Zum Inhalt springen
Kostenlose Weiterbildung über das Arbeitsamt

Körperliche Einschränkung: was Reha-Beratung anbietet

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Zwei Kaffeetassen und ein offener Ordner auf einem hellen Beratungstisch

Die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn eine körperliche oder gesundheitliche Einschränkung die berufliche Wiedereingliederung erschwert. Sie berät zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 49 SGB IX, vermittelt spezielle Weiterbildungen und klärt die Zuständigkeit zwischen Agentur, Deutscher Rentenversicherung und Unfallversicherung. Der Antrag läuft über deinen Vermittler oder direkt über die Reha-Beratung der Agentur.

Nicht jede körperliche Einschränkung führt automatisch in die Reha-Beratung. Manchmal reicht die normale Vermittlung mit kleinen Anpassungen. Wer sich nicht sicher ist, kann ein Erstgespräch anfragen.

Was macht die Reha-Beratung?

Die Reha-Beratung ist eine spezialisierte Einheit innerhalb der Agentur für Arbeit. Sie berät Menschen, deren berufliche Wiedereingliederung wegen einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung besondere Maßnahmen erfordert.

Typische Themen:

  • Welche Berufe sind mit meiner körperlichen Situation realistisch?
  • Welche Hilfsmittel brauche ich am Arbeitsplatz?
  • Welche Weiterbildung passt, um umzuorientieren?
  • Wer zahlt was: Agentur, Rentenversicherung, Unfallversicherung?
  • Welche Anträge muss ich stellen?

Die Reha-Berater haben meist eine sozialpädagogische oder psychologische Zusatzqualifikation und mehr Zeit pro Beratungsgespräch als ein normaler Vermittler. Ein Erstgespräch dauert typischerweise 60 bis 90 Minuten.

Wer hat Anspruch auf Reha-Beratung?

Anspruch haben Menschen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbehinderung, die ihre Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Das regelt § 49 SGB IX{target=“_blank” rel=“noopener”}.

Konkret heißt das: Eine diagnostizierte gesundheitliche Beeinträchtigung, die dauerhaft (mindestens sechs Monate) Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit hat. Beispiele:

  • Rücken- oder Gelenkerkrankungen, die schwere körperliche Arbeit unmöglich machen
  • Hauterkrankungen, die bestimmte Stoffe ausschließen
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden mit Belastungsgrenzen
  • Nach einem Unfall bleibende Einschränkungen
  • Sehbehinderung, Hörbehinderung (siehe eigener Artikel zu gehörlos/schwerhörig)
  • Chronische Erkrankungen mit wechselnder Belastbarkeit (MS, Rheuma, Krebsnachsorge)

Ein anerkannter Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich. Er erleichtert die Anerkennung der Einschränkung und öffnet weitere Rechte (Nachteilsausgleich nach § 181 SGB IX).

Welche Leistungen sind möglich?

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind vielfältig. Welche zum Tragen kommt, entscheidet der Einzelfall.

LeistungZweck
Berufsvorbereitende BildungsmaßnahmeOrientierung und Eignungsfeststellung
UmschulungNeuer Beruf bei völliger Berufsunfähigkeit im alten
WeiterbildungAnpassung an eigene Einschränkungen
Technische ArbeitshilfenAnpassung am Arbeitsplatz (ergonomische Möbel, Bildschirmlesegerät, Software)
ArbeitsassistenzUnterstützung im Arbeitsalltag
EinstiegsgeldZeitweise Lohnaufstockung bei Beschäftigungsaufnahme
KraftfahrzeughilfeAnschaffung oder Umbau eines behindertengerechten PKW

Nicht alles läuft über die Agentur. Die Zuständigkeit wird im Erstgespräch geklärt.

Wer zahlt: AfA, Rentenversicherung oder Unfallversicherung?

