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Wie du eine bestimmte Weiterbildung beantragst

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen zu einem Kurs

Eine bestimmte Weiterbildung beim Vermittler zu beantragen funktioniert, wenn drei Dinge zusammenkommen: der Kurs ist AZAV-zertifiziert, deine Begründung passt zum Arbeitsmarkt, und du hast die Eckdaten im Kopf. Der Bildungsgutschein wird nicht für “irgendeine” Weiterbildung vergeben, sondern immer für eine konkret geprüfte Maßnahme.

Die gute Nachricht: Du darfst eine bestimmte Weiterbildung anvisieren. Die Agentur für Arbeit hat eine grundsätzliche Pflicht zur Einzelfallprüfung.

Was heißt “bestimmte Weiterbildung” im Verwaltungsalltag?

Formal ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”} für einen Kurs gedacht, der zur beruflichen Eingliederung beiträgt. Der Vermittler kann den Gutschein offen ausstellen (für mehrere zugelassene Kurse im gleichen Bereich) oder eng (für einen bestimmten Kurs bei einem bestimmten Träger).

In der Praxis wird zunehmend eng ausgestellt, vor allem wenn du einen konkreten Wunsch hast. Das heißt: du darfst vorschlagen, der Vermittler entscheidet.

Der Vorschlag ist kein Schwachpunkt. Er ist dein Recht, deine Präferenz einzubringen.

Wie du deinen Wunsch formulierst

Nicht so:

“Ich will unbedingt den Kurs bei Anbieter X machen.”

Sondern so:

“Ich habe mich intensiv informiert und die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager passt aus mehreren Gründen gut zu meiner Situation. Der Kurs dauert vier Monate in Vollzeit, läuft komplett online und ist AZAV-zertifiziert. Aus meiner Sicht wäre das der richtige Schritt.”

Der Unterschied: die zweite Version nennt sachliche Kriterien, nicht eine Präferenz für einen Anbieter. Das bleibt prüfbar.

Wenn der Vermittler später einen anderen Anbieter mit identischem Kurs vorschlägt, kannst du immer noch darauf antworten, dass du diesen speziellen Anbieter aus bestimmten Gründen bevorzugst (zeitlicher Starttermin, erreichbarer Kontakt, bekannte Qualität). Aber nicht von Anfang an.

Die Kriterien der Agentur für Arbeit

Die Agentur prüft bei deinem Wunschkurs sechs Punkte. Wer das weiß, argumentiert passgenau.

  1. AZAV-Zertifizierung des Trägers: Pflicht. Ohne geht nichts.
  2. Kursinhalt deckt Arbeitsmarktbedarf ab: muss plausibel sein.
  3. Dauer der Maßnahme ist angemessen: nicht ewig lang, nicht zu kurz für den Abschluss.
  4. Du bist geeignet, den Kurs abzuschließen: Zugangsvoraussetzungen erfüllt, keine absehbaren Abbruchgründe.
  5. Die Weiterbildung führt wahrscheinlich zur Eingliederung: Arbeitsmarktchancen sind real.
  6. Kein gleichwertig bestehender Abschluss: wenn du den Beruf schon formal hast, wird ein zweiter Abschluss oft abgelehnt.

Bereite zu jedem dieser sechs Punkte einen Satz vor. Das ist dein Argumentations-Rückgrat.

Timing: wann du den Wunsch äußerst

Nicht im ersten Satz des Gesprächs. Dann wirkt es, als hättest du schon alles entschieden und wolltest nur die Unterschrift.

Besser: im zweiten Drittel des Gesprächs, nach der Situationsaufnahme und der Zielklärung. Wenn der Vermittler fragt “Was schwebt Ihnen vor?” oder “Haben Sie sich schon Gedanken gemacht?”, ist der Moment.

Dann kommt dein vorbereiteter Dreisatz:

  • Richtung (Digitalisierung und KI)
  • Konkreter Kursname (Digitalisierungsmanager)
  • Eckdaten des Trägers (AZAV, DEKRA, 4 Monate, online)

Mehr nicht. Der Vermittler fragt dann nach, wenn er mehr wissen will.

Was, wenn der Vermittler einen anderen Kurs vorschlägt?

Das passiert oft. Der Vermittler hat eine interne Liste mit regionalen Trägern, die er kennt. Er schlägt dir vielleicht einen anderen Anbieter mit ähnlichem Kurs vor.

Reagier sachlich:

“Danke für den Hinweis. Ich habe mich aus folgenden Gründen für den Digitalisierungsmanager-Kurs bei [Träger] entschieden: [zwei konkrete Gründe]. Können wir diesen Kurs prüfen lassen?”

