Kinderbetreuungskosten während Weiterbildung
Wer eine geförderte Weiterbildung macht und Kinder hat, kann zusätzlich 160 Euro pro Kind und Monat für Kinderbetreuung bekommen. Die Leistung heißt formal “Kinderbetreuungskosten” und steht in § 87 SGB III. Der Zuschuss kommt aus demselben Fördertopf wie dein Bildungsgutschein und muss mit dem Vermittler besprochen werden, spätestens bei Kursbeginn, besser vorher. Ohne Antrag kein Geld.
Das Thema ist in der Praxis oft ein blinder Fleck. Teilnehmer beginnen eine Weiterbildung, merken nach drei Wochen, dass die Betreuungskosten das Budget sprengen, und versuchen dann rückwirkend zu beantragen. Das klappt selten.
Was ist in § 87 SGB III geregelt?
§ 87 SGB III regelt die “Übernahme weiterer Kosten” während einer geförderten beruflichen Weiterbildung. Dazu gehören Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Lernmittel und eben Kinderbetreuungskosten. Der Paragraph ist an deinen Bildungsgutschein gekoppelt. Ohne bewilligte Weiterbildung keine Zusatzleistung.
Die Höhe der Kinderbetreuungspauschale liegt seit dem 01.08.2022 bei 160 Euro pro Kind und Monat. Vorher waren es 130 Euro. Die Anpassung kam mit dem Rechtskreiswechsel und gilt bundesweit einheitlich.
Die Pauschale ist eine Pauschale. Du musst nicht jeden Cent belegen. Wichtig ist, dass eine Betreuungssituation besteht, die du organisieren musst, weil du wegen der Weiterbildung nicht selbst betreuen kannst. Kita, Tagesmutter, Hort, Ferienbetreuung, private Betreuung gegen Entgelt - alles zählt.
Wer bekommt die 160 Euro pro Kind?
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
Erstens brauchst du eine bewilligte Weiterbildung nach § 81 SGB III (Bildungsgutschein) oder § 82 SGB III (QCG). Ohne Bildungsgutschein keine Zusatzleistung aus § 87.
Zweitens muss das Kind unter 15 Jahre alt sein oder behindert und betreuungsbedürftig. Bei mehreren Kindern gibt es die Pauschale für jedes Kind einzeln.
Drittens musst du durch die Weiterbildung tatsächlich an der Betreuung gehindert sein. Bei Vollzeit-Kursen ist das offensichtlich, bei Teilzeit- oder Abendkursen wird es im Einzelfall geprüft. Wenn dein Partner oder eine andere Person das Kind ohnehin betreuen würde, ist der Zuschuss schwieriger zu bekommen.
Weitere Details findest du in der Weisung der Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} und direkt im Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de{target=“_blank” rel=“noopener”}.
Wie beantragst du die Betreuungskostenübernahme?
Am einfachsten im Zuge der Bildungsgutschein-Ausstellung. Wenn dein Vermittler dir den Bildungsgutschein aushändigt, sprich direkt das Thema Kinderbetreuung an. Er trägt es in den Vermerk ein, und du bekommst das entsprechende Formular.
Das Formular ist relativ kurz. Du gibst an: Anzahl der Kinder, Alter, Betreuungsform, voraussichtliche monatliche Kosten. Du brauchst in der Regel keinen Nachweis über die tatsächlichen Kosten, weil es eine Pauschale ist. Wenn deine Kosten jedoch deutlich über 160 Euro liegen, kann eine Einzelfallprüfung stattfinden und ein höherer Betrag bewilligt werden.
Die Auszahlung erfolgt monatlich zusammen mit dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld. Bei Bildungsgutschein-Teilnehmern ohne Leistungsbezug läuft die Zahlung direkt auf dein Konto.
Wer den Antrag erst im Laufe der Weiterbildung stellt, verliert die Pauschale für die Monate davor. Rückwirkende Bewilligung ist nicht vorgesehen.
Was zählt als Betreuungsform?
Fast alle legalen Formen der Kinderbetreuung. Kita, Krippe, Kindergarten, Hort, Schulhort, Tagesmutter, Babysitter, Großeltern gegen Bezahlung, Ferienbetreuung, private Nannys. Wichtig ist, dass die Betreuung regelmäßig und während deiner Kurszeit stattfindet.
Nicht gefördert wird eine reine Betreuung durch den Partner oder den Ehegatten im selben Haushalt, wenn sie ohnehin stattfindet. Wenn dein Partner aber wegen deiner Weiterbildung bezahlten Urlaub nimmt oder selbst eine externe Betreuung organisiert, kann das anerkannt werden.
