Bildungs- und Teilhabepaket: nicht nur für Kinder
Das Bildungs- und Teilhabepaket nach § 28 SGB II ist oft besser als sein Ruf. Bürgergeld-Familien haben Anspruch auf sieben verschiedene Leistungen: Schulbedarf in Höhe von 174 Euro pro Jahr, Kosten für Klassenfahrten, Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung bei Bedarf, Beförderungskosten zur Schule, Teilhabe am sozialen Leben mit 15 Euro monatlich und einmalige Hilfen für Ausflüge. Das gilt nicht automatisch: jede Leistung muss einzeln beantragt werden.
Viele Eltern wissen das nicht oder unterschätzen den Aufwand. Andere beantragen nur den sichtbarsten Posten, den Schulbedarf, und lassen vier weitere Leistungen liegen. Die sind dann weg.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Kinder von Geringverdienern können Anspruch haben, wenn sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, solange Schule oder Ausbildung laufen. Das heißt: Auch volljährige Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Einrichtungen bekommen die Leistungen, bis sie 25 sind oder die Schule verlassen.
Schulbedarf: 174 Euro im Schuljahr
Der Klassiker. Für persönlichen Schulbedarf wie Hefte, Stifte, Ranzen, Taschenrechner und Sportzeug stehen pro Schuljahr 174 Euro zur Verfügung. Ausgezahlt wird in zwei Raten: 116 Euro zu Schuljahresbeginn (August), 58 Euro im Februar zum zweiten Halbjahr.
Das Geld kommt in der Regel automatisch aufs Konto, ohne extra Antrag, sobald das Jobcenter weiß, dass ein schulpflichtiges Kind im Haushalt lebt. Sollte der Betrag nicht eingehen, reicht eine Schulbescheinigung als Nachweis. Eltern müssen nicht nachweisen, wofür sie das Geld ausgegeben haben.
Seit 2023 ist der Satz regelmäßig leicht gestiegen. Die aktuelle Höhe kannst du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} oder bei deinem Jobcenter nachprüfen.
Mittagessen in Schule und Kita
Wenn dein Kind in Schule, Hort oder Kita Mittagessen bekommt, übernimmt das Jobcenter seit 2019 die vollen Kosten. Keine Eigenbeteiligung, keine Abzüge. Das war bis 2019 anders, da galt noch ein Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit.
Die Abwicklung läuft meistens direkt zwischen Schule und Jobcenter. Du musst einmalig einen Antrag stellen, danach wird die Mahlzeit automatisch abgerechnet. In manchen Bundesländern brauchst du eine Bildungskarte, in anderen läuft es ohne.
Auch Kinder in der Kindertagespflege (Tagesmutter) haben Anspruch, wenn die Pflegeperson ein Mittagessen anbietet und abrechnet.
Lernförderung: oft übersehen, oft sinnvoll
Lernförderung, also Nachhilfe, wird übernommen, wenn sie “zur Erreichung der wesentlichen Lernziele erforderlich” ist. Das klingt hoch. Gemeint ist: Wenn dein Kind droht, das Klassenziel zu verfehlen, und die Schule das bestätigt.
Ein Notenvoll muss nicht vorliegen. Auch vor einer Versetzungsgefährdung kann Lernförderung beantragt werden, wenn die Schule eine pädagogische Einschätzung abgibt. Viele Schulen machen das auf Nachfrage.
In der Praxis werden oft zwei Stunden Nachhilfe pro Woche über einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Die Bezahlung läuft direkt an den Nachhilfeanbieter, nicht an dich. Wichtig ist, dass der Anbieter mit dem Jobcenter abrechnen kann. Größere Nachhilfeinstitute und viele Schülerhilfen sind das gewohnt.
Wer private Nachhilfe organisiert (eine Studentin aus der Nachbarschaft), kann auch Rechnungen einreichen. Die Voraussetzungen sind dann etwas strenger, aber möglich.
Teilhabe: 15 Euro im Monat
Der kleinste Posten, aber für viele Familien der symbolisch wichtigste. Kinder und Jugendliche bis unter 18 bekommen 15 Euro im Monat für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Sportverein, Musikschule, Jugendgruppe, Bücherei, Zoobesuch: das zählt alles.
Das Geld wird nicht ausgezahlt. Du reichst Belege oder eine Vereinsrechnung ein, das Jobcenter überweist direkt an den Verein oder erstattet den Beitrag. Bei Monatsbeiträgen wird oft ein ganzes Jahr im Voraus bewilligt.
15 Euro klingen wenig. Bei einer Drei-Kinder-Familie sind das 540 Euro im Jahr, die sonst aus dem Regelbedarf kommen müssten. Das macht einen Unterschied.
Klassenfahrten und Schulausflüge
Kosten für ein- oder mehrtägige Schulausflüge und für Klassenfahrten werden in voller Höhe übernommen. Unabhängig vom Betrag, unabhängig vom Ziel. Auch Skifahrten, Sprachreisen und Austauschprogramme sind drin, solange die Schule sie als offizielle Veranstaltung ausschreibt.
