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Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber: Überblick

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Zwei Hände reichen sich über einen Schreibtisch, im Hintergrund ein Laptop und ein Kaffeebecher

Ein Eingliederungszuschuss ist Geld, das der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit bekommt, wenn er jemanden einstellt, dessen Vermittlung besonders schwer ist. Die Förderung nach §§ 88 bis 92 SGB III deckt je nach Fall 25 bis 50 Prozent deines Bruttolohns ab, für 6 bis maximal 36 Monate. Du selbst bekommst keinen Cent direkt, aber dein Arbeitsvertrag ist ein ganz normaler, voll bezahlter Vertrag. Dein Hebel: Du weißt davon, der Arbeitgeber vielleicht nicht.

Wer gezielt mit dieser Information ins Bewerbungsgespräch geht, verschafft dem Arbeitgeber ein Argument gegen die interne Skepsis. Das ist oft der Unterschied zwischen “passt nicht so ganz” und “probieren wir es”.

Wen fördert die Agentur?

Der Zuschuss richtet sich an Arbeitgeber, die Menschen einstellen, deren Eingliederung erschwert ist. Die Gesetzesformulierung ist absichtlich breit, damit der Sachbearbeiter Spielraum hat. In der Praxis kristallisieren sich Gruppen heraus, für die der Zuschuss häufig bewilligt wird.

Dazu gehören Langzeitarbeitslose (mindestens 12 Monate arbeitslos gemeldet), Ältere ab 50 Jahren, Schwerbehinderte oder Gleichgestellte, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Rückkehrer nach längerer Familienpause, Wiedereinsteiger nach Krankheit, Quereinsteiger in einen neuen Beruf ohne formale Qualifikation, Geflüchtete mit Arbeitserlaubnis.

Die Liste ist nicht abschließend. Wer sich in keiner Gruppe eindeutig sieht, aber dennoch länger gesucht hat, kann die Frage mit dem Vermittler klären. Eine frühe Klärung im Erstgespräch hilft, weil der Eintrag in der Akte später Bewilligungen erleichtert.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderquote liegt zwischen 25 und 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Der exakte Prozentsatz hängt davon ab, wie stark die Einschränkung des Bewerbers ist und wie schwer die Einarbeitung voraussichtlich wird. Der Sachbearbeiter legt das im Bewilligungsbescheid fest.

ZielgruppeFörderquote typischMaximale Dauer
Langzeitarbeitslosebis 50%bis 12 Monate
Ältere ab 50 Jahrebis 50%bis 36 Monate
Schwerbehinderte / Gleichgestelltebis 70% im Einzelfallbis 24 Monate, bei schwerbehinderten älteren bis 60 Monate
Berufsrückkehrerbis 50%bis 12 Monate
Sonstige erschwerte Vermittlung25 bis 50%bis 12 Monate

Die Werte stammen aus § 89 SGB III und den Durchführungsanweisungen der Agentur{target=“_blank” rel=“noopener”}. Wichtig: Das sind Höchstwerte, nicht Normwerte. Der Sachbearbeiter entscheidet nach Ermessen.

Berechnet wird der Zuschuss auf das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze plus einen Pauschalanteil für den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung.

Warum der Zuschuss deine Bewerbung stärkt

Du gehst ins Gespräch und weißt, dass dein Profil Fragen aufwirft. Lücke im Lebenslauf, Alter, Quereinstieg, gesundheitliche Einschränkung. Der Arbeitgeber denkt: “Passt fachlich, aber Risiko.” Genau an diesem Punkt wirkt der Eingliederungszuschuss.

Du kannst sinngemäß sagen: “Mir ist klar, dass ich in der Einarbeitung vielleicht langsamer bin. Die Agentur für Arbeit fördert genau solche Einstellungen mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ihr Arbeitgeberservice klärt die Details in wenigen Tagen.” Das ist konkret, nicht jammernd, und es legt die Initiative auf dich.

In der Beratungspraxis sehe ich, dass dieser Satz häufig unterschätzt wird. Viele Bewerber denken, das Thema sei peinlich oder ein Offenbarungseid. Es ist das Gegenteil. Es zeigt, dass du dich vorbereitet hast und dem Arbeitgeber Arbeit abnimmst.

Wer beantragt den Zuschuss?

