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Bewerbungskosten: was die AfA erstattet

· 6 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Stapel Bewerbungsmappen in verschiedenen Farben, ein Kugelschreiber und Briefumschläge auf einem Schreibtisch

Die Agentur für Arbeit übernimmt nach § 44 SGB III deine Bewerbungskosten als Arbeitssuchender: Porto, Fotokopien, Bewerbungsfotos, Mappen, Online-Bewerbungsgebühren. Die Leistung ist eine Ermessensleistung aus dem Vermittlungsbudget und muss vor der Ausgabe beantragt werden. Typische Pauschalen liegen bei 5 Euro pro Bewerbung, Maximalbeträge sind regional unterschiedlich.

Die meisten Arbeitssuchenden wissen, dass es Bildungsgutscheine und Mobilitätshilfe gibt. Dass auch Druckerpatronen, Briefumschläge und Fotografenrechnungen erstattungsfähig sein können, ist weniger bekannt.

Was fällt unter Bewerbungskosten?

Die AfA erstattet konkrete, nachweisbare Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewerbungen. Die Auflistung ist nicht abschließend, aber hier die üblichen Posten:

PostenPauschale oder Beleg
Porto für schriftliche BewerbungBeleg oder 5 Euro Pauschale pro Bewerbung
Bewerbungsfotos beim FotografenBeleg, bis ca. 30 Euro
BewerbungsmappenBeleg
Kopien und DruckkostenBeleg oder Pauschale
BeglaubigungenBeleg
Fahrtkosten zum Kopierer, Postamtmeistens nicht separat
Kosten für Online-BewerbungsplattformenBeleg, wenn kostenpflichtig

Für regelmäßig bewerbende Arbeitssuchende läuft das oft pauschal: 5 Euro pro Bewerbung bei Post-Bewerbungen, meist 2,50 Euro bei E-Mail-Bewerbungen. Die genauen Sätze variieren je nach Agenturbezirk.

Wie läuft der Antrag?

Zwei Wege sind üblich. Der strukturierte Weg: Du sprichst das Thema im Erstgespräch mit dem Vermittler an und erhältst eine pauschale Zusage für die kommenden Monate, meistens mit einer Obergrenze.

Der rückwirkende Weg: Du hast Bewerbungen gemacht, Belege gesammelt und reichst Nachweise ein. Auf Antrag bekommst du die Kosten erstattet, sofern die Ausgaben dem Zweck der Arbeitsvermittlung dienten.

Der erste Weg ist sauberer. Ein Gesprächsvermerk über eine pauschale Bewerbungskostenregelung schafft Klarheit auf beiden Seiten.

Das Formular heißt meistens “Antrag auf Bewerbungskosten” oder ist Teil eines Sammelantrags zu Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} stellt es im Kundenportal zur Verfügung.

Welche Nachweise brauchst du?

Bei pauschaler Abrechnung reicht eine Liste deiner Bewerbungen mit Datum, Firma und Adresse. Die AfA führt ohnehin einen Bewerbungsnachweis über deine Aktivitäten.

Bei belegter Abrechnung brauchst du:

  • Originalquittungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Porto-Nachweise (quittierte Postkassenbons, Abstempelungen)
  • Kopie der versandten Bewerbung als Beleg für den Zweck

Bewahre alles auf. Auch bei Pauschalabrechnung kann das Jobcenter oder die AfA Stichproben verlangen.

Die Pauschale in der Praxis

In der Beratungspraxis fällt auf, dass Menschen die Pauschalabrechnung oft nicht ausschöpfen. Wer 20 Bewerbungen pro Monat schreibt, hat Anspruch auf rund 50 bis 100 Euro Erstattung, je nach Regelung. Das ist kein Luxus, aber es gleicht den realen Aufwand aus.

Ein Beispiel aus dem Bayreuther Raum. Arbeitssuchender, vier Monate arbeitslos, rund 15 Bewerbungen pro Monat: gemischt Post und E-Mail. Pauschale 60 bis 80 Euro monatlich. Über vier Monate summiert sich das auf 250 bis 320 Euro. Das ist ein echter Beitrag zum Haushaltsbudget.