Das hängt an der Ursache der Einschränkung und an deinem Beitragsstatus. Die drei Hauptträger:

Agentur für Arbeit. Zuständig, wenn die Einschränkung nicht arbeitsunfallbedingt ist und du weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast oder die Reha nicht zu DRV-Aufgaben gehört.

Deutsche Rentenversicherung (DRV). Zuständig für Rehabilitation zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Bei Rückenleiden, psychischen Erkrankungen, chronischen Krankheiten ist oft die DRV zuständig, wenn du mindestens 15 Jahre Rentenversicherungszeiten hast.

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Zuständig bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Leistungen sind umfassender als bei den anderen Trägern.

Wer nicht weiß, wer zuständig ist, stellt einfach den Antrag bei der Agentur oder der DRV. Nach § 14 SGB IX{target=“_blank” rel=“noopener”} muss der angerufene Träger innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist. Wenn nicht, leitet er den Antrag an den richtigen Träger weiter. Dadurch gehen keine Fristen verloren.

Bei Unsicherheit lohnt eine Beratung bei der DRV. Die Deutsche Rentenversicherung{target=“_blank” rel=“noopener”} hat eine kostenlose Hotline (0800 1000 4800) und Beratungsstellen in allen Bundesländern.

Wie läuft der Antrag?

Der Weg zu LTA-Leistungen ist länger als ein normaler Bildungsgutschein. Sechs Schritte sind üblich.

Schritt 1: Anmeldung bei der Reha-Beratung. Du sagst deinem Vermittler: “Ich möchte mit der Reha-Beratung sprechen.” Der Vermittler vermittelt den Termin, oder du wendest dich direkt an die Reha-Stelle deiner Agentur.

Schritt 2: Erstgespräch. Rund 60 bis 90 Minuten, bei dem deine Situation, deine Einschränkungen und deine Ziele besprochen werden. Du solltest ärztliche Unterlagen mitbringen (Atteste, Reha-Bericht, Gutachten).

Schritt 3: Amtsärztliche Begutachtung. Oft fordert die Agentur ein Gutachten des amtsärztlichen Dienstes an. Das prüft, wie belastbar du in welchem Beruf bist. Dauer: vier bis zwölf Wochen.

Schritt 4: Reha-Plan erstellen. Gemeinsam mit dem Reha-Berater entsteht ein Plan: Weiterbildung, Umschulung, Hilfsmittel, Praxisphasen.

Schritt 5: Bewilligung. Die Agentur prüft und bewilligt. Bei komplexen Fällen dauert das mehrere Wochen.

Schritt 6: Umsetzung. Die Maßnahme startet.

Der gesamte Prozess kann drei bis neun Monate dauern. Wer mit körperlicher Einschränkung in die Arbeitslosigkeit rutscht, sollte früh mit der Reha-Beratung sprechen, nicht erst nach mehreren erfolglosen Vermittlungsversuchen.

Online-Weiterbildung als Reha-Weg

Für manche Menschen mit körperlicher Einschränkung ist eine Online-Weiterbildung das passende Format. Weniger Pendeln, weniger Körperbelastung, eigenes Tempo beim Lernen (soweit der Kurs das erlaubt).

Der Digitalisierungsmanager ist ein Beispiel: komplett online, keine körperlich belastenden Tätigkeiten, Berufsbild mit Schwerpunkt Bildschirmarbeit. Solche Kurse werden von Reha-Beratern oft empfohlen, weil sie die Wiedereingliederung ohne zusätzliche Belastung ermöglichen.

In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig Teilnehmer mit Rücken- oder Gelenkproblemen, die vom Handwerk in die Bildschirmarbeit wechseln. Das geht nicht in jedem Einzelfall, aber öfter als gedacht. Wichtig ist, dass der Reha-Berater von Anfang an die Option einschätzt.

Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Ein Teil der LTA-Leistungen besteht aus technischen Arbeitshilfen. Die Agentur oder die Rentenversicherung finanziert Umbauten, die deine Arbeit möglich machen.

