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Bürgergeld und Nebenjob: was dein Coach dazu sagt

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Offenes Notizbuch mit handgeschriebenen Zahlen und einem Taschenrechner auf einem Holztisch

Wer Bürgergeld bezieht, darf arbeiten. Die ersten 100 EUR bleiben komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag nach § 11b Absatz 2 SGB II). Darüber wird in Stufen angerechnet, sodass am Ende nur ein Teil des Einkommens den Bürgergeld-Anspruch mindert. Dein Coach im Jobcenter ist kein Kontrolleur, sondern dein Ansprechpartner. Er erwartet aber, dass du den Nebenjob rechtzeitig meldest und die Zahlen sauber einreichst.

Ein Nebenjob neben dem Bürgergeld ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Er zählt als Schritt Richtung Eigenständigkeit. Die Regeln dahinter sind rechnerisch überschaubar, aber sie werden oft missverstanden.

Wie funktioniert die Anrechnung konkret?

Das Bruttoeinkommen aus deinem Nebenjob wird zum Netto umgerechnet, dann kommen Pauschalen und Freibeträge zum Abzug. Was übrig bleibt, wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Die Staffelung nach § 11b SGB II:

EinkommensbereichAnrechnung
0 bis 100 EUR brutto0 Prozent (Grundfreibetrag)
100 bis 520 EUR80 Prozent werden angerechnet (20 Prozent bleiben dir)
520 bis 1.000 EUR70 Prozent werden angerechnet (30 Prozent bleiben dir)
1.000 bis 1.200 EUR90 Prozent werden angerechnet (10 Prozent bleiben dir)
Ab 1.200 EUR (mit Kind bis 1.500 EUR)100 Prozent werden angerechnet

Für Familien mit Kindern liegt die obere Freibetragsgrenze bei 1.500 EUR statt 1.200 EUR. Das Rechenschema steht im Gesetzestext zu § 11b SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”}.

Eine grobe Orientierung: Wer nebenbei 450 EUR brutto verdient, behält nach Abzug der Abzüge und des Grundfreibetrags rund 170 EUR zusätzlich zum Bürgergeld. Der Rest wird mit dem Regelsatz verrechnet.

Was muss ich dem Coach mitteilen?

Du hast eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Das heißt konkret:

  • Arbeitsaufnahme rechtzeitig anzeigen, am besten vor dem ersten Arbeitstag
  • Arbeitsvertrag einreichen
  • Monatliche Einkommensnachweise (Lohnabrechnung) abgeben
  • Änderungen der Arbeitszeit oder Bezahlung zeitnah melden
  • Ende des Jobs innerhalb eines Monats melden

Wer sich nicht meldet, riskiert zwei Dinge: Rückforderung von Bürgergeld-Beträgen und im schlimmsten Fall eine Minderung nach § 31 SGB II. Ehrliche Kommunikation hat noch keinem geschadet. Details zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I{target=“_blank” rel=“noopener”} und Systematik im Artikel über Sanktionen im SGB II.

Mein Coach rät mir ab. Was jetzt?

Das kommt vor. Manche Coaches sehen einen Minijob als Ablenkung vom eigentlichen Ziel, nämlich der Vermittlung in reguläre Beschäftigung. Andere empfehlen Nebenjobs aktiv.

In der Beratungspraxis sehe ich beide Haltungen. Wenn dein Coach skeptisch ist, hilft eine klare Antwort. Erkläre, was der Nebenjob dir konkret bringt:

  • Tagesstruktur und Kontakte
  • Referenz für spätere Bewerbungen
  • Einstieg in eine Branche, in der du langfristig arbeiten willst

Wenn der Nebenjob auch eine Weiterbildung vorbereitet (etwa eine kaufmännische Nebentätigkeit vor einer Umschulung), nenne das. Ein Coach, der den Gesamtplan sieht, argumentiert seltener dagegen.

Nebenjob neben Weiterbildung: geht das?

Während einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein ist ein Nebenjob grundsätzlich möglich, aber die Arbeitszeit darf die Teilnahme an der Maßnahme nicht gefährden. Die Bundesagentur prüft das im Einzelfall.

Bei Vollzeitkursen mit 40 Wochenstunden (etwa eine viermonatige Vollzeit-Weiterbildung) bleibt wenig Raum für eine parallele Tätigkeit. Bei Teilzeit- oder Abendformaten lässt sich eher kombinieren. Wenn du so etwas planst, sprich es im Kooperationsgespräch an, bevor der Gutschein ausgestellt wird.

Ein relevanter Sonderfall: Beziehst du Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III während einer abschlussorientierten Weiterbildung, gelten eigene Regeln für Zuverdienst, die sich von den allgemeinen SGB-II-Freibeträgen unterscheiden können.

Welche Jobs zählen nicht als Einkommen?

Nicht jede Zahlung fließt in die Anrechnung. Unter anderem anrechnungsfrei sind:

  • Kindergeld, wenn es nachweislich für das Kind verwendet wird
  • Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a EStG (bis 840 EUR pro Jahr)
  • Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG (bis 3.000 EUR pro Jahr)
  • Geschenke zu besonderen Anlässen in üblicher Höhe
  • Verletztengeld und bestimmte Reha-Leistungen

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten und Übungsleiter-Pauschalen lohnt sich eine Rücksprache mit dem Coach oder einer Beratungsstelle, denn hier werden Fehler häufig nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit gemacht.

Was ist mit Selbstständigkeit nebenbei?

Selbstständigkeit neben dem Bürgergeld ist möglich, aber die Anrechnung folgt anderen Regeln. Statt der Lohnabrechnung reichst du vierteljährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein. Der Coach rechnet auf Basis der Gewinne, nicht der Einnahmen, und verteilt sie auf den Bewilligungszeitraum.

Wer das plant, sollte früh mit dem Jobcenter sprechen und die Abrechnungsform klären. Zusätzlich gibt es für die Selbstständigkeit den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit (bei ALG-I-Bezug) und das Einstiegsgeld über das Jobcenter.

FAQ

Muss ich jeden Nebenjob vorher genehmigen lassen?

Nein, du brauchst keine Genehmigung. Aber du musst die Arbeitsaufnahme dem Jobcenter anzeigen, bevor oder unmittelbar nachdem du startest. Am besten vorher schriftlich per E-Mail oder Brief.

Was passiert, wenn ich zu viel Bürgergeld bekommen habe?

Das Jobcenter rechnet bei der nächsten Bewilligung nach und fordert zu viel gezahlte Beträge zurück. Wenn du die Einnahmen rechtzeitig meldest, geht das meist ohne Aufhebungsbescheid und ohne Sanktion.

Gilt der 100-Euro-Freibetrag pro Monat oder pro Jahr?

Pro Monat. Jeden Monat bleiben die ersten 100 EUR brutto anrechnungsfrei. Das gilt auch, wenn du nur einen Tag im Monat gearbeitet hast.

Bekomme ich mit Nebenjob weniger Krankenversicherung?

Nein. Solange du im Bürgergeld bleibst, läuft deine Krankenversicherung über das Jobcenter. Bei einem Minijob ohne weitere Besonderheiten ändert sich das nicht. Erst ab einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen (aktuell über 556 EUR pro Monat, Stand 2026) wird die Sache anders.

Darf das Jobcenter mich zu einem Nebenjob zwingen?

Das Jobcenter kann im Kooperationsplan Mitwirkungspflichten festlegen. Eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II kann verpflichtend sein. Ein regulärer Nebenjob auf dem freien Arbeitsmarkt ist das nicht automatisch. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung bei VdK oder SoVD.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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