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Beratungshilfeschein: Rechtsberatung für 15 Euro

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Dokument auf einem Holztisch mit Stempel, daneben ein Formular und ein Kugelschreiber

Der Beratungshilfeschein erlaubt dir eine anwaltliche Beratung für 15 Euro Eigenbeteiligung. Den Schein stellt das Amtsgericht an deinem Wohnort aus, wenn dein Einkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt. Das gilt insbesondere für Empfänger von ALG I, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Geringverdiener. Der Schein deckt Rechtsberatung im Sozialrecht ab, also auch bei einer Ablehnung des Bildungsgutscheins.

Dieser Artikel zeigt, wie du den Schein in drei Schritten bekommst, welche Unterlagen du brauchst und wo die Grenzen liegen.

Was die Beratungshilfe genau regelt

Die Beratungshilfe basiert auf dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Der Staat finanziert eine außergerichtliche Rechtsberatung für Menschen, deren finanzielle Lage eine private Anwaltsberatung unmöglich macht. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1980 und gehört zu den stabilsten Leistungen im deutschen Sozialstaat.

Die Leistung umfasst Beratung und auch Vertretung, also Formulierung eines Widerspruchs oder Schriftwechsel mit der Behörde. Was sie nicht umfasst: Vertretung vor Gericht. Dafür ist die Prozesskostenhilfe zuständig, die im Artikel über Prozesskostenhilfe erklärt wird.

Die Eigenbeteiligung beträgt einheitlich 15 Euro. Der Rest der Anwaltsgebühren läuft über die Staatskasse und wird direkt zwischen Amtsgericht und Anwalt abgerechnet. Du musst also nicht in Vorkasse.

Wann du Anspruch auf Beratungshilfe hast

Die Voraussetzungen sind in §1 BerHG geregelt und prüfen drei Punkte:

Wirtschaftliche Lage. Dein Einkommen liegt unter einer Grenze, die das Gericht berechnet. Relevant ist das Nettoeinkommen abzüglich anrechenbarer Werbungskosten, Unterhaltsleistungen, Miete und Nebenkosten. Grobe Orientierung: Wer unter 20 Euro pro Monat für Rechtsverfolgung übrig hat, liegt in der Regel unter der Grenze. Exakte Berechnung macht das Amtsgericht.

Rechtliches Interesse. Der Fall muss eine rechtliche Frage betreffen, und deine Argumentation muss Aussicht auf Erfolg haben. Eine chancenlose Streiterei deckt die Beratungshilfe nicht. In der Praxis wird die Schwelle niedrig angesetzt, solange nicht offensichtlich aussichtslos.

Keine andere Hilfsmöglichkeit. Wer Mitglied eines Sozialverbands ist und dort Rechtsberatung bekommen könnte, hat keinen Anspruch. Gleiches gilt für Arbeitnehmer mit Rechtsschutzversicherung im betroffenen Bereich.

Empfänger von ALG II (heute Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommen den Schein fast immer. Bei ALG I hängt es vom Leistungsbetrag und den Wohnkosten ab.

Der Weg zum Beratungshilfeschein

Der Antrag geht ans Amtsgericht deines Wohnorts. Welches Amtsgericht zuständig ist, findest du über die Justizsuche{target=“_blank” rel=“noopener”} oder deine Kommune.

Drei Schritte:

  1. Formular besorgen. Beim Amtsgericht direkt oder als Download vom Bundesjustizministerium. Das Formular heißt “Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe”.
  2. Unterlagen sammeln. Personalausweis, aktueller Leistungsbescheid (ALG I, Bürgergeld, Sozialhilfe), Mietvertrag oder Bescheinigung der Unterkunftskosten, bei Erwerbstätigkeit die letzten zwei Gehaltsabrechnungen.
  3. Beim Amtsgericht abgeben. Entweder persönlich in der Rechtsantragsstelle oder per Post. Die Rechtsantragsstelle hilft beim Ausfüllen, wenn du unsicher bist.

Bearbeitungszeit: in der Regel ein bis drei Wochen. Bei dringenden Fällen, etwa laufender Widerspruchsfrist, bittest du um Vorabentscheidung. Das geht mündlich in der Rechtsantragsstelle.

Aus meiner Beratungspraxis: Die Rechtsantragsstellen sind meistens kooperativ und erklären die Formulare gut. Wer den Termin vorher telefonisch anmeldet, spart Wartezeit.

Den passenden Anwalt finden

Nicht jede Kanzlei nimmt Mandate unter Beratungshilfe an. Die Abrechnung mit der Staatskasse lohnt sich aus Anwaltssicht nicht immer finanziell. Trotzdem gibt es viele Anwälte, die Beratungshilfe-Mandate bewusst annehmen, oft aus berufsethischen Gründen oder weil sie ohnehin auf Sozialrecht spezialisiert sind.

Tipp vorweg: Frag beim ersten Telefonat ausdrücklich, ob die Kanzlei Beratungshilfescheine akzeptiert. Wenn nein, spar dir die Fahrt und ruf die nächste Kanzlei an. Lokale Beratungsstellen und Sozialverbände kennen meistens drei bis fünf Kanzleien mit Erfahrung und empfehlen diese auf Nachfrage.

Das bundesweite Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ist frei einsehbar und listet Fachanwälte nach Region und Schwerpunkt.

Was du mit dem Schein konkret machen kannst

Wenn du den Schein hast, buchst du einen Termin bei der gewählten Kanzlei. Dort zeigst du den Schein und zahlst die 15 Euro Eigenbeteiligung. Die Kanzlei rechnet den Rest mit der Staatskasse ab.