Der Antrag läuft meist über die Schule, die eine Rechnung stellt. Eltern müssen unterschreiben, dass sie die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Auch hier: Das Geld fließt nicht durch deine Hand.
Bei außergewöhnlich hohen Fahrten (tausend Euro und mehr) wird das Jobcenter manchmal nachfragen, ob die Fahrt wirklich verpflichtend ist. Sind Schüler auf alternative Angebote hingewiesen worden? Wenn die Fahrt aber offiziell im Schulprogramm steht, wird sie übernommen.
Beförderungskosten
Wenn dein Kind eine Schule außerhalb des Wohnorts besucht und die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen werden (etwa durch die Kommune), springt das Bildungs- und Teilhabepaket ein. Ab der 10. Klasse ist das häufig der Fall, bei Berufsschulen fast immer.
Gezahlt werden die tatsächlichen Kosten, meist über ein Schülerticket oder Monatsabo. Ein Eigenanteil von bis zu 5 Euro pro Monat kann abgezogen werden, das ist im Regelbedarf enthalten. Viele Jobcenter verzichten aber darauf.
Der Beantragungsprozess in der Praxis
Hier wird es mühsam. Das Jobcenter erklärt dir nicht automatisch, was alles geht. In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig Familien, die jahrelang nur den Schulbedarf bekommen haben, obwohl ihnen vier weitere Leistungen zugestanden hätten. Das liegt an zwei Dingen: Der Flyer mit den Leistungen ist sperrig formuliert, und viele Sachbearbeiter erwähnen nur, was der Elternteil konkret fragt. Wer ungefragt eine Liste aller sieben Posten durchgeht, bekommt schnell den Hinweis, welche Leistungen im Einzelfall passen.
Die Formulare gibt es beim Jobcenter oder online auf der Seite deiner Kommune. Es gibt einen Sammelantrag, der alle Leistungen auf einmal abdeckt. Den auszufüllen dauert etwa 30 Minuten, wenn du die Schulbescheinigungen, Vereinsbeiträge und Fahrkosten zur Hand hast.
Wenn das Jobcenter ablehnt
Ablehnungen sind selten, aber sie kommen vor. Häufige Gründe: fehlende Schulbescheinigung, unklare pädagogische Bedarfsbegründung bei Lernförderung, Zweifel an der Notwendigkeit einer Klassenfahrt.
Gegen jede Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das geht formlos, ein Satz reicht: “Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein, Begründung folgt.” Die Frist ist damit gewahrt, die Begründung kannst du nachreichen.
Für die Formulierung hilft die Arbeitslosenberatung oder ein Sozialverband. Rechtliche Grundlage ist § 28 SGB II, nachzulesen auf gesetze-im-internet.de{target=“_blank” rel=“noopener”}. Bei komplexeren Fällen, etwa bei Streit um Lernförderung über längere Zeit, hilft ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.
FAQ
Muss ich Schulbedarf jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Sobald das Jobcenter weiß, dass ein schulpflichtiges Kind im Haushalt lebt, wird der Betrag automatisch im August und Februar ausgezahlt. Einmalig musst du die Schulbescheinigung einreichen, danach läuft es von selbst. Beim Schulwechsel oder bei Einschulung erneut melden.
Was ist, wenn meine Schule keine Mittagessen-Abrechnung mit dem Jobcenter macht?
Dann kannst du die Kosten erstmal selbst auslegen und beim Jobcenter erstatten lassen. Meist reicht ein Antrag mit Schulbescheinigung und Rechnung. Oder: Du fragst beim Schulträger an, ob eine Direktabrechnung möglich ist. Viele Städte haben inzwischen umgestellt.
Wie beweise ich, dass mein Kind Lernförderung braucht?
Die Schule stellt eine Bescheinigung aus: Klassenlehrer oder Fachlehrer bestätigen, dass die Versetzung gefährdet ist oder wesentliche Lernziele nicht erreicht werden. Keine Zeugnisnoten nötig, keine schriftliche Warnung. Der Schulstempel reicht meist.
Kann ich die 15 Euro Teilhabe-Leistung ansparen?
Ja. Die 15 Euro pro Monat können gesammelt und für größere Vereinsbeiträge oder Kursgebühren verwendet werden. Manche Jobcenter bewilligen das Jahresbudget von 180 Euro auch auf einmal, etwa für eine Musikschulgebühr. Einfach bei der Antragstellung so angeben.
Was tun, wenn mein Kind über 18 ist?
Solange dein Kind zur Schule geht oder in schulischer Ausbildung ist, gilt das Bildungs- und Teilhabepaket bis 25. Nach der Schule entfällt die Teilhabe-Leistung (die gilt nur bis unter 18), Schulbedarf, Fahrtkosten und Lernförderung bleiben aber möglich, wenn die Ausbildung an einer Schule stattfindet.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger mit Sitz in Bayreuth. Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Berät täglich Arbeitssuchende und Beschäftigte zu Förderwegen und Weiterbildung. Mehr über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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