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Kostenlose Weiterbildung über das Arbeitsamt

Zusatzleistungen Jobcenter: Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Mehrbedarfe

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Unterlagen und Formulare zu Zusatzleistungen auf einem Schreibtisch

Neben dem Regelbedarf zahlt das Jobcenter eine Reihe von Zusatzleistungen. Dazu gehören Fahrtkosten für Bewerbungen und Weiterbildungen, Kinderbetreuung während Maßnahmen, Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen, Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Erstausstattung in neuer Wohnung und Übernahme von Arbeitskleidung bei neuer Stelle. Viele Leistungen müssen einzeln beantragt werden.

Die Kehrseite der umfangreichen Zusatzleistungen ist, dass viele Bürgergeld-Empfänger sie nicht kennen. In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass jemand zwei Jahre im Bürgergeld war und keine Ahnung hatte, dass ihm etwa Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche zustehen.

Die wichtigsten Zusatzleistungen im Überblick

Rechtsgrundlage ist das SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”}, ergänzt durch Bundesverordnungen und Jobcenter-Weisungen.

Während der Arbeitssuche:

  • Bewerbungskostenpauschale (bis 260 Euro pro Jahr)
  • Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen (Kilometerpauschale oder ÖPNV)
  • Einkleidungsbeihilfe bei neuer Stelle (bei Bedarf)

Während einer Weiterbildung:

  • Lehrgangskosten (Bildungsgutschein, komplett)
  • Fahrtkosten zum Lernort
  • Kinderbetreuungskosten (analog §87 SGB III, 160 EUR pro Kind und Monat)
  • Lernmittel, wenn nicht vom Träger gestellt
  • Weiterbildungsgeld §87a (150 EUR monatlich plus Boni)

Lebenssituation-spezifisch:

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende (12-60 Prozent des Regelbedarfs nach §21 SGB II)
  • Mehrbedarf für Schwangere (17 Prozent ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf bei Behinderung (35 Prozent bei Teilhabe-Leistungen)
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (mit ärztlichem Attest)

Für Kinder:

  • Bildungs- und Teilhabepaket
  • Schulbedarfspauschale (zweimal jährlich)
  • Mittagessen in Kita und Schule
  • Klassenfahrten
  • Nachhilfe (bei Bedarf)
  • Sport- und Musikvereine (15 EUR pro Monat)

In Sondersituationen:

  • Erstausstattung bei neuer Wohnung (Einzug, Umzug, Trennung)
  • Umzugskosten (bei begründetem Umzug)
  • Mietkaution (als Darlehen)
  • Unbeschwerte Renovierungskosten (selten)

Fahrtkosten zur Weiterbildung

Bei einer Weiterbildung mit Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Fahrtkosten zum Lernort. Details:

  • ÖPNV: In der Regel Übernahme der günstigsten Variante (Monatskarte). Ggf. Deutschlandticket.
  • PKW: Kilometerpauschale 0,20 EUR pro Entfernungskilometer einfach, also 0,40 EUR pro Hin- und Rückfahrt.
  • Fahrgemeinschaft: Aufteilung nach Einzelfallregelung.
  • Antrag: Muss vor Kursbeginn gestellt werden, rückwirkend meistens schwierig.

Bei Online-Kursen entfällt die Fahrtkostenübernahme weitgehend. Bei hybriden Kursen mit teilweise Präsenz werden anteilig Fahrtkosten übernommen.

Kinderbetreuung während Weiterbildung

Eltern können während einer Weiterbildung Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten bekommen. Die Regelung aus §87 SGB III wird über §16 SGB II analog angewandt:

  • 160 Euro pro Kind und Monat als Pauschale
  • Ab 01.08.2022 in dieser Höhe
  • Gilt für Betreuung während der Unterrichtszeit
  • Zusätzlich zu Kita-Beiträgen, die durch kommunale Regelungen oft schon reduziert sind

Bei Alleinerziehenden kombiniert sich die Kinderbetreuungspauschale mit dem Mehrbedarf Alleinerziehende nach §21 SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”} (12 bis 60 Prozent des Regelbedarfs, gestaffelt).

