. Aber durchdacht. Das Jobcenter will wissen, was du vorhast, wer deine Kunden sind, wie du an sie kommst, was du einnimmst, was du ausgibst.
Typische Bestandteile:
- Beschreibung der Geschäftsidee
- Marktanalyse (Wettbewerb, Zielgruppe)
- Umsatz- und Kostenplanung über 24 bis 36 Monate
- Persönliche Voraussetzungen und Qualifikationen
- Finanzierungsbedarf und Finanzierungsquellen
- Rentabilitätsvorschau
In der Beratungspraxis sehe ich oft, dass Gründer den Businessplan als lästige Pflicht abtun. Das ist strategisch falsch. Ein ernsthaft durchgerechneter Plan erhöht die Bewilligungsquote deutlich, und er hilft dir selbst, Fehler vor dem Start zu erkennen. Die IHK und Handwerkskammern bieten meistens kostenlose oder günstige Gründungsberatung.
Wer erstellt die fachkundige Stellungnahme?
Das Jobcenter verlangt in der Regel eine externe Beurteilung der Tragfähigkeit. Zugelassen sind typischerweise:
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Handwerkskammer
- Steuerberater
- Bankenverbände
- Wirtschaftsprüfer
- Landesbürgschaftsbanken
- Gründungszentren und Unternehmensberater mit Zertifikat
Die Stellungnahme kostet je nach Anbieter zwischen 80 und 400 Euro. Bei manchen Kammern ist sie kostenlos. Frage beim Jobcenter nach einer aktuellen Liste zugelassener Stellen.
Einstiegsgeld plus Bürgergeld: wie funktioniert das?
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Beide Leistungen laufen parallel. Solange deine Selbstständigkeit noch keine ausreichenden Einkünfte bringt, bleibt Bürgergeld-Anspruch bestehen.
Einkünfte aus der Selbstständigkeit werden auf das Bürgergeld angerechnet. Dabei gelten Freibeträge. Die ersten 100 Euro Einkommen bleiben anrechnungsfrei, danach gelten gestaffelte Freibeträge bis 30 Prozent.
Das Einstiegsgeld selbst wird nicht angerechnet. Es ist ein zusätzlicher Zuschuss.
Wichtig: Steigen deine Einkünfte so, dass Bürgergeld nicht mehr nötig ist, läuft das Einstiegsgeld trotzdem weiter bis zum Ende der Bewilligung. Das ist der eigentliche Hebel, denn so bleibt die Überbrückung auch dann noch verfügbar, wenn das reguläre Bürgergeld wegfällt.
Was ist mit Krankenversicherung und Beiträgen?
Wenn du aus dem Bürgergeld herauswächst, musst du dich selbst krankenversichern. Gesetzlich (KV freiwillig) oder privat. Der Mindestbeitrag 2026 liegt bei der GKV bei rund 210 Euro monatlich für Selbstständige. Privat oft höher.
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann für bestimmte Berufe günstiger sein (Autoren, bildende Künstler, Musiker, Publizisten). Prüfe, ob du in diese Kategorie fällst. Die Aufnahme dauert mehrere Monate.
Typische Stolpersteine
Drei Fehler passieren häufig. Der erste: Gründung anmelden, bevor der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt ist. Die Leistung kann rückwirkend nicht beantragt werden. Erst das Gespräch beim Jobcenter, dann das Gewerbe anmelden.
Der zweite: Den Businessplan zu oberflächlich halten. Das Jobcenter erkennt Standardvorlagen. Wer einen spezifischen Plan für sein Vorhaben vorlegt, wird ernster genommen.
Der dritte: Die Höhe der Ermessensleistung nicht aktiv einfordern. Viele Sachbearbeiter zahlen nur den Grundbetrag, wenn du nicht nach Zuschlägen fragst. Informiere dich vorher über die möglichen Staffelungen und sprich sie aktiv an.
Mehr zum Thema Selbstständigkeit aus Arbeitslosigkeit findest du im Artikel über den Gründungszuschuss der AfA, der für ALG-I-Empfänger relevant ist.
FAQ
Muss ich die Selbstständigkeit in Vollzeit ausüben?
Einstiegsgeld gibt es auch für Nebenerwerbsgründungen, wenn mindestens 15 Stunden pro Woche nachgewiesen werden. Das Ziel muss aber sein, dass die Selbstständigkeit mittelfristig zur Haupteinkommensquelle wird.
Kann ich Einstiegsgeld zweimal bekommen?
Nein. Die Förderung ist an eine bestimmte Gründung gebunden und auf maximal 24 Monate begrenzt. Wenn du nach der ersten Gründung erneut arbeitslos wirst und später eine andere Gründung startest, ist eine erneute Bewilligung in Ausnahmefällen möglich, aber selten.
Was passiert bei Scheitern der Selbstständigkeit?
Wenn die Gründung in den ersten 24 Monaten scheitert, fällst du zurück ins Bürgergeld. Das bereits gezahlte Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden, solange du nicht vorsätzlich falsche Angaben gemacht hast. Die rechtlichen Grundlagen findest du in § 16b SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”}.
Ist das Einstiegsgeld steuerpflichtig?
Nein. Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung und damit steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht rechnerisch den Steuersatz, der auf dein steuerpflichtiges Einkommen aus der Selbstständigkeit angewendet wird.
Wo bekomme ich Hilfe bei der Gründung aus Bürgergeld?
Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} bietet über Bildungsgutscheine auch Existenzgründungscoachings an. Dazu kommen IHK-Gründungsberatung, Kammer-Seminare, Gründerzentren der Kommunen und bei Frauen spezielle Programme wie Gründerinnenagentur.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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