Die Leistung deckt ab:

  • Erstberatung und rechtliche Einschätzung der Ablehnung
  • Prüfung des Bescheids auf formale und inhaltliche Angriffspunkte
  • Formulierung des Widerspruchs mit juristischer Argumentation
  • Schriftverkehr mit der Behörde im Widerspruchsverfahren
  • Verhandlungen zur einvernehmlichen Lösung

Was nicht abgedeckt ist: Klage vor dem Sozialgericht. Sobald das Widerspruchsverfahren erfolglos endet und du klagen willst, beantragst du Prozesskostenhilfe beim Sozialgericht. Das ist ein neuer Antrag mit eigenen Voraussetzungen, aber mit ähnlicher Zielrichtung.

Kosten im Vergleich

Die Beratungshilfe ist die günstigste Form anwaltlicher Unterstützung im deutschen Recht. Zum Vergleich:

OptionKosten für dichUmfang
Beratungshilfeschein15 EuroErstberatung plus Widerspruch
Anwalt ohne Beratungshilfe300 bis 800 EuroErstberatung plus Widerspruch
Sozialverband (Mitglied)Jahresbeitrag 60-90 EuroWiderspruch plus Klage
Arbeitslosenberatungsstelle0 EuroBeratung plus Hilfe bei Formulierung, keine Vertretung

Die Wahl hängt von deiner Situation ab. Wenn du bereits abgelehnt wurdest und die Widerspruchsfrist läuft, ist der Beratungshilfeschein oft der schnellste Weg zu juristischer Qualität. Wer auf längere Sicht plant, fährt mit einer Sozialverbands-Mitgliedschaft strukturell günstiger.

Häufige Missverständnisse

“Der Beratungshilfeschein ist ein Gutschein für jede Anwaltssprechstunde.” Nicht ganz. Der Schein gilt für eine konkrete Angelegenheit, die im Antrag benannt ist. Wenn später ein anderes Problem auftaucht, stellst du einen neuen Antrag.

“Mit Beratungshilfe kann ich mir jeden Anwalt aussuchen.” Technisch ja, aber nicht jede Kanzlei akzeptiert Beratungshilfe-Mandate. Die Auswahl ist daher kleiner, als das Verzeichnis vermuten lässt.

“Wenn ich verliere, muss ich die Kosten tragen.” Falsch. Der Ausgang des Widerspruchs ändert nichts an der Beratungshilfe. Du zahlst in jedem Fall nur die 15 Euro.

“Beratungshilfe deckt auch meine Kosten, wenn ich zum Sozialgericht gehe.” Falsch. Für die Klage brauchst du die Prozesskostenhilfe, die separat zu beantragen ist.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Wenn das Amtsgericht deinen Antrag ablehnt, bekommst du einen Beschluss mit Begründung. Häufigste Gründe: Einkommen knapp über der Grenze, Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung, parallele Versicherung.

Gegen die Ablehnung kannst du Erinnerung einlegen, also einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers. Das prüft dann der Richter. In der Praxis lohnt sich die Erinnerung, wenn du dokumentieren kannst, dass deine Einkommenssituation unterhalb der Grenze liegt.

Alternativ steht dir der Weg über Beratungsstellen und Sozialverbände weiterhin offen. Beide arbeiten auch für Menschen ohne Beratungshilfeschein. Details im Artikel über Beratungsstellen bei Ablehnung.

FAQ

Kann ich den Beratungshilfeschein auch beim Anwalt direkt bekommen?

Ja, aber auf Umwegen. Wenn die Angelegenheit eilig ist, darfst du direkt zum Anwalt gehen, der dann später den Antrag beim Amtsgericht stellt. Das heißt “nachträgliche Beratungshilfe”. Risiko: Wenn das Gericht den Antrag ablehnt, musst du die Anwaltsgebühr privat zahlen. Bei Unsicherheit den Antrag vor dem Termin beim Amtsgericht stellen.

Gilt der Beratungshilfeschein auch bei Jobcenter-Streit?

Ja. SGB II und SGB III sind typische Anwendungsbereiche der Beratungshilfe. Ablehnung des Bildungsgutscheins, Sanktionsbescheid, Leistungskürzung, Erstattungsforderung: Alles fällt unter Sozialrecht und damit unter die Beratungshilfe.

Was ist, wenn ich einen neuen Anwalt will, nachdem der erste angefangen hat?

Der Anwaltswechsel unter laufender Beratungshilfe ist möglich, aber administrativ aufwändig. Der neue Anwalt muss einen eigenen Beratungshilfeantrag stellen, der das vorherige Mandat berücksichtigt. Erzähl dem Amtsgericht ehrlich, warum du wechseln willst.

Bekomme ich Beratungshilfe auch ohne eigenes Einkommen, wenn mein Partner verdient?

Das Einkommen des Partners zählt bei der Prüfung in der Regel mit, wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Je nach Zuschnitt der Haushaltsfinanzen kann das den Anspruch mindern oder ausschließen. Bring zur Antragstellung auch die Gehaltsabrechnungen des Partners mit.

Reicht der Beratungshilfeschein, wenn es am Ende doch zur Klage kommt?

Nein. Der Schein gilt nur für außergerichtliche Beratung. Sobald die Klage vor dem Sozialgericht ansteht, beantragst du Prozesskostenhilfe. Das ist ein separater Antrag beim Sozialgericht, mit eigenem Formular und eigenen Voraussetzungen, aber ähnlich niedriger Schwelle.


Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger, Gründer SkillSprinters (DEKRA-zertifizierter Bildungsträger). Über den Autor: /ueber-den-autor/.

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