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Weiterbildungsprämie §131a SGB III auch bei Bürgergeld

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Zertifikat mit Stempel und Füllfederhalter auf dunklem Holztisch im Studienlicht

Die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III gibt Leistungsbeziehern einen Bonus, wenn sie eine abschlussorientierte Weiterbildung bestehen: 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung, 1.500 Euro bei bestandener Abschlussprüfung. Sie gilt auch für Bürgergeld-Empfänger, sofern die Weiterbildung über das Jobcenter gefördert wird und ein staatlich anerkannter Abschluss angestrebt wird. Der Bonus gilt nur für Weiterbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern oder in verkürzter Form einen Ausbildungsberuf abdecken.

Das Thema wird oft mit dem Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III vermengt. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Zusatzleistung der Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”}, die gezahlt wird, wenn bestimmte Prüfungen erfolgreich abgelegt werden.

Zwei Beträge sind vorgesehen.

1.000 Euro bekommst du, wenn du die Zwischenprüfung bestehst. Das setzt voraus, dass die Weiterbildung eine solche Zwischenprüfung überhaupt vorsieht. Bei vielen kürzeren Maßnahmen ist das nicht der Fall.

1.500 Euro kommen dazu, wenn du die Abschlussprüfung bestehst. Entscheidend ist das Bestehen, nicht das bloße Teilnehmen. Wer durchfällt, bekommt nichts. Wer die Prüfung bewusst auslässt, auch nicht.

Insgesamt sind also bis zu 2.500 Euro pro Weiterbildung möglich, wenn sie Zwischen- und Abschlussprüfung hat.

Die Prämie wird zusätzlich zum laufenden Leistungsbezug gezahlt. Sie wird nicht auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet, weil sie als zweckgebundene Leistung gilt.

Wer bekommt sie?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Erstens: Die Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter gefördert. Das heißt in der Regel: ein Bildungsgutschein wurde ausgestellt. Selbst finanzierte Weiterbildungen fallen nicht darunter.

Zweitens: Die Weiterbildung führt zu einem abschlussbezogenen, anerkannten Berufsabschluss. Das sind klassische Ausbildungsberufe mit IHK-, Handwerkskammer- oder staatlicher Prüfung. Trägerzertifikate reichen nicht. Umschulungen zum Kaufmann, Mechatroniker, Fachinformatiker oder Altenpfleger sind typische Beispiele.

Drittens: Du erreichst die Prüfung tatsächlich und bestehst sie. Die Prämie ist erfolgsabhängig.

Kurze Qualifizierungen ohne Abschlussprüfung, Zertifikatskurse oder Modul-Seminare sind nicht prämienberechtigt. Auch viele KI- oder Digitalisierungs-Weiterbildungen fallen nicht darunter, weil sie keinen klassischen Berufsabschluss verleihen.

Das heißt nicht, dass diese Weiterbildungen schlechter sind. Es heißt nur, dass dieses spezifische Instrument nicht greift.

Was ist der Unterschied zum Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III ist etwas anderes und wird häufig verwechselt. Drei Unterschiede helfen bei der Einordnung.

Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro, der während der Weiterbildung gezahlt wird, nicht bei bestandener Prüfung. Es wirkt zusätzlich zum Regelbedarf oder zum Arbeitslosengeld.

Es greift nur bei abschlussorientierten Weiterbildungen, genauso wie die Weiterbildungsprämie. Hier überschneidet sich der Zweck: Beide wollen lange Umschulungen attraktiver machen.

In der Kombination beider Instrumente bekommt ein Bürgergeld-Bezieher in einer zweijährigen Umschulung bis zu 150 Euro monatlich während der Maßnahme und 1.000 Euro plus 1.500 Euro bei erfolgreichen Prüfungen.

MerkmalWeiterbildungsprämie §131aWeiterbildungsgeld §87a
ArtEinmalzahlung bei PrüfungMonatlicher Zuschuss während Kurs
Höhe1.000 + 1.500 Euro150 Euro/Monat
AuszahlungNach bestandener PrüfungMonatlich
VoraussetzungAbschlussprüfung bestehenTeilnahme an abschlussorientierter Maßnahme
AnrechnungKeineKeine

Wer eine kürzere Weiterbildung macht, fällt aus beiden Programmen heraus. Das ist kein Nachteil der Weiterbildung selbst, nur ein Hinweis darauf, dass andere Förderungen (wie der Bildungsgutschein) dann greifen.

Wann wird sie ausgezahlt?

Der Ablauf ist einfach, wenn man ihn kennt.

Zuerst bestehst du die Prüfung. Du bekommst ein Zeugnis oder eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses.

Dann reichst du diese Bescheinigung bei deiner zuständigen Stelle ein: bei der Agentur für Arbeit, wenn du ALG I beziehst, oder beim Jobcenter, wenn du Bürgergeld beziehst. Wichtig ist, dass du das zeitnah machst. Es gibt keine starre Frist, aber je länger du wartest, desto komplizierter wird die Bearbeitung.