In meiner Beratungspraxis kommt oft die Frage: “Meine Oma nimmt die Kinder. Gibt es dann auch Geld?” Antwort: Nur, wenn die Oma dafür bezahlt wird. Ein informelles Arrangement ohne Geldfluss wird nicht gefördert. Wer die Oma offiziell bezahlt (und eine kleine Quittung ausstellt), kann das aber ansetzen.
Kombinierbar mit anderen Leistungen
Die 160 Euro aus § 87 SGB III sind nicht alles, was es gibt. Wer zusätzlich Jobcenter-Leistungen bezieht, kann einen Kita-Zuschuss über das Jobcenter bekommen. Diese Leistung ist eine andere Förderung und läuft separat.
Wer Alleinerziehende ist, hat außerdem Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 21 SGB II, wenn Bürgergeld bezogen wird. Der Mehrbedarf ist nochmal unabhängig vom Kinderbetreuungszuschuss für die Weiterbildung.
Die Fahrtkosten deines Kindes zur Betreuungsstätte werden nicht separat erstattet. Die 160 Euro sind ein Pauschalbetrag, der Betreuung und Nebenkosten abdeckt.
Was, wenn die Weiterbildung online stattfindet?
Eine häufige Frage. Grundsätzlich ja, auch bei Online-Weiterbildungen wie dem Digitalisierungsmanager bei uns werden Kinderbetreuungskosten erstattet, wenn der Kurs in Vollzeit stattfindet und zu festen Zeiten Live-Unterricht bietet. Die Logik: Du kannst in diesen Stunden nicht gleichzeitig ein Kleinkind betreuen.
Der Vermittler wird prüfen, ob die Weiterbildung strukturell einer Präsenzweiterbildung entspricht. Feste Zeiten, Live-Teilnahmepflicht, 30 bis 40 Unterrichtsstunden pro Woche - das sind typische Kriterien. Selbstlernkurse ohne feste Zeiten bekommen die Pauschale in der Regel nicht.
Wer unsicher ist, fragt vor der Kursbuchung den Vermittler konkret. Eine Zusage im Vorfeld ist mehr wert als eine Ablehnung nach dem Start.
Worauf du im Vermittler-Gespräch achten solltest
Sprich das Thema Kinderbetreuung aktiv an. Vermittler sind verpflichtet, dich über alle relevanten Fördermöglichkeiten zu informieren, aber in der Praxis hängt es vom einzelnen Gespräch ab, ob der Punkt aktiv zur Sprache kommt. Wer Kinder hat, fragt gezielt nach § 87 SGB III und Kinderbetreuungskosten.
Lass dir die Pauschale schriftlich bestätigen. In der Bildungsgutschein-Akte oder im separaten Bewilligungsbescheid. Eine mündliche Zusage verpufft, wenn der Vermittler wechselt oder die Bewilligung in der Sachbearbeitung anders entschieden wird.
Halte den Kontakt mit deinem Weiterbildungsträger. Wenn die Agentur nachträglich Nachweise über deine Kursteilnahme verlangt, braucht der Träger Zeit, die auszustellen. Wer vorbereitet ist, verliert keine Wochen.
FAQ
Gibt es die 160 Euro auch bei Bürgergeld-Bezug?
Ja. Die Leistung nach § 87 SGB III gilt auch, wenn du parallel Bürgergeld beziehst. Das Jobcenter stellt den Antrag dann in Abstimmung mit der Weiterbildung zusammen.
Muss ich Nachweise über die tatsächlichen Kosten einreichen?
In der Regel nein. Die 160 Euro sind eine Pauschale. Wer deutlich höhere Kosten hat (etwa private Nanny für Sonderbedarfs-Kind), kann eine Einzelfallprüfung beantragen.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Die Betreuungskostenübernahme endet mit dem Abbruch. Rückforderungen für die bereits gezahlten Monate gibt es in der Regel nicht, solange der Abbruch nicht auf schweren Pflichtverletzungen beruht.
Gilt das auch bei Teilzeit-Weiterbildung?
Grundsätzlich ja, aber die Prüfung ist strenger. Du musst nachweisen, dass du wegen der Kurszeiten tatsächlich an der Betreuung gehindert bist. Bei Abendkursen ist das schwerer, weil Kitas tagsüber laufen.
Wer hilft bei Ablehnung?
Bei ablehnender Bewilligung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beratungsstellen wie Sozialverbände (VdK, SoVD) oder Arbeitslosenberatungsstellen helfen kostenlos bei der Formulierung.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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