Kooperationsplan im Jobcenter: was drinstehen sollte
Der Kooperationsplan ist seit dem 01.07.2023 das zentrale Steuerungsdokument des Jobcenters. Er ersetzt die frühere Eingliederungsvereinbarung. In den Plan gehören Integrationsziele, konkrete Aktivitäten, Leistungen des Jobcenters und Meilensteine. Er wird gemeinsam mit dem Coach erarbeitet und ist rechtlich weniger bindend als die alte Vereinbarung, in der Praxis aber Grundlage für Weiterbildungsbewilligungen und Sanktionsentscheidungen.
Die Bürgergeld-Reform hat den Ton verändert. Kooperation statt Verpflichtung. Dialog statt Diktat. Das ist nicht nur rhetorisch gemeint, sondern in §15 SGB II ausdrücklich so formuliert.
Was ist der Kooperationsplan?
Der Kooperationsplan ist ein schriftliches Dokument, das du gemeinsam mit deinem Fallmanager oder Coach im Jobcenter erstellst. Die Rechtsgrundlage steht im §15 SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”}.
Der Plan soll:
- Deine berufliche Situation einschätzen
- Integrationsziele definieren
- Aktivitäten für dich und das Jobcenter festlegen
- Überprüfungstermine setzen
Im Unterschied zur früheren Eingliederungsvereinbarung ist der Kooperationsplan kein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Er ist rechtlich ein “Werkzeug der Zusammenarbeit”, nicht ein sanktionsbewehrter Verwaltungsakt. Das hat Folgen für das Kräfteverhältnis im Gespräch.
Was gehört in den Plan?
Der Gesetzgeber hat keine starre Form vorgeschrieben. In der Praxis enthalten die meisten Kooperationspläne folgende Blöcke:
Ausgangslage. Deine bisherige Berufsbiografie, aktuelle Qualifikationen, persönliche Rahmenbedingungen (Kinder, Pflege, Gesundheit), eventuelle Vermittlungshemmnisse.
Ziel der Integration. Was ist das Endziel? Wieder in den alten Beruf? Neue Branche? Umschulung? Selbstständigkeit? Weiterbildung?
Aktivitäten auf deiner Seite. Welche konkreten Schritte machst du? Bewerbungen in welcher Zahl? Teilnahme an Maßnahmen? Nachweise welcher Art?
Leistungen des Jobcenters. Was unterstützt dich? Coaching? Bildungsgutschein? Kinderbetreuungskosten? Mobilitätshilfe?
Meilensteine und Zeiträume. Wann wird überprüft? Welche Zwischenziele gibt es?
Wechselwirkungen. Welche Effekte hat eine Stellenaufnahme, eine Weiterbildung, ein Krankheitsfall auf den Plan?
Wer entwirft den Plan?
In der Theorie gemeinsam. In der Praxis kommt der erste Entwurf oft vom Coach. Du bekommst ihn zur Durchsicht, kannst Änderungen vorschlagen, und nach einer Einigung wird er gemeinsam unterschrieben.
Du darfst und solltest Einfluss nehmen. Einige Punkte, bei denen sich das besonders lohnt:
- Ziel der Integration: Wenn der Coach “Vermittlung in den alten Beruf” schreibt, du aber eine Umschulung anstrebst, muss das geändert werden.
- Weiterbildung: Wenn du eine konkrete Weiterbildung planst, gehört der Name des Kurses und der Zeitrahmen in den Plan. Das erleichtert die spätere Bewilligung des Bildungsgutscheins.
- Bewerbungspflichten: Die Zahl der Bewerbungen pro Monat sollte realistisch sein, nicht überhöht.
- Krankheitsfälle: Regelungen für krankheitsbedingte Ausfälle gehören rein.
Mehr zum Einfluss auf Weiterbildung im Artikel Wie du Weiterbildung im Kooperationsplan verankerst.
Was gehört nicht in den Plan?
Auch das ist klar geregelt. Nicht in den Plan gehören:
- Leistungsfremde Auflagen. Der Coach kann nicht verlangen, dass du einen bestimmten Verein besuchst oder einen Umzug planst.
- Grundrechtseingriffe. Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Ärzten ohne deine Zustimmung haben dort nichts zu suchen.
- Zumutbarkeitsgrenzen überschreitende Tätigkeiten. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Arbeiten nicht leisten kannst, darf der Plan das nicht verlangen.
- Mitwirkungspflichten jenseits des SGB II. Bei anderen Leistungen (Wohngeld, Elterngeld) gelten andere Gesetze, die nicht mit Kooperationsplan-Pflichten vermischt werden dürfen.
Was tun, wenn du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist?
Der Kooperationsplan ist verhandelbar. Das ist der ganze Sinn der 2023er-Reform. Wenn du Punkte nicht akzeptierst:
- Sprich es im Gespräch an.
- Schlag konkrete Änderungen vor, nicht nur Kritik.
- Lass dir Zeit geben, zu Hause in Ruhe zu lesen, bevor du unterschreibst.
- Hol dir bei Unsicherheit Rat bei einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle.
Du musst den Plan nicht sofort unterschreiben. Du kannst sagen: “Ich möchte mir das zu Hause nochmal durchlesen und komme in einer Woche damit wieder.” Das ist vollständig legitim.
Wenn ihr euch absolut nicht einig werdet, kann das Jobcenter den Plan nicht einseitig durchsetzen. Im Unterschied zur früheren Eingliederungsvereinbarung gibt es keinen Verwaltungsakt, der ihn ersetzen könnte. Das Jobcenter kann aber andere Wege gehen, etwa einzelne Handlungsaufforderungen per Bescheid.