Beispiele:

  • Ergonomischer Bürostuhl und höhenverstellbarer Schreibtisch
  • Spracheingabe-Software bei Einschränkungen der Handmotorik
  • Bildschirmlesegerät oder Bildschirmlupe bei Sehbehinderung
  • Induktive Höranlagen für Schwerhörige
  • Behindertengerechter Zugang zum Arbeitsplatz

Der Antrag wird vom Arbeitgeber oder von dir selbst gestellt. Die Prüfung dauert mehrere Wochen. Wichtig: Vor Kostenentstehung antragen, nicht nachträglich.

Grad der Behinderung (GdB) beantragen

Ein anerkannter Grad der Behinderung öffnet Rechte, die ohne Ausweis nicht greifen. Dazu gehören Nachteilsausgleiche (Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz), steuerliche Vorteile und Vorrangstatus bei manchen Förderungen.

Der Antrag auf Feststellung des GdB läuft über das Versorgungsamt (oft angesiedelt beim Landesamt für Soziales oder bei der Stadt). Die Bearbeitungszeit beträgt meistens drei bis neun Monate. Ärztliche Unterlagen sollten vollständig beigefügt werden.

Ein Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) beschleunigt auch die Arbeit mit der Reha-Beratung. Er ist aber keine Voraussetzung, um LTA-Leistungen zu bekommen.

FAQ

Muss ich einen Schwerbehindertenausweis haben?

Nein. Ein Schwerbehindertenausweis (GdB 50+) bringt zusätzliche Rechte, ist aber keine Voraussetzung für Leistungen der Reha-Beratung. Entscheidend ist, dass eine Einschränkung vorliegt, die die Teilhabe am Arbeitsleben beeinträchtigt.

Wird meine Einschränkung der Vermittlung bekannt gegeben?

Nur im Umfang, den du freigibst. Medizinische Details bleiben bei der Reha-Beratung und beim amtsärztlichen Dienst. Dein Vermittler erfährt, was für die Stellenvermittlung relevant ist, zum Beispiel “keine schwere körperliche Arbeit”, nicht die konkrete Diagnose.

Was ist, wenn ich noch keine offizielle Diagnose habe?

Dann wird im Erstgespräch besprochen, wie du zu einer Diagnose kommst. Das kann über den Hausarzt, einen Facharzt oder eine fachärztliche Begutachtung laufen. Die Reha-Beratung wartet darauf, weil konkrete Leistungen nur bei konkreten Einschränkungen finanziert werden.

Gibt es eine Altersgrenze für LTA-Leistungen?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht, aber die Leistungen zielen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Je näher du an der Regelaltersgrenze bist, desto schwieriger wird die Argumentation. Bis zum 55. Lebensjahr werden die meisten Anträge unbürokratisch geprüft.

Kann ich parallel Bürgergeld bekommen?

Ja. LTA-Leistungen und Bürgergeld schließen sich nicht aus. Wer während einer Reha-Maßnahme Bürgergeld bezieht, bekommt beides. Übergangsgeld der DRV wird aber auf Bürgergeld angerechnet.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Naturwissenschaftler, Gründer von SkillSprinters (DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV) und arbeitet mit vielen Teilnehmern zusammen, die ihren Kurs über LTA-Leistungen finanzieren. Online-Format ermöglicht Teilnahme auch bei körperlichen Einschränkungen, die andere Kursformate unmöglich machen. Mehr zum Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Der AfA-Gesprächsleitfaden als PDF

Strukturierte Vorbereitung auf das Vermittler-Gespräch: Dokumente, Kernsätze, Dos/Don’ts auf zwei Seiten. Auch nützlich als Leitfaden für das Erstgespräch mit der Reha-Beratung.

Leitfaden kostenlos herunterladen

Für komplexe Reha-Fragen: 10 Minuten mit Jens. Eine Vermittlung in eine neue Stelle kann nicht garantiert werden.

Weiterlesen