Probearbeit über die AfA: Versicherung und Organisation
Probearbeit über die Agentur für Arbeit heißt im Amtsdeutsch “Arbeitserprobung” oder “Eignungsfeststellung”. Du arbeitest ein paar Tage bis wenige Wochen in einem Betrieb, ohne Arbeitsvertrag, ohne Lohn vom Betrieb, aber versichert über die Agentur. Das ist der Kern, und der Rest sind Details, die du vorher klären solltest.
Wer das kennt, nutzt es als Test. Passt der Betrieb zu mir, passe ich zum Betrieb, kann ich die Tätigkeit körperlich und fachlich machen. Wer es nicht kennt, verwechselt es mit einem Praktikum oder einem verdeckten Arbeitsversuch. Beides bringt dich in Probleme.
Was ist Probearbeit über die AfA?
Probearbeit im Sinne der Agentur für Arbeit ist eine Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Sie dient der Feststellung, ob eine bestimmte Tätigkeit oder ein bestimmter Betrieb für dich passt. Dauer typisch zwischen einem Tag und vier Wochen, maximal sechs Wochen bei komplexeren Berufen.
Du bleibst während dieser Zeit arbeitssuchend gemeldet. Dein Arbeitslosengeld läuft weiter. Der Betrieb zahlt dir nichts, du schuldest dem Betrieb keine Arbeitskraft im rechtlichen Sinn. Juristisch ist das kein Arbeitsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen dir und der Agentur.
Das klingt abstrakt, ist aber praktisch. Kein Lohnsteuerabzug, keine Sozialversicherungsbeiträge auf der Betriebsseite, keine Kündigungsfristen. Und wenn es nicht passt, gehst du und der Betrieb geht auch.
Wer ist während der Probearbeit versichert?
Die Unfallversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} über ihre eigene Unfallkasse. Wenn du auf dem Weg zum Probebetrieb, im Betrieb selbst oder auf dem Rückweg einen Unfall hast, bist du abgesichert.
Die Krankenversicherung läuft weiter wie vor der Probearbeit. Wer ALG I bezieht, ist über die Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Wer Bürgergeld bezieht, über das Jobcenter. Das ändert sich durch die Probearbeit nicht.
Eine Haftpflicht gegenüber Schäden, die du im Betrieb verursachst, deckt in der Regel die Betriebshaftpflicht des Unternehmens. Bei größeren Schadenssummen lohnt ein kurzer Check bei deinem Vermittler oder bei deiner privaten Haftpflicht. Das ist der Punkt, an dem viele erst nach dem Schaden merken, dass sie nie gefragt haben.
Wie läuft die Organisation konkret?
Du brauchst drei Dinge: einen Probebetrieb, einen Vermittler, der mitzieht, und einen schriftlichen Antrag. Reihenfolge in der Praxis.
Zuerst sprichst du mit einem Betrieb, der dich für ein paar Tage oder Wochen arbeiten lassen würde. Das können Bekannte sein, eine Stellenanzeige, eine Initiativbewerbung. Der Betrieb muss wissen, dass es Probearbeit über die Agentur sein soll, keine klassische Bewerbung.
Dann gehst du zum Vermittler und stellst den Antrag. In der Regel läuft das mündlich beim nächsten Termin, danach schriftlich über einen Maßnahmevorschlag. Der Vermittler prüft, ob die Probearbeit sinnvoll ist und ob sie in deine Eingliederungsvereinbarung passt.
Dritter Schritt: Bewilligung abwarten. Die Agentur stellt dir eine schriftliche Zusage aus, der Betrieb bekommt ebenfalls eine Bestätigung. Erst dann starten. Wer zu früh anfängt, fällt aus dem Versicherungsschutz.
In der Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass Teilnehmer diesen letzten Schritt unterschätzen. Ein freundliches “dann fang doch schon mal nächsten Montag an” vom Betrieb klingt nett und wird später zum Problem, wenn auf dem Weg zur Arbeit etwas passiert.
Was musst du mit dem Vermittler klären?
Fünf Punkte solltest du vor der Zusage schriftlich haben. Dauer. Tägliche Arbeitszeit. Tätigkeit. Betrieb. Zweck der Maßnahme. Wenn einer der Punkte im Nachhinein anders gehandhabt wird, kann das Probleme mit Versicherung und ALG-Bezug geben.