Was passiert, wenn du dich nicht an den Plan hältst?
Hier wird es wichtig. Der Kooperationsplan ist selbst nicht sanktionsbewehrt. Aber:
- Wer wiederholt ohne Grund Termine nicht wahrnimmt, riskiert Meldeversäumnisse.
- Wer zumutbare Arbeit ablehnt, riskiert Leistungsminderung.
- Wer sich einer Weiterbildung entzieht, die im Plan verankert ist, riskiert Sanktionsprüfung.
Die Sanktionslogik im SGB II ist seit 2023 abgestuft: 10 Prozent Minderung bei erster Pflichtverletzung, 20 bei zweiter, 30 bei dritter innerhalb eines Jahres. Maximal drei Monate. Mehr dazu im Artikel Sanktionen SGB II.
In der Karenzzeit (erste zwölf Monate Bürgergeld) sind Sanktionen nur bei Meldeversäumnissen möglich, nicht bei Kooperationsplan-Verletzungen.
Wie oft wird der Plan überprüft?
Der Kooperationsplan soll regelmäßig aktualisiert werden. Typisch sind Intervalle von drei bis sechs Monaten. Bei größeren Änderungen (Krankheit, Jobangebot, Umzug) früher.
Die Überprüfung läuft über ein gemeinsames Gespräch. Der Coach nimmt eine Zwischenbilanz, ihr besprecht, was geklappt hat, was nicht. Daraus entsteht ein aktualisierter Plan.
Wer im letzten Quartal eine Weiterbildung aufgenommen hat, sollte das bei der nächsten Überprüfung aktiv einbringen. Kooperationspläne, die den Status quo einfach fortschreiben, nutzen niemandem.
Der Kooperationsplan und der Bildungsgutschein
Eine der wichtigsten praktischen Funktionen des Plans: Er ist oft der Anker für den Bildungsgutschein. Wenn eine Weiterbildung im Kooperationsplan steht, ist sie damit nicht automatisch bewilligt. Aber sie ist aktenkundig als Integrationsziel anerkannt.
Für die spätere Bewilligung des Bildungsgutscheins zählt das. Der Coach kann sich im Bewilligungsvorschlag auf den Plan berufen. Eine Weiterbildung, die nirgends in der Akte auftaucht, ist schwerer zu bewilligen als eine, die schon seit zwei Monaten als Ziel festgehalten ist.
In meiner Beratungspraxis empfehle ich deshalb: Auch wenn du noch nicht sicher bist, welche Weiterbildung es werden soll, nenne beim ersten Kooperationsplan-Gespräch das Themenfeld. “Weiterbildung im Bereich Digitalisierung und KI” als Integrationsziel öffnet Türen, auch wenn der konkrete Kurs erst später feststeht.
Was der Kooperationsplan nicht leistet
Er ist kein:
- Karriereplan mit Gehaltsperspektiven
- Coaching-Tool für psychische Stabilisierung
- Rechtsgutachten zu deinen Ansprüchen
- Absolut bindender Vertrag
Er ist ein pragmatisches Arbeitspapier, das Jobcenter und Bürgergeld-Empfänger in einer Linie halten soll. Nicht mehr, nicht weniger.
Für alles andere gibt es andere Wege: Sozialverbände für rechtliche Fragen, psychosoziale Beratungsstellen für emotionale Unterstützung, unabhängige Arbeitslosenberatung für strategische Einschätzungen.
FAQ
Muss ich den Kooperationsplan unterschreiben?
Nein. Die Unterschrift ist freiwillig. Wenn du nicht unterschreibst, kann das Jobcenter den Plan nicht einseitig verbindlich machen, anders als bei der alten Eingliederungsvereinbarung. Eine verweigerte Unterschrift heißt aber nicht, dass du keine Mitwirkungspflichten mehr hast. Die ergeben sich aus dem Gesetz.
Kann ich den Plan jederzeit ändern lassen?
Bei wichtigen Änderungen (Krankheit, Jobangebot, Kursstart) ja, und du solltest es auch. Der Coach wird in der Regel einen neuen Termin vereinbaren und die Änderung in den Plan aufnehmen.
Wer bekommt eine Kopie des Plans?
Du bekommst eine Kopie, das Jobcenter behält eine Kopie in der Akte. Dritte bekommen keine Einsicht ohne deine Zustimmung, mit Ausnahme gesetzlich vorgesehener Fälle (Prüfung durch Rechnungshof, Datenschutz-Aufsicht).
Gilt der Kooperationsplan auch für meine Familie?
Nein. Der Plan betrifft nur dich persönlich. Deine Partnerin oder dein Partner hat einen eigenen Kooperationsplan, falls er oder sie selbst im Jobcenter-System ist. Kinder unter 15 haben keinen Plan, aber das Bildungs- und Teilhabepaket greift für sie.
Was, wenn mein Coach mich zwingt, etwas zu unterschreiben, das nicht passt?
Zwang gibt es bei Bürgergeld-Gesprächen nicht im juristischen Sinn. Du darfst jederzeit eine Pause nehmen, den Termin vertagen, eine Beratung einschalten. Wenn du dich im Gespräch überfordert fühlst, sage das offen. Sozialverbände wie der VdK{target=“_blank” rel=“noopener”} oder SoVD{target=“_blank” rel=“noopener”} bieten Begleitung zu Terminen an.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
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