Krankengeld vs. ALG I: was bei Krankheit passiert
Wer im ALG-I-Bezug krank wird, muss Krankmeldung und Krankschreibung richtig einreichen, sonst gibt es Probleme mit der Zahlung. Die Grundregel: Bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen läuft dein ALG I einfach weiter. Ab der siebten Woche kommt Krankengeld der Krankenkasse dazu. Du kannst nicht beides gleichzeitig in voller Höhe beziehen, aber du bleibst finanziell abgesichert.
Das Thema ist rechtlich klar, in der Praxis aber oft durcheinander. Viele wissen nicht, dass die Agentur für Arbeit auch bei Krankheit zahlt, und warten unnötig auf Krankengeld-Anträge. Andere vergessen, sich krankzumelden und riskieren Kürzungen.
Was passiert in den ersten sechs Wochen Krankheit?
Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt läuft dein ALG I weiter, und zwar in voller Höhe. Rechtsgrundlage ist § 146 SGB III, der eine Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit regelt. Bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall gilt diese Fortzahlung.
“Sechs Wochen pro Krankheitsfall” heißt: Wenn du wegen eines Beinbruchs sechs Wochen AU bist und im Anschluss wegen einer Erkältung nochmal fünf Tage, läuft ALG I auch für die Erkältung weiter. Erst wenn dieselbe Krankheit länger als sechs Wochen dauert, beginnt der Übergang zum Krankengeld.
Du musst die AU unverzüglich an die Agentur für Arbeit melden. In der Regel am ersten Tag. Die AU-Bescheinigung reichst du entweder digital über das Kundenportal ein oder per Post. Ab Tag vier brauchst du ein ärztliches Attest. Manche Agenturen verlangen die AU bereits ab Tag eins, das steht in deiner Eingliederungsvereinbarung.
Wichtig: Die AU-Bescheinigung für die Agentur ist ein anderes Formular als die AU für eine Krankenkasse. Die Krankenkasse bekommt deine AU automatisch über die elektronische Übermittlung. Die Agentur braucht eine eigene Kopie. Doppelte Meldung, ein Klick mehr.
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Ab dem 43. Tag derselben Krankheit (also ab Tag eins der siebten Woche) übernimmt die Krankenkasse. Du bekommst dann Krankengeld statt ALG I. Die Höhe des Krankengelds orientiert sich an deinem letzten Einkommen vor der Krankheit und liegt in der Regel etwas niedriger als dein ALG I.
Die Berechnung: Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Bei ALG-I-Beziehern wird dein ALG-I-Zahlbetrag als Bemessungsgrundlage genommen. In der Praxis heißt das: Du bekommst Krankengeld in fast gleicher Höhe wie vorher dein ALG I, meist ein paar Euro darunter.
Wichtige Eigenschaft: Krankengeld ist nicht als Einkommen zu versteuern wie ALG I, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung. Du wirst also eventuell in eine höhere Steuerstufe rutschen, wenn du im selben Jahr noch anderes Einkommen hast.
Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld so lange, wie die Krankheit andauert, maximal jedoch 78 Wochen in einem Dreijahreszeitraum (ca. 1,5 Jahre). Die sechs Wochen vorheriger Leistungsfortzahlung durch die Agentur zählen bei der 78-Wochen-Frist dazu.
Wie läuft der Übergang praktisch ab?
Du bist krank und weißt, dass es länger dauert. Ab Woche sechs solltest du vorbereiten:
Erstens: Ärztliches Attest aktualisieren. Dein Arzt stellt ein neues Attest aus, das über die sechs Wochen hinausgeht.
Zweitens: Krankenkasse informieren. Rufe deine Krankenkasse an und kündige an, dass du wahrscheinlich Krankengeld beantragen musst. Sie schicken dir das entsprechende Formular.
Drittens: Agentur informieren. Deine Agentur muss wissen, dass ab einem bestimmten Tag kein ALG I mehr fließt, sondern Krankengeld. Das ist für deine Meldungen relevant.
Viertens: Nahtloser Übergang. Idealerweise ist am Tag nach den sechs Wochen das Krankengeld schon bewilligt. In der Praxis gibt es oft eine Lücke von ein bis zwei Wochen, in der nichts fließt. Kläre mit deiner Krankenkasse, ob sie Abschlagszahlungen leisten kann.