Gründe, die akzeptiert werden:

  • Spezifische Inhalte, die beim Alternativkurs fehlen
  • Starttermin passt besser zu deiner Situation
  • Besserer Betreuungsschlüssel oder bessere Praxisnähe
  • Zertifikate, die du brauchst (Microsoft AI-900, Prompt Engineering etc.)

Gründe, die nicht so gut ankommen:

  • “Der Kurs ist näher an meinem Wohnort” (bei Online-Kursen irrelevant)
  • “Bei dem Anbieter hat ein Freund gute Erfahrungen gemacht” (zu weich)
  • “Der ist günstiger” (bei BG-Finanzierung irrelevant für dich)

Mehr zu dieser Situation im Artikel über wenn der Vermittler einen anderen Kurs vorschlägt.

Die Rolle der Eingliederungsvereinbarung

Wenn der Vermittler deiner Richtung grundsätzlich zustimmt, landet die Weiterbildung in der Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III. Das ist wichtig.

Formulierung in der Vereinbarung sollte möglichst konkret sein: “Prüfung einer viermonatigen AZAV-zertifizierten Weiterbildung im Bereich Digitalisierungsmanagement”. Das bindet den Vermittler, dass er die Prüfung tatsächlich startet.

Lass die Formulierung nicht zu offen (“Bewerbungsbemühungen und eventuelle Weiterbildung”). Das ist Leerlauf. Mehr dazu im Artikel über die Weiterbildung in der Eingliederungsvereinbarung verankern.

Was du tun kannst, wenn der Wunsch abgelehnt wird

Nicht sofort den Rückwärtsgang einlegen. Frag nach:

“Aus welchem der sechs Kriterien erklärt sich die Ablehnung? Ich würde verstehen, welcher Punkt nicht passt.”

Der Vermittler muss dir das erklären. Du kannst dann gezielt nachliefern: Zusatzunterlagen, Begründung, konkrete Quellen.

Wenn der Vermittler mündlich ablehnt, bitte ihn um einen schriftlichen Bescheid. Das ist dein Recht. Nur gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Zustellung.

Bei wiederholter Ablehnung: unabhängige Beratung holen. Sozialverbände wie VdK und SoVD beraten kostenlos. Bei geringem Einkommen hilft der Beratungshilfeschein für Anwaltsberatung.

Die ehrliche Antwort: es gibt kein Rezept

Kein Text garantiert dir einen Bildungsgutschein für deinen Wunschkurs. Der Bildungsgutschein bleibt Ermessensleistung. Jeder Vermittler entscheidet anders.

Was du tun kannst: gut vorbereitet sein, sachlich argumentieren, die Kriterien kennen. Das erhöht die Chancen. Was du nicht tun kannst: die Entscheidung erzwingen.

Was Teilnehmer mir erzählen: Wer im zweiten Gespräch mit einer fachlichen Aktualisierung wiederkommt (neue Arbeitsmarktzahlen, konkreter Starttermin, zusätzliche Qualifikationsnachweise), hat oft mehr Erfolg als im ersten.

FAQ

Kann der Vermittler mir vorschreiben, welchen Kurs ich mache?

Nein. Der Bildungsgutschein wird für einen bestimmten Bereich ausgestellt. Bei gleichwertigen Kursen mehrerer Träger hast du die freie Wahl des AZAV-zertifizierten Anbieters.

Darf ich mehrere Kurse zur Prüfung vorschlagen?

Ja. Wenn du zwischen zwei oder drei Kursen schwankst, kannst du sie alle zur Prüfung vorlegen. Der Vermittler wählt dann den fördernswertesten aus.

Was, wenn mein Wunschkurs erst in drei Monaten startet?

Das ist möglich. Der Bildungsgutschein wird in der Regel drei Monate vor Kursbeginn ausgestellt. Wenn der Starttermin weiter weg ist, vereinbarst du mit dem Vermittler ein Nachgespräch kurz vor dem Termin.

Muss der Kurs in meinem Bundesland liegen?

Nein. Bei Online-Kursen ist das irrelevant. Bei Präsenzkursen bundesweit zulässig, wenn die Fahrtkosten nicht unverhältnismäßig werden.

Was, wenn mein Wunschkurs nicht AZAV-zertifiziert ist?

Dann ist er nicht BG-fähig. Entweder sucht der Träger eine AZAV-Zertifizierung für genau diese Maßnahme, oder du wählst einen anderen Kurs. Die AZAV-Zertifizierung ist Pflichtvoraussetzung{target=“_blank” rel=“noopener”} für Bildungsgutscheine.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

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