Urlaub trotz ALG: was du der AfA melden musst
Wer Arbeitslosengeld bezieht und verreisen will, darf das, muss es aber vorher mit der Agentur für Arbeit absprechen. Bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr sind möglich. Wer länger fährt oder nicht anmeldet, riskiert den Wegfall der Zahlung für die betreffende Zeit.
Der Begriff “Urlaub” ist dabei irreführend. Offiziell heißt das Ortsabwesenheit, und es geht nicht um Freizeit, sondern um deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.
Warum gibt es diese Regel überhaupt?
ALG I basiert auf dem Prinzip der Verfügbarkeit. Wer ALG bezieht, muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das ist in § 138 SGB III geregelt.
Das bedeutet praktisch: Du musst erreichbar sein, auf Einladungen der Agentur kurzfristig reagieren können, Bewerbungsgespräche wahrnehmen. Wer zwei Wochen am Strand liegt und sein Handy auslässt, erfüllt das nicht.
Deshalb gibt es die Drei-Wochen-Regel. Sie ist ein Kompromiss zwischen Verfügbarkeitspflicht und dem menschlichen Bedürfnis nach Erholung. Drei Wochen Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr sind ohne Kürzung möglich, wenn du sie richtig anmeldest.
Wie meldest du Ortsabwesenheit an?
Vor dem Antritt. Immer vor dem Antritt. Nachträgliche Meldungen werden nur in Notfällen akzeptiert.
Der einfachste Weg läuft über das Kundenportal. Unter “Mein eServices” gibt es den Menüpunkt Ortsabwesenheit. Dort trägst du Zeitraum, Ziel und Grund ein. Die Agentur prüft in der Regel innerhalb weniger Werktage und bestätigt oder lehnt ab.
Alternativ geht es telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder direkt beim Vermittler in einem Gespräch. Schriftlich ist besser, weil du einen Nachweis hast.
Wichtig ist der zeitliche Vorlauf. Mindestens zwei Wochen vor Antritt, besser drei. Wer erst drei Tage vorher meldet, riskiert, dass die Genehmigung nicht rechtzeitig kommt.
Was zählt als Ortsabwesenheit?
Jeder Aufenthalt außerhalb deines normalen Lebensmittelpunktes, der länger als zwei Tage dauert und dich daran hindert, kurzfristig bei der Agentur zu erscheinen.
Eine Reise ins Ausland. Ein langer Aufenthalt bei Verwandten in einer anderen Stadt. Eine Hütte ohne Handyempfang. Ein Kreuzfahrtschiff. Alles, was deine Erreichbarkeit einschränkt.
Ein Wochenende bei den Eltern oder ein Kurztrip von Samstag bis Montag ist in der Regel keine meldepflichtige Abwesenheit, solange du am Montag erreichbar bist. Im Zweifel: fragen.
Die Drei-Wochen-Regel im Detail
Drei Wochen entsprechen 21 Kalendertagen, nicht 15 Werktagen. Gerechnet wird von Abreise bis Rückkehr, einschließlich Wochenenden und Feiertagen.
Diese 21 Tage gelten pro Kalenderjahr, unabhängig davon, wann dein ALG-Bezug begonnen hat. Wer im September arbeitslos wird und im Oktober drei Wochen verreist, hat sein Kontingent für das Jahr verbraucht. Im folgenden Januar beginnen wieder 21 Tage.
Die 21 Tage müssen nicht am Stück genommen werden. Zweimal zehn Tage geht, einmal 14 Tage und einmal sieben auch. Jede Abwesenheit muss einzeln gemeldet werden.
Wer länger abwesend sein will, riskiert, dass ab Tag 22 kein ALG mehr fließt und der Anspruch auf Vermittlung vorübergehend entfällt. In sehr begründeten Ausnahmefällen kann die Agentur eine Verlängerung genehmigen, etwa bei einem plötzlichen familiären Notfall im Ausland.
Was ist mit EU-Ausland und Drittstaaten?
Hier wird es etwas komplizierter.
Innerhalb der EU ist Ortsabwesenheit grundsätzlich genauso möglich wie innerhalb Deutschlands. Du musst erreichbar bleiben und dich an die Drei-Wochen-Regel halten.