Nur der Arbeitgeber. Du kannst den Antrag nicht für den Arbeitgeber stellen. Der Ablauf:

  1. Der Arbeitgeber meldet sich beim Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur oder nutzt das Online-Portal.
  2. Er reicht die geplanten Einstellungsdaten ein (dein Profil, Stellenbeschreibung, Arbeitsentgelt).
  3. Die Agentur prüft Förderwürdigkeit und macht ein Angebot (Förderquote und Dauer).
  4. Der Arbeitgeber unterzeichnet die Fördervereinbarung.
  5. Erst dann wird dein Arbeitsvertrag unterzeichnet und der Job startet.

Diese Reihenfolge ist wichtig. Rückwirkende Anträge nach bereits erfolgter Einstellung werden fast nie bewilligt. Wer zu früh unterschreibt, verliert die Förderung.

Verschaffe dir Klarheit im Vermittler-Gespräch, wenn du weißt, dass du bald in einem Bewerbungsgespräch sein wirst. Dein Vermittler kann den Kontakt zum Arbeitgeberservice erleichtern und gibt dir ggf. ein Infoblatt mit, das du dem potenziellen Arbeitgeber weitergibst.

Die Nachbeschäftigungspflicht

Der Arbeitgeber verpflichtet sich in der Fördervereinbarung, dich nach Ende der Förderdauer mindestens für denselben Zeitraum weiterzubeschäftigen. Wer dich vorzeitig kündigt, muss einen Teil des Zuschusses zurückzahlen. Das ist ein starker Schutz für dich.

Ausnahmen gelten, wenn du selbst kündigst, wenn der Arbeitgeber insolvent wird oder wenn ein verhaltensbedingter Grund für eine Kündigung vorliegt. In diesen Fällen entfällt die Rückzahlungspflicht. Die Details stehen im Bewilligungsbescheid und sind in § 92 SGB III geregelt.

Was der Unterschied zu anderen Förderungen ist

Der Eingliederungszuschuss ist nicht der einzige Hebel. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach § 88 SGB III ist der Grundparagraph für die allgemeine Einarbeitung. Darüber hinaus gibt es für besondere Gruppen eigene Paragraphen (§§ 89 bis 92), die unterschiedlich gut bewilligt werden.

Der Eingliederungszuschuss ist nicht zu verwechseln mit dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, das Bürgergeld-Empfänger zusätzlich zum Gehalt bekommen können, wenn sie aus dem Leistungsbezug ausscheiden. Das ist eine Leistung an dich, nicht an den Arbeitgeber.

Strategisch nutzen

Wer weiß, dass eine Bewerbung ansteht, sollte drei Dinge klären, bevor er ins Gespräch geht.

Erstens: Passt dein Profil in eine Förderkategorie? Frag den Vermittler konkret. Nicht jeder Vermittler spricht das von selbst an.

Zweitens: Hast du einen schriftlichen Hinweis oder ein Infoblatt der Agentur, das du dem Arbeitgeber mitgeben kannst? Ein Satz in der Akte reicht nicht, ein Dokument schon. Bei der Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} gibt es Merkblätter für Arbeitgeber, die der Vermittler drucken kann.

Drittens: Kombinierst du die Bewerbung mit einer abgeschlossenen oder laufenden Weiterbildung? Das reduziert die wahrgenommene Einarbeitungshürde beim Arbeitgeber zusätzlich.

FAQ

Darf ich dem Arbeitgeber von dem Zuschuss erzählen?

Ja. Du darfst und solltest. Keine Verschwiegenheitspflicht. Wer den Arbeitgeber aktiv informiert, nimmt ihm Recherchearbeit ab.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Zwei bis sechs Wochen, abhängig von der Agentur und der Komplexität. Größere Konzerne haben eigene Prozesse, kleine Betriebe müssen erst Kontakt aufnehmen.

Kann der Zuschuss verlängert werden?

In Ausnahmefällen ja, etwa wenn unvorhergesehene Ereignisse die Einarbeitung verlängert haben. Der Arbeitgeber muss begründet beantragen. Standardmäßig läuft die Förderung einmalig.

Gilt der Zuschuss auch bei Minijobs oder Teilzeit?

Teilzeit ja. Minijobs sind in der Regel ausgeschlossen, weil sie unterhalb der Förderschwelle liegen. Ausnahmen möglich, wenn eine Aufstockung geplant ist.

Was, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Dann war er wahrscheinlich nicht der richtige Arbeitgeber. Oder das Thema war für ihn fremd. In beiden Fällen hilft dir ein neuer Versuch bei einem anderen Betrieb. Zwingen lässt sich niemand.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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