Mehrbedarfe im Detail

§21 SGB II Mehrbedarf Alleinerziehende:

Der Satz richtet sich nach Alter und Zahl der Kinder:

  • 1 Kind unter 7 oder 2-3 Kinder unter 16: 36 Prozent des Regelbedarfs
  • 2 Kinder: 12 Prozent pro Kind, max 60 Prozent
  • Jedes weitere Kind: 12 Prozent, bis max 60 Prozent

Rechenbeispiel: Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren. Regelbedarf 2026: 563 Euro. Mehrbedarf 36 Prozent = 202,68 Euro. Monatlich zusätzlich zum Regelbedarf.

Mehrbedarf Schwangere:

17 Prozent des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Geburt. Bei 563 Euro Regelbedarf sind das 95,71 Euro pro Monat.

Mehrbedarf Behinderung:

35 Prozent des Regelbedarfs, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bezogen werden. Bei 563 Euro sind das 197,05 Euro monatlich.

Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung:

Bei bestimmten Erkrankungen, die eine spezielle Ernährung erfordern (Diabetes, Zöliakie, Niereninsuffizienz). Ärztliches Attest notwendig. Die Höhe orientiert sich an Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Kinder in Bürgergeld-Haushalten haben Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es umfasst:

  • Schulbedarf: Pauschale zweimal jährlich (August und Februar)
  • Schulausflüge und Klassenfahrten: Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • Schülerbeförderung: Wenn nicht anderweitig abgedeckt
  • Mittagsverpflegung: In Kita und Schule
  • Nachhilfe: Bei Leistungsschwäche, ab der 1. Klasse
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 15 EUR pro Monat für Sport, Musik, Kultur

Der Antrag läuft meistens über die jeweilige Einrichtung (Schule, Kita, Sportverein). In manchen Kommunen gibt es eine Art Gutschein, in anderen läuft die Abrechnung direkt.

In meinen Kursen höre ich von Eltern immer wieder, dass sie das Paket nie genutzt haben, weil sie nicht wussten, wie es funktioniert. Ein kurzer Termin beim Coach im Jobcenter oder ein Anruf beim Amt für Soziales der Kommune bringt schnell Klarheit.

Erstausstattung bei neuer Wohnung

Wer in eine neue Wohnung einzieht (nach Auszug aus elterlicher Wohnung, nach Trennung, nach Wohnungsbrand, bei Erstbezug), kann Erstausstattung beim Jobcenter beantragen:

  • Möbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle)
  • Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Herd)
  • Geschirr, Besteck, Töpfe
  • Bettwäsche, Handtücher

Die Leistung wird meistens als Pauschale bewilligt, die Höhe variiert je nach Kommune. Üblich sind 500 bis 1.500 Euro für eine Einzelperson, 1.000 bis 3.000 Euro für Familien.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Wer zuerst kauft und später Erstattung beantragt, bekommt sie meistens nicht.

Umzugskosten

Wenn das Jobcenter den Umzug verlangt (z.B. wegen zu hoher Miete oder Jobangebot in anderer Stadt), übernimmt es die Kosten. Bei selbst veranlasstem Umzug wird im Einzelfall entschieden.

Übernommen werden:

  • Transportkosten (Mietwagen, Speditionsfirma)
  • Helferkosten (in begründeten Fällen)
  • Übergabegebühren

Keine Übernahme für:

  • Renovierung der alten Wohnung (nur bei Anspruch aus Mietvertrag)
  • Reinigung der neuen Wohnung
  • Einrichtungsgegenstände (das ist Erstausstattung, anderer Antrag)

Mietkaution

Eine neue Wohnung verlangt meistens zwei bis drei Monatsmieten Kaution. Das Jobcenter übernimmt die Kaution als Darlehen. Das heißt:

  • Die Summe wird ausgezahlt an dich oder direkt an den Vermieter
  • Du musst sie später zurückzahlen
  • Die Rückzahlung erfolgt oft durch Einbehalt aus laufendem Bürgergeld

Die Modalitäten der Rückzahlung sollten vor der Bewilligung geklärt werden. Ein typischer Einbehalt von 10 Prozent des Regelbedarfs ist üblich.