Außerhalb der EU gelten dieselben Regeln. Achte darauf, dass du telefonisch oder per E-Mail erreichbar bleibst. Wenn das Reiseziel eine schlechte Mobilfunk-Abdeckung hat, kläre vorher, wie der Vermittler dich erreichen kann.
Für Arbeitssuche in anderen EU-Ländern gibt es eine Sonderregel: den Leistungsexport nach Artikel 64 der EU-Verordnung 883/2004. Du kannst bis zu drei Monate dein deutsches ALG mitnehmen, wenn du in einem anderen EU-Land Arbeit suchst. Das ist aber ein anderer Antrag und nicht mit klassischem Urlaub zu verwechseln. Informationen dazu direkt beim Vermittler.
Was passiert bei nicht gemeldeter Abwesenheit?
Wird es bekannt, dass du im Leistungsbezug verreist warst, ohne zu melden, greifen Sanktionsmöglichkeiten nach § 159 SGB III.
In der Regel wird die ALG-Zahlung für die Tage der Abwesenheit rückwirkend eingestellt und zurückgefordert. Dazu kann eine Sperrzeit kommen, wenn die Agentur eine Weigerung zur Verfügbarkeit annimmt.
Aufgeflogen sind solche Fälle in der Praxis meist über einen verpassten Termin. Wer zu einem Meldetermin nicht erscheint und auf Nachfrage sagt “ich war in Italien”, steht doppelt schlecht da: verpasste Mitwirkung plus nicht gemeldete Abwesenheit.
Aus meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass Teilnehmer nur an Verwandte über Weihnachten reisen und denken, das zähle nicht. Zählt aber, wenn es mehr als zwei Tage sind. Fünf Minuten Portalmeldung vorher sparen viel Ärger danach.
Sonderfall Bürgergeld
Wer Bürgergeld statt ALG I bezieht, unterliegt dem SGB II, und die Regeln sind ähnlich, aber nicht identisch. Auch im Bürgergeld gelten drei Wochen Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr mit Zustimmung des Jobcenters.
Allerdings ist der Rahmen im SGB II strenger, weil die Mitwirkungspflichten anders formuliert sind. Der Kooperationsplan oder die Eingliederungsvereinbarung kann konkrete Bewerbungsaktivitäten vorschreiben, die durch Abwesenheit unterbrochen werden. Im Zweifel mit dem Coach abstimmen.
FAQ
Kann ich drei Wochen Ortsabwesenheit aufteilen?
Ja. Du kannst die 21 Tage in mehrere Abwesenheiten aufteilen. Jede einzelne Abwesenheit musst du vorher melden. Die Agentur rechnet die Tage zusammen und meldet zurück, wie viele noch frei sind.
Was, wenn ich während einer Maßnahme verreisen will?
Während einer Weiterbildung richtet sich die Anwesenheitspflicht nach der Maßnahme, nicht nach der Agentur. Der Bildungsträger hat eigene Anwesenheitsregeln. Wer während einer Maßnahme fehlt, muss das sowohl mit dem Träger als auch mit der Agentur klären.
Was ist, wenn ich krank werde im Urlaub?
Wenn du im genehmigten Zeitraum krank wirst und dadurch nicht zurück kannst, meldest du das so früh wie möglich bei der Agentur. Mit ärztlicher Bescheinigung wird die Abwesenheit in der Regel verlängert. Ohne Meldung wird es problematisch.
Muss ich Reisedaten und -ziele angeben?
Zeitraum ja, Ziel in der Regel auch. Die Agentur darf nachfragen, wenn der Erreichbarkeitsnachweis wichtig wird. Keine Pflicht, die genaue Adresse anzugeben, aber Stadt oder Region reichen.
Kann der Vermittler eine Abwesenheit ablehnen?
Ja, wenn gerade ein Vermittlungsvorschlag oder ein wichtiger Termin ansteht. In der Praxis passiert das selten, weil die Drei-Wochen-Regel als Kompromiss anerkannt ist. Eine Ablehnung kommt eher bei wiederholter oder zu langer Abwesenheit.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem nach AZAV durch DEKRA zertifizierten Bildungsträger mit Sitz in Bayreuth. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung unterwegs. Mehr über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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