Was musst du bei der AU-Meldung beachten?
Die AU muss “unverzüglich” gemeldet werden. In der Praxis heißt das: am Tag der AU selbst, spätestens am Morgen des nächsten Werktages. Wer erst nach einer Woche meldet, riskiert eine Sanktion im SGB III, weil die Mitwirkungspflicht verletzt wurde.
Das richtige Vorgehen: Morgens beim Arzt, AU-Bescheinigung für die Agentur mitnehmen (oder Ausdruck erbitten), noch am selben Tag in der Agentur einreichen. Digital geht das am schnellsten über das Kundenportal.
Wer länger krank ist, muss bei jeder neuen Krankschreibung wieder melden. Nicht nur einmal am Anfang. Die Agentur will bei jeder Verlängerung wissen, dass die Krankheit weitergeht.
In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass Teilnehmer die AU vergessen zu melden, weil sie denken “die Krankenkasse hat es ja schon”. Die Krankenkasse-Meldung ist ein anderes System. Doppelte Meldung ist Pflicht.
Was ist, wenn die Krankheit chronisch wird?
Wer über Wochen oder Monate krank ist, sollte den Kontakt mit dem Vermittler halten. Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} bietet verschiedene Instrumente, die bei langer Krankheit greifen können: Reha-Leistungen nach § 49 SGB IX, gestufte Wiedereingliederung, spezielle Integrationsberatung.
Wenn die Krankheit dazu führt, dass der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kommt unter Umständen eine Umschulung oder Weiterbildung nach Krankheit in Betracht. Der Bildungsgutschein kann auch während einer Krankheitsphase beantragt werden, sobald du wieder AU-frei oder belastbar bist.
Der Kontakt zur Agentur sollte nicht abbrechen. Lange Krankheit ohne Rückmeldung kann zu Rückfragen oder in schwereren Fällen zu Sanktionen führen. Auch bei schwerer Krankheit sind Telefonate oder schriftliche Mitteilungen zumutbar.
Sonderfall: Krankheit während Weiterbildung
Wer während einer geförderten Weiterbildung krank wird, läuft in einem anderen Regime. Die Weiterbildung mit ALG I wird durch die AU nicht automatisch abgebrochen. Kurzfristige Krankheiten (bis zu 10 Tagen, je nach Träger) werden ohne Rückforderung akzeptiert.
Längere Krankheit kann zur Unterbrechung der Weiterbildung führen, mit Folgen für die Förderung. Sprich mit dem Bildungsträger und dem Vermittler, bevor du abbrichst. Oft gibt es Möglichkeiten, die Maßnahme nach der Genesung fortzusetzen, ohne dass die Förderung verloren geht.
FAQ
Was tun, wenn der Arzt am Samstag krankschreibt?
Montag früh AU bei der Agentur einreichen. Das Wochenende wird nicht als Verspätung gewertet, weil die Agentur ohnehin geschlossen ist.
Bekomme ich während Krankheit Urlaub weiter?
Urlaub gibt es im ALG-I-Bezug generell nicht in der Form wie im Job. Wenn du ortsabwesend bist, musst du das vorher anmelden. Bei Krankheit gelten andere Regeln - du bist zu Hause oder im Krankenhaus, keine spezielle Urlaubsregelung nötig.
Zählt eine Reha als Krankheit oder als Urlaub?
Eine medizinische Reha wird wie Krankheit behandelt, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Dein ALG I läuft weiter oder Krankengeld setzt ein, je nach Dauer.
Was passiert, wenn Krankengeld nach 78 Wochen endet?
Dann prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt. Bei fortbestehender Erwerbsfähigkeit wechselt man in der Regel in den Bürgergeld-Bezug.
Kann ich bei Krankheit Weiterbildung machen?
Bei kurzfristiger Krankheit nicht empfohlen, du brauchst die Genesung. Bei chronischer oder psychischer Erkrankung kann eine angepasste Weiterbildung Teil der Genesung sein - immer in Abstimmung mit Arzt, Agentur und Bildungsträger.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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