Nach Prüfung wird der Betrag auf dein Konto überwiesen. In der Regel dauert das zwei bis vier Wochen.

Bei der Zwischenprüfung funktioniert es analog. Du reichst die Bescheinigung ein, die 1.000 Euro kommen aufs Konto. Bei der Abschlussprüfung wiederholt sich das mit den 1.500 Euro.

Wer unsicher ist, spricht das vor Kursbeginn mit dem Vermittler oder Coach ab. Dann ist klar, welche Prüfungen die Maßnahme überhaupt vorsieht und ob sie als abschlussbezogen im Sinne des § 131a gelten.

Gilt das auch beim Jobcenter?

Ja. § 131a SGB III wird über die entsprechende Verweisung in § 16 SGB II auch für Bürgergeld-Empfänger angewendet. Die Jobcenter zahlen die Prämie aus, wenn sie die Maßnahme finanziert haben.

In der Praxis gab es hier mal Unsicherheiten. Einige Jobcenter haben in den ersten Jahren nach Einführung die Prämie nicht ausgezahlt, weil sie sich formell nur auf SGB III bezog. Seit der Bürgergeld-Reform 2023 ist klargestellt, dass die Prämie auch im SGB II gilt.

Wenn ein Coach das nicht kennt, hilft ein Hinweis auf § 131a SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II. Oder direkt eine Beratungsstelle kontaktieren.

Was ist, wenn ich nicht bestehe?

Wer die Prüfung nicht besteht, bekommt die entsprechende Prämie nicht. Das ist hart, aber rechtlich klar.

Bei der Zwischenprüfung ist eine Wiederholung möglich. Wer sie im zweiten Anlauf besteht, bekommt die 1.000 Euro nachgereicht, sofern die Maßnahme weiterläuft.

Bei der Abschlussprüfung gibt es in der Regel auch eine Wiederholungsmöglichkeit. Die Prämie wird nur einmal und nur nach erfolgreichem Abschluss ausgezahlt. Wer im zweiten Anlauf besteht, bekommt die 1.500 Euro dann.

Das setzt voraus, dass die Maßnahme weiter gefördert wird. Eine Verlängerung der Maßnahme oder die Finanzierung einer Wiederholungsprüfung musst du mit der Agentur oder dem Jobcenter vereinbaren. Nicht jede Verlängerung wird automatisch genehmigt.

In meinen Kursen sehe ich immer wieder, dass Teilnehmer kurz vor der Prüfung besonders gestresst sind, weil neben dem Abschluss auch die Prämie auf dem Spiel steht. Beides zu verlieren, ist eine reale Sorge. Wer das früh anspricht, kann mit dem Coach über Prüfungsvorbereitungs-Angebote sprechen.

Steuern und Sozialabgaben

Die Weiterbildungsprämie ist steuerfrei nach § 3 Nummer 2c EStG. Du musst sie nicht in der Steuererklärung als Einkommen angeben.

Sie ist auch nicht sozialversicherungspflichtig. Keine Abzüge, kein Solidaritätszuschlag, kein Kirchensteuer.

Das bedeutet: Die 1.000 Euro und 1.500 Euro kommen brutto gleich netto auf dein Konto. Das macht die Leistung besonders wertvoll.

FAQ

Gilt die Prämie auch bei einer zweiten Umschulung?

Grundsätzlich ja, sofern die zweite Umschulung erneut gefördert wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis wird eine zweite Umschulung nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.

Was gilt bei Teilzeit-Umschulung?

Auch Teilzeit-Umschulungen sind prämienberechtigt, sofern sie zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Die Höhe der Prämie ändert sich nicht durch die Teilzeit-Form.

Bekomme ich die Prämie bei einer Weiterbildung ohne IHK-Abschluss?

Nein. Die Prämie setzt einen anerkannten Berufsabschluss voraus, meist nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO). Trägerzertifikate, auch wenn sie DEKRA-zertifiziert sind, reichen nicht. Das gilt zum Beispiel für viele KI-Weiterbildungen, die zwar einen qualitativ hochwertigen Abschluss bieten, aber keinen anerkannten Berufsabschluss im gesetzlichen Sinne.

Kann der Zuschuss gepfändet werden?

Zweckgebundene Sozialleistungen wie die Weiterbildungsprämie sind in der Regel pfändungsgeschützt. Bei P-Konto-Freibetrag und im Rahmen der üblichen Pfändungsgrenzen bleibt die Prämie erhalten. Bei Unsicherheit mit dem Schuldnerberater sprechen.

Muss ich die Prämie aktiv beantragen?

In der Regel nicht. Die Prämie wird auf Basis der eingereichten Prüfungsbescheinigung automatisch bewilligt. Reiche die Bescheinigung zeitnah ein und frage in deiner Geschäftsstelle nach, falls nach vier Wochen nichts passiert ist.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler berät er seit über zehn Jahren Menschen in beruflichen Umbrüchen und bei Förderungsfragen rund um Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG und Qualifizierungschancengesetz. Mehr zum Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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