Was ist nicht gedeckt?

Einige Ausgaben fallen nicht unter die Bewerbungskostenerstattung. Dazu gehören:

  • Neuanschaffung teurer Kleidung für ein Gespräch
  • Gebühren für Karrierecoachings oder Bewerbungsberatung (anderer Topf: AVGS)
  • Zertifikate und Kursgebühren (anderer Topf: Bildungsgutschein)
  • Freizeitmäßige Ausgaben, die “irgendwas mit Bewerbung” zu tun haben
  • Kosten, die bereits auf anderem Weg erstattet wurden

Wichtig zu wissen: Für Coaching-Gutscheine (AVGS) gibt es ein eigenes Instrument, wenn du professionelle Bewerbungsberatung brauchst. Das läuft nicht über § 44 SGB III, sondern über § 45 SGB III.

Was ändert sich bei Bürgergeld?

Für Bürgergeld-Empfänger übernimmt nicht die AfA, sondern das Jobcenter die Bewerbungskosten. Die Rechtsgrundlage ist im SGB II verankert. Die Beträge und Pauschalen sind ähnlich.

In der Praxis gibt es zwei Unterschiede. Erstens: Das Jobcenter hat oft ein engeres Budget und restriktivere Handhabung. Zweitens: Bürgergeld-Empfänger bekommen die Bewerbungskosten oft als monatliche Pauschale ausgezahlt, statt auf Einzelantrag.

Was tun bei Ablehnung?

Wenn die AfA ablehnt, lohnt sich oft ein kurzes Gespräch. Häufige Gründe:

  • Die Ausgaben werden als “nicht erforderlich” eingestuft
  • Die Belege waren unvollständig oder nicht zuzuordnen
  • Der Antrag kam nach dem Zeitraum der Bewilligung

Bei grundsätzlicher Ablehnung ist ein schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Meistens reicht aber ein klärendes Gespräch mit neuer Dokumentation. Die Ermessensleistung nach § 44 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”} gibt den Sachbearbeitern Spielraum, den du durch saubere Darstellung nutzen kannst.

Wer sich nicht gehört fühlt: Sozialverbände (VdK, SoVD) und Arbeitslosenberatungsstellen bieten kostenlose Unterstützung an. Das hilft oft mehr als emotionale Diskussionen mit dem Sachbearbeiter.

FAQ

Wie lange gilt eine Bewilligung für Bewerbungskosten?

Meistens für die Dauer deines aktuellen Bewilligungsabschnitts bei der AfA, oft drei bis sechs Monate. Nach Ablauf ist eine Verlängerung auf Antrag möglich, wenn du weiter arbeitssuchend bist.

Kann ich auch rückwirkend Bewerbungskosten beantragen?

Ja, meistens für den laufenden und zurückliegenden Monat. Bei weiter zurückliegenden Ausgaben wird es schwierig. Die AfA begründet das damit, dass die Förderung nur im Rahmen einer laufenden Vermittlungsbemühung sinnvoll ist.

Bekomme ich die Kosten für Bewerbungsfotos erstattet?

Ja, innerhalb eines angemessenen Rahmens, typischerweise bis 30 Euro alle zwei Jahre. Wer aufwendige Bewerbungsfotografie beim Starfotografen wünscht, bekommt den Standardsatz und zahlt den Rest selbst.

Was ist mit digitalen Bewerbungsplattformen, die Geld kosten?

Wenn kostenpflichtige Bewerbungsplattformen für deine Branche typisch und zielführend sind, können die Gebühren erstattungsfähig sein. Das ist aber Einzelfallprüfung und wird selten pauschal bewilligt. Belege sammeln und im Einzelfall beantragen.

Gilt das auch für Initiativbewerbungen?

Ja. Initiativbewerbungen zählen als Vermittlungsbemühungen, solange sie an tatsächlich passende Arbeitgeber gerichtet sind. Massenversand an hundert Firmen mit Standardanschreiben kann als nicht zielführend gewertet und nur teilweise erstattet werden.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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