Wer beantragt was wie?

Die meisten Zusatzleistungen müssen extra beantragt werden. Faustregel: Wenn du es nicht nennst, bekommst du es nicht.

Hilfreich ist eine Checkliste vor dem ersten Termin nach relevanter Lebensveränderung (Umzug, Geburt, Beginn Weiterbildung, neue Stelle). Fragen, die du stellst:

  • “Gibt es Zusatzleistungen, die ich bei dieser Situation beantragen kann?”
  • “Welches Formular brauche ich dafür?”
  • “Welche Nachweise muss ich liefern?”
  • “Bis wann ist die Frist?”

In meiner Beratungspraxis empfehle ich: Wenn du ein Jahr lang Bürgergeld beziehst, geh mit einer Liste deiner Lebensumstände zum Coach und frag proaktiv, welche Leistungen du übersehen hast. Das lohnt sich fast immer.

Sonderfall: AVGS und Coaching-Gutscheine

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eigentlich eine eigene Leistungsart, gehört aber in den Kontext der Zusatzleistungen. Er ermöglicht dir, externe Coaches und Trainer zu nutzen. Mehr dazu im Artikel AVGS Coaching-Gutscheine.

Nicht-Leistungen

Einige Dinge gehören nicht zum Leistungskatalog des Jobcenters:

  • Lebensmittelgutscheine (wenn nicht im Rahmen einer besonderen Notlage)
  • Kleidergeld als zusätzliche Pauschale (Ausnahme: Erstausstattung)
  • Freizeitkosten (Kino, Restaurant)
  • Technik (Laptop, Smartphone) ausser im Rahmen von BuT oder Weiterbildung
  • Schulden-Übernahme (außer Stromsperre-Vermeidung, Mietschulden als Darlehen)

Wer in solchen Fragen Hilfe braucht, wendet sich an kommunale Sozialämter, Schuldnerberatung, Diakonie oder Caritas.

FAQ

Muss ich alle Zusatzleistungen einzeln beantragen?

Ja, die meisten. Nur wenige Leistungen laufen automatisch (z.B. Regelbedarf, monatliche Kosten der Unterkunft). Mehrbedarfe, Fahrtkosten, Bildungs- und Teilhabepaket, Erstausstattung: alles eigene Anträge.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einfache Zusatzleistungen wie Fahrtkosten-Erstattung werden meist in zwei bis vier Wochen bearbeitet. Erstausstattung und Umzugskosten dauern oft länger, weil Nachweise eingereicht werden müssen. Bildungs- und Teilhabepaket-Anträge laufen oft parallel zur jeweiligen Maßnahme.

Bekomme ich Zusatzleistungen auch rückwirkend?

Begrenzt. Bei Leistungen, die du nachweislich hattest und die vergessen wurden, kannst du rückwirkend nachfragen. Bei Kosten, die du bereits ohne Antrag gezahlt hast, ist eine Erstattung meistens nicht möglich. Ausnahme: akute Notlagen.

Wer hilft mir, die richtigen Anträge zu stellen?

Sozialverbände (VdK, SoVD), Arbeitslosenberatungsstellen der Kirchen, kommunale Sozialämter. Alle bieten kostenlose Unterstützung. Bei komplexen Fällen lohnt sich ein Beratungshilfeschein{target=“_blank” rel=“noopener”} vom Amtsgericht für Anwaltsberatung.

Werden Zusatzleistungen auf mein Einkommen angerechnet?

In der Regel nein. Zusatzleistungen wie Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Mehrbedarfe sind zweckgebundene Leistungen. Sie werden nicht auf Nebenverdienst oder andere Einkommen angerechnet. Das Weiterbildungsgeld §87a zählt ebenfalls nicht als anrechenbares Einkommen.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

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