Die Agentur erwartet eine klare Zweckbindung. Probearbeit dient der Eignungsfeststellung, nicht der Arbeitsleistung für den Betrieb. Wenn der Betrieb dich im Verlauf als stillen Ersatz für einen kranken Mitarbeiter einsetzt, ist das rechtlich problematisch. Nicht für dich. Für den Betrieb.
Frag deinen Vermittler auch, ob die Probearbeit in deine Eingliederungsvereinbarung aufgenommen wird. Das schützt dich bei späteren Fragen.
Was passiert, wenn der Betrieb dich übernehmen will?
Wenn sich aus der Probearbeit ein Jobangebot ergibt, ist das der gute Fall. Der Betrieb gibt dir einen Arbeitsvertrag, du meldest dich ab, Arbeitslosengeld endet zum Einstellungstermin. Fertig.
In manchen Fällen fördert die Agentur die Einstellung sogar noch mit einem Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber. Das ist ein separates Verfahren, aber ein guter Anlass, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen. Nicht jeder Personaler kennt diese Möglichkeit.
Wenn die Probearbeit nicht passt
Du darfst jederzeit abbrechen. Der Betrieb darf jederzeit abbrechen. Weder du noch der Betrieb müssen den Abbruch rechtfertigen, aber eine kurze Notiz an den Vermittler ist Pflicht.
Ein Abbruch ist keine Sanktion und kein Nachteil für dich. Das ist der Punkt der Maßnahme. Feststellen, ob es passt. Wenn es nicht passt, ist die Erkenntnis das Ergebnis.
Wer mehrfach hintereinander Probearbeit macht, ohne dass sich eine Anstellung ergibt, sollte mit dem Vermittler besprechen, ob das Muster Sinn hat oder ob eine andere Maßnahme besser passt. Zum Beispiel eine gezielte Weiterbildung.
Probearbeit und Weiterbildung als Kombination
Wer über eine Weiterbildung nachdenkt, kann Probearbeit strategisch nutzen. Einmal in den Zielberuf reinschnuppern, bevor du einen Bildungsgutschein beantragst. Das stärkt deine Argumentation beim Vermittler.
Du gehst ins Gespräch und sagst: Ich habe drei Tage im Betrieb mitgearbeitet, mir gefällt die Richtung, jetzt brauche ich die fachliche Grundlage. Das wirkt anders als ein abstraktes “Ich möchte umschulen”. Mehr zu diesem Thema im Artikel über deinen Weiterbildungswunsch im Gespräch.
FAQ
Wie lange darf Probearbeit über die AfA maximal dauern?
In der Regel bis zu vier Wochen, bei komplexeren Berufen bis zu sechs Wochen. Längere Zeiträume müssen separat begründet werden und sind die Ausnahme.
Bekomme ich während der Probearbeit Lohn?
Nein. Dein Arbeitslosengeld läuft weiter. Der Betrieb zahlt nichts. Wer dir als Betrieb einen Lohn anbietet, bewegt sich juristisch in einem Graubereich, den du nicht betreten solltest.
Kann ich selbst einen Probebetrieb vorschlagen?
Ja. In der Praxis ist das sogar der häufigste Weg. Der Vermittler sucht nicht für dich den Betrieb, sondern prüft einen, den du vorschlägst. Wenn du keinen hast, hilft der Vermittler bei der Suche, aber das dauert länger.
Was tun, wenn im Betrieb etwas passiert?
Sofort dem Betrieb und der Agentur melden. Bei Arbeitsunfällen gilt die gesetzliche Unfallversicherung über die Agentur. Ohne Meldung kein Versicherungsschutz. Das ist der Punkt, der im Ernstfall zählt.
Muss ich die Probearbeit in meinem Lebenslauf erwähnen?
Du darfst, musst aber nicht. Wenn sie thematisch zum neuen Job passt, nimm sie als “Eignungsfeststellung” auf. Wenn nicht, lass sie weg. Ein paar Tage Probearbeit sind keine Arbeitsstation im klassischen Sinne.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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